Daran ist überhaupt nichts falsch?! Ob ihm das weiterhilft? Muss er ja wissen. Letztlich ist es mein Erfarhungsbericht zur Sache Aufstiegsfortbildung. Warum soll das nicht hilfreich sein? Welche Aufstiegsfortbildungen mit Inanspruchnahme der Fördertöpfe habt ihr denn so in letzter Zeit absolviert, wenn ich fragen darf?
Das der OP kein Meister ist, weiß ich selber, an meiner Wand hängt schließlich die Urkunde dazu. Die Anführungsstriche kann man an der Stelle gerne mit deuten. Der Abschluss zum OP ist der Abschluss zum OP. Bzw. Auf der Urkunde steht Geprüfter IT-Entwickler + das Neusprech-Synonym dafür in meinem Fall. Neu ist daran übrigens auch nichts, außer 16 Jahre alte Abschlüsse sind neu für dich. Und verkauft werden muss dabei auch nichts?! Was soll da verkauft werden? Das ist ein anerkannter Berufsabschluss mit einer im Vergleich (Industriemeister, Fachwirte, ...) recht hohen Gesamtprüfungsleistung, die dafür zu erbringen ist.
Abgesehen davon wird der Informationstechnikmeister ja schlussendlich bereits von der HWK vergeben, deswegen kann die IHK nicht auch noch einen Meistertitel in dem Bereich verleihen. Das wäre irgendwie komisch.
Die IT hat halt immer irgendwie diesen Sonderstatus, da sie weder in die Industrie-Schiene passt (sonst gäbe es ja einen IT-Industriemeister IHK) noch in die Schiene der Kaufleute (sonst gäbe es einen IT-Fachwirt IHK) deswegen wurde halt ein neuer Bereich, neue Abschlüsse und eine "neue" Verordnung (
IT-FortbV) dafür definiert. Und zwar bereits im Jahr 2002, zwei Jahre nachdem die ersten IT-Azubis der IHK regulär fertig wurden (und dann wurde die Verordnung in der Folge ein paar mal reformiert). Selbst im EQR/DQR, wo du ihn ansprichst gibt es mit dem N5 eine reine Sonderlocke für die IT-Branche.
Selbstständig machen kann sich ohnehin jeder, der Meisterzwang ist ja auch im Handwerk abgeschafft worden. Aktuell redet man darüber ihn für das Handwerk wieder einzuführen, weil die Handwerker kaum noch Meister hervorbringen; für die IHK-Berufsbilder galt das noch nie. Wer kann, der macht ist da das Motto.
Vorbereiten sollte man sich meiner Meinung darauf, muss man aber nicht vom Gesetzeswegen her.
Für die Vorbereitung gibt es jedoch geeignetere, zielgerichtete Seminare, die einen spezifisch auf die Anforderungen als Selbstständiger oder als Unternehmer (Start-UP im Neusprech) vorbereiten.
Was übrigens noch nicht ansprochen wurde, aber auch eine Frage war: Mit einem nicht-Hochschul-DQR-N6-Abschluss (um bloß nicht wieder geläufige Bezeichnungen für Meister und vergleichbare Abschlüsse zu verwenden) erwirbt man, sofern der Unterricht beim Bildungsträger ein gewisses Mindestmaß an Zeiteinheiten erfüllt, zumindest im Bundesland Niedersachen aber auch in anderen Bundesländern, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und kann dann gerne irgendwas studieren gehen. Einige Studiengänge stehen einen damit nicht offen (Medizin imho.) und sollte es einen NC geben, wird die Berwertung des erworbenen Abschlusses zusammen mit einem Motivationsschreiben und Vorprüfungen zu einen Ergebnis führen.
Die Frage, ob man das dann noch in Anspruch nimmt oder nicht muss dann jeder für sich selber entscheiden. Ich finde es persönlich ziemlich aufwendig einen "Meister" (stellvertretend für alle nicht-Hochschul-DQR-N6-Abschlüsse) zu machen, nur um an eine Uni oder FH zu kommen. Wenn das das Ziel ist, würde ich eher das (Fach-)Abitur nachholen, ist weniger Zeitaufwendig. Lernen muss man ohnehin für beides.