Vertragsverlängerung 24 monate

Boffe

Lieutenant
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Juli 2007
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619
Hallo,

Ich habe zum 2.5.2007 einen 24-monatigen Vertrag im Fitnessstudio ohne besondere Zusatzvereinbarungen abgeschlossen.

Ich möchte den Vertrag nun kündigen.

Auf der "Fitness Vereinbarung" genannten Kopie, welche ich vom Studio erhalten habe steht, das sie der Vertrag automatisch um 24 Monate verlängert, wenn ich nicht in einer der genannten Fristen Kündige, von denen aber keine auf dem schriftstück angegeben wird.

Desweiteren heißt es "Bestandteil des Vertrages sind die AGB´s, welche mit diesem Vertrag ausgehändigt wurden." Diese AGB´s sind weder auf dem Schriftstück zu finden, noch habe ich sie extra bekommen.

Theoretisch müsste ich jetzt bis zum 01.05.2011 dabei bleiben, aber ist dieser Vertrag denn rechtens?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!!!!
 
Auf den ersten Blick dürfte die Klausel gem. 309 Nr. 9 b BGB unwirksam sein, so die AGB denn überhaupt Bestandteil des Vertrages geworden sind.
 
Hallo,

so sehe ich das auch. Auch sollte man prüfen, ob eine derart lange Vertragsverlängerung nicht eine unverhältnismäßige Benachteiligung wäre.

Was sich natürlich erübrigen würde, falls der Vertrag schon wegen den fehlenden AGB nichtig ist.
 
spraadhans schrieb:

Hallo,

damit ein Vertrag gültig wird, müssen bestimmte Kriterien mit geltendem Recht konform sein.

Wenn aber ein Vertrag schon von Anfang an ungültig ist, weil ein wichtiger Bestandteil fehlt um überhaupt Gültigkeit zu erlangen, dann braucht man andere Kriterien gar nicht zu überprüfen.

Beispiel: Beim Vertragsabschluss lagen dem Vertragsnehmer die AGB nicht vor.

Daher ist es irrelevant, ob auch noch andere Dinge nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen, z.B. ob er auch gegen die guten Sitten verstößt, da er durch die fehlenden AGB erst gar nicht rechtskräftig wurde.
 
Das ist Quark, die Wirksamkeit von AGB hat auf die Wirksamkeit eines Vertrages keinen Einfluss, vgl. § 306 I BGB.

Darf ich fragen, woher du diese Aussage hast?
 
Ja, klar, wenn die AGB Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind.

Wenn aber in einem Vertrag die AGB Vertragsbestandteil sind, diese aber nicht zugänglich sind und dadurch kein Einblick genommen werden konnte, dann sieht die Sache anders aus.
 
Nein, definitiv nicht, das ergibt sich ebenfalls aus 306 I BGB (und ist i.Ü. auch logisch).
 
Das Studio besuche ich schon regelmäßig und das sich der Vertrag verlängert hat, weiß ich auch, aber nur um max. ein Jahr bzw. bis 01.05.2010 oder?

Wie ist die Rechtslage, wenn ich die AGB`s bei Vertragsabschluss vorliegen hatte, aber nicht ausgehändigt bzw. keine Kopie davon dem Vertrag beiliegt?
 
Es kommt hier wohl nicht darauf an, ob die AGB wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind, da jedenfalls der Passus bzgl. der Vertragsverlängerung gg. o.g. Vorschrift verstößt und somit unwirksam ist.
 
Also heißt das, das ich den Vertrag bei Einhalt der 3-monatigen Kündigungsfrist problemlos zum 01.05.2010 kündigen kann ?
 
Du hast bei deinen regelmäßigen Besuchen seit 2007 nie nach den AGBs oder den Kündigungsfristen gefragt ? :freak:
Ein Hinweis auf das Fehlen selbiger wäre mehr als angebracht.

Du solltest dir diese vom Fitnesstudio geben lassen.
Dann beantwortet sich deine Frage bestimmt von ganz allein.
 
Normalerweise hängen die auch im Studio aus, dann kann man sie nachlesen.
 
Als ich den Vertrag damals gemacht habe war ich 16 (2007) und mein Dad, welcher zeitgleich mit mir anfing hat alles geregelt und unterschrieben. Außerdem gab es bis vor kurzem auch nichts zu beanstanden für mich.

Trotzdem hätte ich mir damals schon alles selber durchlesen können....

Naja, aus Fehlern lernt man. Ich habe mir jetzt die AGB´s durchgelesen und dort heißt es 3 monatige Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung um 18 Monate bei Fristüberschreitung.

In der Kopie meines Vertrages wiederum steht, das sich der Vertrag um 24 Monate verlängert.

Greift nun § 309, 9b (BGB), oder habe ich Pech gehabt und muss dementsprechend länger dabei bleiben ?
 
So wie ich das anhand der Faktenlage sehe, dürfte das Studio seine Hausaufgaben gemacht haben, indem es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten festsetzt. Das dürfte innerhalb (an der Grenze) des zulässigen Maßes sein.

Du kämst da wohl nur raus, wenn die Unterschiede zwischen Vertragstext und AGB so gravierend sind, dass sie für Dich intransparent oder benachteiligend sind. Im Ergebnis bleibt es ja bei max. 24 Monaten. Insofern sehe ich da wenig Chancen, wobei man dazu den genauen Wortlaut der entsprechenden Passus wissen müsste.
 
Frag dort mal nach, warum dein Vertragstext von den AGB abweicht. Man müsste jetzt schauen, ob deine 24 Monate individuell ausgehandelt wurden (unwahrscheinlich) oder ob sie auch als AGB gelten. In AGB sind abr m.E. nach der o.g. Vorschrift weder 18 noch 24 Monate wirksam.
 
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