Verkaufte Grafikkarte Käufer meldet nach 11 Tagen kein Bild

Ihr seid alle Amateure, ich schließe immer Gewährleistung und Garantie aus, damit der Verkäufer auf gar keine blöden Ideen kommt ;)


Zur Sache: Nach 11 Tagen könnte der mich mal. Innerhalb von 48h wäre es vielleicht nachvollziehbar, wenn man sich meldet und da wäre ich im Zweifel auch bemüht eine Lösung zu finden, aber 11 Tage ist crazy.
Der fehlende Ausschluss der Gewährleistung ist ein Problem, aber vielleicht ist dem Käufer der Unterschied auch nicht klar ;)
 
Garantie muss man halt nicht ausschließen, da die eh eine komplett freiwillige Leistung darstellt.
 
Habe noch einen Einwand: Ihr habt bestimmt keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen. Was im Kleinanzeigen-Inserat steht, ist nicht per se ausschlaggebend. Bei Kleinanzeigen kommt zunächst nur der Kontakt zustande; ein Kaufvertrag kann allerdings auch mündlich oder durch Nachrichten (Chat/PN) zustande kommen. Es ist nicht wie bei eBay-Auktionen zwingend an ein Gebotssystem gebunden; entscheidend sind Angebot und Annahme.
 
Nach 11 Tagen "gerade getestet" sorry klingt für mich absolut unglaubwürdig. Gerade bei Gebrauchtkauf.
Und auch meiner eigenen Erfahrung nach, wird es auf diesen Plattformen immer schlimmer. Habe früher gerne Hardware verkauft. Und ehrlich, ich war da immer sehr penibel: Die Hardware war stets sauber und wurde von mir auch vor dem Verkauf nochmal ausgiebig getestet und ordnungsgemäß gehandhabt und verpackt. Trotzdem gab es da immer wieder Leute die behaupteten, ich hätte ihnen etwas defektes verkauft.
Was habe ich mir da teilweise für Zeit um die Ohren geschlagen um im Grunde unverschämten Leuten (die von sich selbst behaupteten 20 Jahre PC-Erfahrung zu haben) Onlinesupport zu leisten. Wenn dann raus kam, dass das Problem natürlich beim Käufer lag, haben sie mich ohne weitere Rückmeldung einfach geghosted. Und ich als Verkäufer hing weiter in der Luft, da ich natürlich auch an einer Lösung interessiert war. Deshalb tue ich es mir auch nicht mehr an Hardware an Fremde zu verkaufen.
 
An alle die hier wegen der 11 Tage herumnörgeln, ihr wisst nicht was beim Käufer abgeht, wie er sein Lebensunterhalt verdient und scheint nicht mal die geistige Kapazität zu haben um zu erfassen das nicht jeder einen Standartjob von 9-18 hat und vielleicht noch nebenbei Familie etc. versorgen muß. Von Außeneinsätzen mal völlig abgesehen.

Wenn die Grafikkarte wirklich kaputt ist, wäre das Scheiße für beide Parteien. Ich persönlich würde anbieten sie nochmal bei mir zu testen oder wenn der Käufer nicht zu weit weg wohnt das zusammen zu machen. Manchmal sind es Kleinigkeiten die nicht passen, wie zum Beispiel der Monitoreingang ist falsch eingestellt, dann kann man mit so vielen PCs testen wie man will, der Fehler liegt beim Monitor.
 
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-=:Cpt.Nemo:=- schrieb:
An alle die hier wegen der 11 Tage herumnörgeln, ihr wisst nicht was beim Käufer abgeht, wie er sein Lebensunterhalt verdient und scheint nicht mal die geistige Kapazität zu haben um zu erfassen das nicht jeder einen Standartjob von 9-18 hat und vielleicht noch nebenbei Familie etc. versorgen muß
Und wo ist das die Schuld/Problem des Verkäufers?
Dann soll der solche Aktionen eben in seinen Urlaub legen.
 
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Urteile eines Landgerichts haben keine bindende Wirkung für andere Gerichte. Sie entfalten Rechtskraft nur zwischen den am Verfahren beteiligten Parteien. Außerdem ist davon auszugehen, dass der Käufer nicht bereit war, diesen Nachteil hinzunehmen, unabhängig von den Formulierungen des Verkäufers. Der Inhalt der Anzeige muss nicht zwingend Bestandteil des später geschlossenen Kaufvertrags geworden sein.
 
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hat der Käufer vorher die iGPU genutzt? Evtl muss er im Bios die iGPU/dGPU umstellen? Oder mal HDMi /DP wechseln/versuchen.
 
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RedPanda05 schrieb:
wenn man sich meldet und da wäre ich im Zweifel auch bemüht eine Lösung zu finden, aber 11 Tage ist crazy
Das ist ja das, woran ich mich störe, wenn ich sowas kaufe, dann teste ich das relativ zeitnah, und hätte er sich am nächsten Tag gemeldet, wäre ich mit Sicherheit sehr kulant gewesen und hätte das ohne, wenn und aber zurückgenommen.
Abulafia schrieb:
Ihr habt bestimmt keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen
Nee, nur mündlich, und da gab ich auch noch erwähnt, dass ich für nichts garantiere und Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen ist.
Janoe schrieb:
Nach 11 Tagen "gerade getestet" sorry klingt für mich absolut unglaubwürdig
So sehe ich das auch

-=:Cpt.Nemo:=- schrieb:
An alle die hier wegen der 11 Tage herumnörgeln, ihr wisst nicht was beim Käufer abgeht
Das kann aber nicht mein Problem sein, dann soll er nichts kaufen.
Abulafia schrieb:
Der Inhalt der Anzeige muss nicht zwingend Bestandteil des später geschlossenen Kaufvertrags geworden sein.
Ja, nur kann ich ja nicht belegen was im Detail gesagt wurde, ich habe wo er das Testen abgelehnt, mündlich noch mal klipp und klar gesagt, dass ein Umtausch, rückgabe etc. Ausgeschlossen ist.
 
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RedPanda05 schrieb:
Zur Sache: Nach 11 Tagen könnte der mich mal. Innerhalb von 48h wäre es vielleicht nachvollziehbar, wenn man sich meldet und da wäre ich im Zweifel auch bemüht eine Lösung zu finden, aber 11 Tage ist crazy.
Was ist daran „crazy“? Es gibt auch Leute die bauen einen kompletten PC aus Gebrauchtteilen, und brauchen ein paar Wochen bis sie alles zusammenhaben.

11 Tage sind in keinem Fall eine unangemessen lange Zeit um eine gekaufte Ware, die nicht eigenständig funktionsfähig ist, zu testen.
Ich vermute allerdings im vorliegenden Fall einen Fehler beim Zusammenbau.
Vielleicht sogar der „Klassiker“: Monitor am Mainboard angeschlossen, Prozessor ohne iGPU.

Ich würde den Käufer auf typische Fehlerquellen hinweisen und bitten diese auszuschließen.

@sunny1976 :

Erst mal abwarten ob sich der Käufer überhaupt noch mal meldet. Vielleicht wars das auch schon. Wenn er sich meldet, dann eben auf mögliche Fehler hinweisen.

Alles weitere würde ich von den Reaktionen des Käufers abmachen.

sunny1976 schrieb:
Das kann aber nicht mein Problem sein, dann soll er nichts kaufen.
Doch ist es im echten Leben, leider. Angemessene Fristen regelt das BGB bzw. die Rechtsprechung, nicht das was Du oder das Forum für angemessen halten.
 
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RedPanda05 schrieb:
Und wo ist das die Schuld/Problem des Verkäufers?
Dann soll der solche Aktionen eben in seinen Urlaub legen.
Oh man, ich kenne Leute die haben sich noch nicht mal ihren Urlaub in diesen Jahr nehmen können.
Und nein, ich habe nirgendwo geschrieben das es die Schuld des Verkäufers ist. Mir persönlich wäre es aber wichtig zu beweisen das ich keinen Scheiß verkauft habe und das Problem woanders liegt. Sowas nennt man "Lösungsorientiert"
 
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TomH22 schrieb:
Was ist daran „crazy“? Es gibt auch Leute die bauen einen kompletten PC aus Gebrauchtteilen, und brauchen ein paar Wochen bis sie alles zusammenhaben.
Und auch hier nochmal: Wo ist das schlechte Zeitmanagement des Käufers das Problem des Verkäufers?

Wenn ich einen PC aus neuen Teilen zusammenkaufe und das über 8 Wochen strecke, dann ist es im Zweifel auch mein Problem, wenn mein vor 8 Wochen gekauftes MB nicht zu meiner CPU von heute passt. Der Verkäufer wird es nicht zurücknehmen.


TomH22 schrieb:
Tage sind in keinem Fall eine unangemessen lange Zeit um eine gekaufte Ware, die nicht eigenständig funktionsfähig ist, zu testen
11 Tage sind für einen Gebrauchtkauf durchaus lang, um dessen grundsätzliche Funktionalität zu prüfen. Ich versuche es immer am Tag des Erhalts, spätestens 1 Tag danach einen oberflächlichen Funktionstest/ optische Überprüfung vorzunehmen. Alles andere ist auch dem Verkäufer gegenüber unfair.
 
-=:Cpt.Nemo:=- schrieb:
Mir persönlich wäre es aber wichtig zu beweisen das ich keinen Scheiß verkauft habe und das Problem woanders liegt.
Das weist du doch wenn du etwas verkaufst das bei dir problemlos gelaufen ist. Was der nächste damit macht steckt nicht in dir. Du kannst dir nichts davon kaufen wenn du da groß Zeit investierst. man kann bei sowas immer nur wissen das es ging bei sich selbst und das man es sauber verpackt verschickt hat.
 
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TomH22 schrieb:
Ich würde den Käufer auf typische Fehlerquellen hinweisen und bitten diese auszuschließen
Das habe ich als erstes gemacht.
TomH22 schrieb:
Doch ist es im echten Leben, leider. Angemessene Fristen regelt das BGB bzw. die Rechtsprechung, nicht das was Du oder das Forum für angemessen halten.
Deswegen habe ich ihn vor Ort gesagt, wenn er es nicht testen möchte, dass er selber dafür gerade steht, wenn da was sein sollte, er hat die Möglichkeit gehabt, es vor Ort zu testen.
-=:Cpt.Nemo:=- schrieb:
Mir persönlich wäre es aber wichtig zu beweisen das ich keinen Scheiß verkauft habe und das Problem woanders liegt.
Kann man ja nicht wirklich beweisen, ich weiß, dass der PC ein halbes Jahr alt ist, und die Grafikkarte keine 50 Stunden gelaufen ist, und unmittelbar vor dem Ausbau im Spiel keine Probleme gemacht hat ebenso in furmark was ich etwas 20 Minuten laufen lassen habe, und ich weiß auch, dass ich mit den Sachen, die ich verkaufe sehr gewissenhaft umgehe, ich habe extra für diesen Kauf noch antistatische Hüllen besorgt, das mache ich doch nicht, weil mir das absolut egal ist oder weil ich Schrott verkaufe.
 
Ob etwas „schlecht“ ist, ist ein reines Werturteil. Ich finde es ehrlich gesagt anmaßend, dem Käufer vorzuschreiben, wie er mit seiner Zeit umzugehen hat. Das spielt für die Sache auch keine Rolle. Es gibt keine feste Frist, innerhalb derer ein Funktionstest zwingend erfolgen muss – schon gar nicht bei einem Privatverkauf.

sunny1976 schrieb:
Deswegen habe ich ihn vor Ort gesagt, wenn er es nicht testen möchte, dass er selber dafür gerade steht, wenn da was sein sollte, er hat die Möglichkeit gehabt, es vor Ort zu testen.
Das ist jedoch ein äußerst schwieriges Terrain. Ein Test vor Ort ist zwar ein faires Angebot, aber niemand kann dazu verpflichtet werden. Gerade bei einer Grafikkarte ist ein schneller Funktionstest nicht ohne Weiteres machbar – dafür braucht es ein passendes System, Zeit und oft auch Anpassungen im BIOS oder bei den Treibern.
Dass der Käufer die Möglichkeit nicht genutzt hat, bedeutet nicht automatisch, dass er nun „selbst schuld“ ist.
Mal eben wieder auspacken und einbauen ist unter Umständen schlicht nicht zumutbar.
 
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Schinken42 schrieb:
Es ist vollkommen egal ob er die Karte vorher hätte testen können. Es ist auch vollkommen egal, dass er 11 Tage später damit kommt.
Wäre beides nicht egal, müsste man anders handeln wenn es das Testangebot nicht gegeben hätte und der Käufer sich nach 2h meldet. Muss man aber nicht. Privatverkauf heisst gekauft wie gesehen, selbst schuld wenn man sich nicht vorher versichert, das die Funktion gewährleistet ist.

Du wärst nur haftbar, wenn du bewusst Mängel verschwiegen hast und (!) man es dir nachweisen kann.*
Natürlich gehen wir davon aus du hast nichts wissentlich verschwiegen, daher kann dir auch nichts nachgewiesen werden. Sind wir ehrlich, könnte man dir auch kaum etwas nachweisen, wenn es anders wäre.

*und aus der Haftung würdest du auch nicht rauskommen, wenn du Testangebote gemacht hast oder es den Käufer erst nach 11 Tagen auffällt. Den diese beiden Dinge ändern rechtlich nichts.
Nein. Sofern vertraglich nichts anderes festgelegt worden ist, besteht die Gewährleistung. Die ist gesetzlich einfach da.

Beim Privatverkauf kann - anders als beim gewerblichen Verkauf - die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Aber so ein Ausschluss ist auch nur dann gültig wenn das Produkt korrekt beschrieben war. Wenn z.B. zugesicherte Produkeigenschaften nicht zutreffen, arglistig Mängel verschwiegen werden oder falsche Vorstellungen über das Produkt geweckt werden, dann gilt die Gewährleistung immer (ein Ausschluss der Gewährleistung ist dann also ungültig).
Und das ist auch gut so, denn ansonsten wäre es viel zu leicht Käufern nicht sofort zu entdeckende Mängel unterzujubeln und sich dann ab der Sekunde des Verkaufs auf "Pech gehabt dummer Käufer, Gewährleistung wurde ausgeschlossen und dass du den schwerwiengeden Mangel nicht direkt bei Übernahme der Ware erkannt hast ist nun allein dein Problem" zu berufen, und damit Tür und Tor für Beschiss öffnen. Das ganze Risiko würde dann ja nur mehr beim Käufer liegen, während der Verkäufer tun und lassen kann was er will und mit Vertragsabschluss aus jeglicher Verantwortung raus wäre.

Gut möglich dass der Käufer die Graka mittlerweile eh erfolgreich zum Laufen gebracht hat, oder diese mit ein paar einfachen Kniffen zum Laufen zu bringen ist.
Finde es gut, dass der TE dem Käufer diesbezüglich Unterstützung anbietet. Schlußendlich wird in den meisten Fällen ja wohl der Käufer wie der Verkäufer an einer unproblematischen Lösung interessiert sein.
Aber wenn die Ware ein Gebraucht-Wagen mit 10,000€ Gegenwert ist, würde das wohl anders ausschauen wenn sich eine Seite betrogen fühlt ...
 
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Abulafia schrieb:
Es gibt keine feste Frist, innerhalb derer ein Funktionstest zwingend erfolgen muss – schon gar nicht bei einem Privatverkauf.
Wow, ich hoffe du kaufst niemals etwas bei mir. Ich würde da schon 2 Tage später nicht mehr darauf eingehen. Es lief bei mir vor Versand problemlos, also wird es sauber verpackt und alles gefilmt (falls es ganz wilde gibt die sagen Versand ist schuld) und dann ist es das Problem des Käufers.

Ich muss doch nicht dafür gerade stehen wenn der das Ding bekommt und angeblich nach 11 Tagen erst testet. Das ist doch sein Problem. Rechnung und Abtretungserklärung hat er. Darf er sich darum kümmern.
 
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