Versandkostenrückerstattung unter 40 €

assenda

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Aug. 2010
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Hallo!
Dieses Thema wurde wie ich gesehn hab, schon mal angesprochen, alledings kommen bei mir noch einige änderungen dazu....

und zwar:

Bestellung auf amazon, die Sendung hat einen Wert von 34, 11
+ Versandkosten 5,35
---------
macht zusammen 39,46

Das Problem

die Sendung ist zu spät angekommen (vorraussichtliche dauer 3 tage) - hat 6 Tage gedauert, sodass ich sie nicht mehr zum urlaub mitnehmen konnte...

Impressum des Verkäufers:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. [...]

Widerrufsfolgen
[...]Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden[...]

E-Mails

[...] ICH:
Ich das Paket aufgrund folgender Textpassagen bereits gestern (Unfrei!!!) versendet:
(Wiederrufsfolgen) - "Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden."

VERKÄUFER
nun haben wir ein Problem. Unfrei geschickte Pakete werden von uns NICHT angenommen!
So etwas darf man nur leider laut Gesetz nicht im Impressum einstellen.

ICH
Ich habe das Recht, die Sendung zurückzusenden, und die volle Rückerstattung zu erhalten.
Sollten Sie mir nicht versichern, die volle Summe zu erhalten, bzw. sollte ich diese nicht erhalten, nachdem die Sendung bei Ihnen eingegangen ist,
bin ich gezwungen, amazon zu benachrichtigen.

VERKÄUFER
wir handeln genau nach der Gesetzgebung. Da der Warenwert beider Artikel unter 40 Euro liegen, bekommen Sie laut § 357 BGB lediglich den Warenwert, sowie das Hin Porto erstattet, jedoch NICHT das Rückporto.

Frage


Liege ich damit falsch?! habe ich nicht das Recht, die volle Summe zu erhalten, wenn es im Impressum angegeben ist?!
Wäre schön wenn sich einige an der Diskussion beteiligen, da ich bischen unter Zeitdruck stehe, was diese Sache anbetrifft...

Vielen Dank!
 
Einfach mal den Support vojn Amazon anschreiben und dein Problem schildern..
Amazon ist sehr kulant bei sowas..
Die wollen kundenfreundlichstes Unternehmen werden (Vertrag kommt schließlich von Vertragen^^)
 
Hast du direkt bei Amazon was gekauft oder auf dem Marketplace?
 
Ich habe schon in vielen AGB gelesen, dass eine Rücksendung unter 40€ auf Kosten des Käufers/Rücksenders gehen, nur darüber übernimmt der Händler den Rückversand.

Worauf sich das begründet (BGB?, Vereinbarung mit der Post/Paketdienst?) weiß ich nicht.
 
Hi

so blöd und ärgerlich es auch ist wirst du nur den warenwert und die hinporto kosten bekommen da ja der wert deiner gekauften waren unter 40EUR ist.

Da kannst du sonst was machen aber wird dich nur zeit und nerven kosten aber das geld siehst du nicht mehr für den rückversand.

Hatte das auch schon mehrmals und arbeite in einer Firma wo dies genauso ist,ist halt so festgelegt und steht ja auch in den AGB

Tut mir leid

Da du auch unfrei versendet hast wird der verkäufer es ablehnen wie er dir ja schrieb und mit pech musst du dann sogar es bezahlen wenn es zu dir zurück kommt,oder mit ganz viel pech verschwindet es bei der post (kam auch schon vor)

MfG Mac
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkäufer hat leider Recht.
Warenwert!!! unter 40.00 Euro Rücksendung auf Kosten des Käufers.
Unfrei versendet kann er die Annahme der Sendung verweigern.
Ist im BGB klar geregelt.
Vor jedem Streit sollte man grundsätzlich bedenken:Lohnt sich das?????
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum hast du das Paket überhaupt unfrei zurückgeschickt? Man kann doch bei Amazon ne Rücksendemarke anfordern und damit ist der Rückversand sowieso kostenfrei, egal wie hoch der Warenwert ist.
 
da er beim marketplace bestellt hat
 
Es ist ein Händler bei Amazon, sonst hätte es bei über 20 Euro Bestellwert garkeine Versandtkosten gegeben.
 
Der Verkäufer kann die Kosten der Rücksendung nur verlangen, wenn das mit dem Käufer vertraglich vereinbart wurde!

Dies geschieht i.d.R. durch eine entsprechende Regelung in den AGB, die aber nach aktueller (kritikwürdiger) Rechtsprechung nicht in der Widerrufsbelehrung enthalten sein darf.
 
Naja tut mir leid selbst wenn der Warenpreis über 40 € gelegen hätte finde ich einfach unfrei zurückschicken ohne vorher zu fragen etwas naiv.
Selbst Amazon wird unfrei zurückgeschickte Pakete wohl kaum annehmen.
 
Auch unfrei zurückgesendete Pakte müssen (wohl) angenommen werden, der Ausschluss der Annahme in AGB ist jedenfalls gerichtlich schon als unwirksam beurteilt worden.
 
Amazon A-Z Garantie nutzen die hauen dem Käufer auf die Finger ;)

Da ist amazon auch dann die 40€ Regel egal.
 
Auch unfrei zurückgesendete Pakte müssen (wohl) angenommen werden,
Dann sollte man aber vorher den Händler informieren und evtl eine RMA-Nummer oder ähnliches bekommen, woher soll er sonst wissen was ihm da zugesandt wird und von wem. Kann mir nicht vorstellen, das der Händler die Versandkosten zahlt für Ware die ihm unfrei zugesandt wird, ohne Infos zu haben um was es sich handelt. Die Infos hat er aber erst wenn er das Paket annimmt und öffnet, das geht aber erst wenn er die Portokosten gezahlt hat. Somit würde er das Paket wohl erst gar nicht annehmen, also die Annahme verweigern. Man kann doch wohl keinen dazu zwingen Ware anzunehmen, wenn man nicht weiss was es ist. Oder sehe ich das falsch?
 
Ich tendiere bei unfreier Rücksendung auch dazu, einen Schadensersatzanspruch des Verkäufers anzunehmen, wenn dieser einen für den Käufer einfachen Weg der Rücksendung bereit gestellt hat.

Ob das vor Gericht Bestand hätte, ist aber zumindest unsicher...
 
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