das war vdsl und mir wurde ja entweder oder nicht beides angeboten...Tici schrieb:Also wenn ein Mobilfunkanbieter Rabatt und mehr Leistung anbietet, dann kannst du dir ziemlich sicher sein, dass du derzeit mindestens 20€ zu viel zahlst.![]()
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News BGH-Urteil: Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus sind unzulässig
- Ersteller Frank
- Erstellt am
- Zur News: BGH-Urteil: Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus sind unzulässig
Tici
Banned
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- Juli 2023
- Beiträge
- 778
@EL-Xatrix
Selbst diese Preise sind eher "ok" als gut. Sofern du also drüber liegen solltest, zahlst du definitiv zu viel.
Selbst diese Preise sind eher "ok" als gut. Sofern du also drüber liegen solltest, zahlst du definitiv zu viel.
Ich trage mal den Leitsatz zur Entscheidung der Vorinstanz (Kammergericht, Urteil vom 22.5.2024 – 23 UKl 1/24) bei:
Das Schreiben eines TK-Anbieters an seinen Kunden während noch laufender Vertragszeit, wonach bei einer Vertragsverlängerung eine Gutschrift von 20 EUR gezahlt werde und nach Ablauf der aktuellen Laufzeit der Kunde 24 Monate lang „die attraktiven Konditionen Ihres günstigen Tarifs“ genieße, ist unzulässig. Denn der Vertragsschluss gemäß diesem Schreiben stellt eine unzulässige Verlängerung der Vertragslaufzeit über mehr als 24 Monate dar.
Das Schreiben eines TK-Anbieters an seinen Kunden während noch laufender Vertragszeit, wonach bei einer Vertragsverlängerung eine Gutschrift von 20 EUR gezahlt werde und nach Ablauf der aktuellen Laufzeit der Kunde 24 Monate lang „die attraktiven Konditionen Ihres günstigen Tarifs“ genieße, ist unzulässig. Denn der Vertragsschluss gemäß diesem Schreiben stellt eine unzulässige Verlängerung der Vertragslaufzeit über mehr als 24 Monate dar.
Bin ich blind? Ich sehe da nur "1-ter bis 3-ter Monat" und "ab dem 4-ten Monat". Was nach 24 Monaten passiert, sehe ich nicht.Biertrinker schrieb:
Naja, den Satz kannst du bei allen Dingen bringen. Irgendwas ist immer wichtiger. Dein Schriftgrößenproblem hätte sich ohne Laufzeitverträge auch erledigt.CastorTransport schrieb:Laufzeitverträge sind schon OK. DIe Wahl sollte dem Kunden überlassen werden. Es gibt wichtigere Dinge!
@FWSWBN von wann ist dein alter Vertrag? Wenn es noch die alte Regelung war, hat der neue Vertrag auch den Vorteil das du nach 24 Monate danach sich nur noch monatlich verlängert und monatlich kündigen kannst!kachiri schrieb:Kommt drauf an. Tendenziell: Ja. Dein alter Vertrag läuft aus und du hast bereits einen neuen Anschlussvertrag abgeschlossen.
Es sei denn, du bekommst jetzt bereits die vereinbarte Leistung aus dem neuen Vertrag.
KlaasKersting
Captain
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Also sollte deiner Meinung nach jede Form von Übervorteilung, Ausbeutung oder Verschleierung erlaubt sein, solange man voll geschäftsfähig ist?leipziger1979 schrieb:Wenn man Ü18 ist ist man im Normalfall voll geschäftsfähig und dann kann man das eben doch selbst entscheiden.
Und wenn man das nicht kann sollte man sich einen Bestand suchen.
Vertragsdauer von 20 Jahren? Wieso nicht, hast doch zugestimmt.
Mindestlohn? Tarifverträge? Braucht man nicht, hast doch den Arbeitsvertrag unterschrieben.
Datenschutz? Abschaffen, auf Seite 78 der AGB steht, dass ich mit deinen Daten machen darf, was ich möchte.
Kündigungsschutz? Der Mietvertrag sagt, dass du morgen auf die Straße gesetzt werden darfst, also raus mit dir.
Hatsune_Miku
Rear Admiral
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Das ist eh nen totaler Mist, hatte da mal angefragt ob man auch dann 36 Monate Garantie/gewährleistung auf das dazugehörige gerät bekommt, ist aber leider nicht so.Biertrinker schrieb:Und was ist dann mit 1&1 neuestem Geniestreich einen Vertrag mit 24 + 12 Monaten Laufzeit anzubieten? Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist das doch auch nicht rechtens.
Oder ist das wieder ein schlupfloch was bewusst offen gelassen wurde? Den Vertrag nicht gleich mit 36 Monaten auszuschreiben, sondern mit 24 + 12.
Würde mir auch nen einfachen Vertrag für 3 4 Jahre holen wenn er entsprechend günstig ist und man mir auch garantiert das im entsprechenden Zeitraum auch das gerät läuft. Die Geräte kosten inzwischen ja auch nen vermögen und daher sollte es in meinen augen kein Problem sein den Vertrag mit allen drum und dran 36 Monate laufen lassen zu können.
Dazu kommt halt auch das die geräte durch längere updates etc auch immer ne längere nutzungsdauer bekommen. Ich selbst hatte es ja schonmal mit einem ölteren Galaxy damals gehabt, kurz nach 2 Jahren tot, nichts ging mehr.
FWSWBN
Lt. Junior Grade
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Ich bin schon ewig bei 1&1 (mehr als 30 Jahre) und auch sehr zufrieden damit.Fegr8 schrieb:@FWSWBN von wann ist dein alter Vertrag? Wenn es noch die alte Regelung war, hat der neue Vertrag auch den Vorteil das du nach 24 Monate danach sich nur noch monatlich verlängert und monatlich kündigen kannst!
Der alte Vertrag stammt aus 2023 (Änderung des Vertrags auf bessere Konditionen) und würde bis August 2025 laufen. Da ich aber im Januar ein neues Handy gekauft habe (direkt bei Samsung) und ich eine neue Simkarte brauchte da mein Handy die alte nicht mochte habe ich den Vertrag gleich mal geändert und mir so weitere Vorteile erschafft, zum gleichen Preis wie der alte (nur halt mehr Daten). Da ich dann doch ein wenig nachgebohrt habe, wurde mir noch für die restliche Laufzeit von Januar bis August die neuen Vorteille gewährt und dazu noch 10 Euro / Monat Rabatt.
M
Michael-Menten
Gast
@FWSWBN Neue Verträge sind nahezu sicher günstiger:
O2 unlimited on demand für 25€/Monat. Jedoch war ein Google Pixel Smartphone dabei. Effektiv landet der Vertrag bei unter 5€/Monat bei 24 Monaten Laufzeit.
Selbst wenn O2 dir 10€ Rabat/Monat anbietet, wären das immer noch 15€/Monat. Effektiv teurer als alle zwei Jahre einen neuen Vertrag abzuschließen.
Der Markt ist teilweise so absurd, dass die negative effektive Kosten haben.
d.h. Smartphone verkaufen, 2 Jahre Vertrag bezahlen (rechtzeitig Kündigen) und mit Gewinn raus gehen.
O2 unlimited on demand für 25€/Monat. Jedoch war ein Google Pixel Smartphone dabei. Effektiv landet der Vertrag bei unter 5€/Monat bei 24 Monaten Laufzeit.
Selbst wenn O2 dir 10€ Rabat/Monat anbietet, wären das immer noch 15€/Monat. Effektiv teurer als alle zwei Jahre einen neuen Vertrag abzuschließen.
Der Markt ist teilweise so absurd, dass die negative effektive Kosten haben.
d.h. Smartphone verkaufen, 2 Jahre Vertrag bezahlen (rechtzeitig Kündigen) und mit Gewinn raus gehen.
Stimmt, wie konnte er auch nur davon ausgehen, dass in diesem Land mündige Menschen mit Verstand leben.Tici schrieb:@leipziger1979 Was ist das bitte für eine dumme Logik?
Also wirklich! Er sollte seine Meinung über seine Mitmenschen mal überdenken.
Natürlich muss die doof tumbe Masse geschützt werden. Also echt!
FrankN84
Lt. Junior Grade
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Bin seit über 15 Jahren beim selben Anbieter. Ich kündige seit geraumer Zeit meinen Vertrag zum Ende der (Mindest-) Laufzeit. Erst dann bekomme ich bessere Angebote. Das hat mir mal eine nette Frau am Telefon so gesagt. Nur die Kundenrückgewinnung hat Zugriff auf deutlich bessere Konditionen, die man als Bestandskunde "leider" nicht bekommt. Da wäre man wirklich als Neukunde besser dran.
Ähm das ist nicht mehr möglich.......schon seit JahrenWetMar schrieb:Finde es eh komisch das man nie bis selten die Option hat Monatlich zu Kündigen ständig die Verträge mit 2 Jahren Laufzeit.
Oft mit der Klausel
"automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit" was oft heißt das nach Ablauf der Vertrag um die gleiche Zeit verlängert wird Automatisch.
Nero Redgrave
Lt. Commander
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- 1.836
Sind dann Mobilfunk Verträge, wie sie 1&1 anbietet, mit der Option 24 + 12 als Start auszuwählen ,ergo 3 Jahre auch rechtswidrig?
Also für den Fall, dass ich z.B. 6 Monate vor Ablauf meines 24-Monatsvertrags mich mit dem Anbieter auf einen neuen Vertrag einige mit einer Laufzeit von 24 Monaten, dann ist es schon logisch, dass dann eben die Restlaufzeit keine Rolle mehr spielt. Hier haben sich beide Parteien ja auf einen neuen Vertrag geeinigt. Wenn dem Anbieter die Restlaufzeit wichtig ist, dann soll er halt keinen neuen Vertrag anbieten.
@Nero Redgrave: Hast du ein Beispiel für so einen Vertrag?
Erschreckend viele finden solch dünne Posts auch noch gut...bensen schrieb:Was ist das für ein dünner Post?
Ergänzung ()
@Nero Redgrave: Hast du ein Beispiel für so einen Vertrag?
Nero Redgrave
Lt. Commander
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tollertyp schrieb:@Nero Redgrave[/USER]: Hast du ein Beispiel für so einen Vertrag?
Anhänge
Bruehwuerfel
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Meine Güte, so viel "gefährliches Halbwissen" und Ahnungslosigkeit. Das was 1&1 macht, hat mit dem vom Gericht beurteilten Fall nichts zu tun. Hier ging es um eine vom Anbieter herbeigeführte Verlängerung auf fast 4 Jahre. Die ist nicht zulässig.
Die bei 1&1 übliche Praxis, bei einer Verlängerung das Prinzip "Restlaufzeit + 24 Monate" anzuwenden ist sowohl schon lange üblich, als auch rechtlich abgesichert. Sofern die Restlaufzeit noch mehr als 8 Monate beträgt, wird eh die Restlaufzeit erlassen (gegen eine nicht ganz geringe Vertragsanpassungsgebühr) und wenn der Vertrag in den letzten 1-2 Monaten ist, wird diese ebenfalls erlassen. zumindest, wenn man mit der Kundenrückgewinnung spricht und nicht mit der Tarifberatung. Und sich als Kunde nicht wie der letzte Ar*** aufführt (gibt's leider zu viele von). Wenn die vertraglich vereinbarte Mindeslaufzeit überschritten ist, bekommt man auch die Restlaufzeit erlassen.
Und bei dem Angebot mit Hardware 24 +12 ist der Vertrag gesetzeskonform nach 24 Monaten monatlich kündbar. Da in diesem Modell aber die Geräteabzahlung auf 36 Monaten verteilt wird, muss dann der offene Restbetrag für das Gerät als Einmalzahlung berappt werden. diese Einmalzahlung reduziert sich anteilig pro Monat, je näher man dem 36. Monat kommt. Wer sich also freiwillig länger an den Anbieter bindet, bekommt so einen niedrigeren monatlich Preis. Und ein Vertrag darf auch nach nach Einführung des neuen TKG auf 36 Monate mit beiderseitigem Einverständnis abgeschlossen werden. Das hat wie schon erwähnt mit dem hier berichteten Gerichtsurteil NICHTS zu tun.
Und warum fangen hier jetzt einige bei 1&1 an skeptisch zu werden und rumzujammern, wo O2 diese Praxis mit 3 Jahren schon seit Jahren macht? Die niedrigen Preise mit Gerät kommen bei denen schon lange nur mit der 36monatigen Methode zustande und es hat nie jemanden gestört.
Die bei 1&1 übliche Praxis, bei einer Verlängerung das Prinzip "Restlaufzeit + 24 Monate" anzuwenden ist sowohl schon lange üblich, als auch rechtlich abgesichert. Sofern die Restlaufzeit noch mehr als 8 Monate beträgt, wird eh die Restlaufzeit erlassen (gegen eine nicht ganz geringe Vertragsanpassungsgebühr) und wenn der Vertrag in den letzten 1-2 Monaten ist, wird diese ebenfalls erlassen. zumindest, wenn man mit der Kundenrückgewinnung spricht und nicht mit der Tarifberatung. Und sich als Kunde nicht wie der letzte Ar*** aufführt (gibt's leider zu viele von). Wenn die vertraglich vereinbarte Mindeslaufzeit überschritten ist, bekommt man auch die Restlaufzeit erlassen.
Und bei dem Angebot mit Hardware 24 +12 ist der Vertrag gesetzeskonform nach 24 Monaten monatlich kündbar. Da in diesem Modell aber die Geräteabzahlung auf 36 Monaten verteilt wird, muss dann der offene Restbetrag für das Gerät als Einmalzahlung berappt werden. diese Einmalzahlung reduziert sich anteilig pro Monat, je näher man dem 36. Monat kommt. Wer sich also freiwillig länger an den Anbieter bindet, bekommt so einen niedrigeren monatlich Preis. Und ein Vertrag darf auch nach nach Einführung des neuen TKG auf 36 Monate mit beiderseitigem Einverständnis abgeschlossen werden. Das hat wie schon erwähnt mit dem hier berichteten Gerichtsurteil NICHTS zu tun.
Und warum fangen hier jetzt einige bei 1&1 an skeptisch zu werden und rumzujammern, wo O2 diese Praxis mit 3 Jahren schon seit Jahren macht? Die niedrigen Preise mit Gerät kommen bei denen schon lange nur mit der 36monatigen Methode zustande und es hat nie jemanden gestört.
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