Von GTX 1080 auf GTX 1080ti - was tun

Hugo Stiglitz78

Commander
Registriert
Nov. 2014
Beiträge
2.123
Verdammt Leute, ich bin hin und her gerissen.

Habe mir vor 20 Tagen eine Gigabyte Aorus GTX 1080 Extreme Edition gekauft bei Cyberport für 649EUR.

Wollte einfach mal ne schöne Custom Karte haben, die deutlich werkseitig übertaktet ist. Die liegt so in etwa gleich auf mit der Zotac AMP Extreme, hat aber den besseren Kühler bzw. Lüfteransteuerung.
Karte läuft super soweit.

Da die 1080ti nun doch deutlich günstiger ist als angenommen ( habe mit einem Preis von 1000EUR oder mehr gerechnet für die Customs ) habe ich nun folgendes Dilemma :

Cyberport gewährt mir 4 Wochen Rückgaberecht, das wären noch etwa 10 Tage um die Aorus wieder dort hinzubringen.
Kaufen würde ich dann eine ASUS STRIX 1080ti OC für 869EUR, also ca. 200 EUR Aufpreis.

Nun läuft mir die Zeit davon, machen oder nicht ???
Das wäre ja auch 11 statt 8 GB, in Bezug auf Zukunftssicherheit.

Spiele auf nem Full HD Panel, aber auch am 4K TV, und möchte in Bälde auch einen 4K Monitor als "Zweitbildschirm" nutzen.
Ansonsten alle neueren Games.

Restsystem gerade alles neu. I7 7700k unter Wasser, Netzteil Thermaltake 850 W.
 
wenn dir die 200 Euro Aufpreis nicht weh tun und du sowieso auf 4k gehen möchtest, würde ich die Karte zurückgeben und die Ti holen.

Edith meint: auf BlubbsDE's Rat hören
 
Zuletzt bearbeitet:
Brauchst du die Leistung jetzt? Kauf sie dir jetzt, brauchst du sie jetzt nicht, kauf sie dir nicht. 4K können beide nicht in hohen FPS bei anspruchsvollen Titeln in max. Details. P/L ist die 1080Ti allerdings deutlich besser als die 1080.
 
@BlubbsDE
Habe mir per Mail an den Support, quasi die "Erlaubnis" geholt für den Umtausch. Die Antwort war : Sehr gerne, und überhaupt kein Problem.
Wo ist dein Problem???

Cyberport fragt da aber im Grunde auch genau wie Amazon null nach, so ist das heute einfach.
Stichwort freie Wirtschaft, wenn du den Moralapostel spielen willst, mach doch.
 
Es ist eine individuelle Entscheidung, ob 30 Prozent Aufpreis die 25-30 Prozent Mehrleistung rechtfertigen.

Mit nem 4k Monitor würde ich sagen: Ja. Wenn ich in meinen Geldbeutel schaue: Nein ;-)
 
BlubbsDE

hast auch mal weiter gelesen?

"Die Nutzung der Ware ist innerhalb des 30-tägigen Rückgabezeitraums auf die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise beschränkt. Die Ware muss sich in der Originalverpackung befinden und inklusive originalem Lieferumfang zurückgesendet werden"
 
Quatsch, der Kunde muss ja das Produkt testen können. Solange du noch die Originalverpackung hast, sollte eine Rückgabe kein Problem sein. Dies musst du aber ausschliesslich mit den Leuten von Cyberport klären.

Ob dir der Aufpreis und der Aufwand für die neue Karte es Wert sind, musst du wissen.
 
Dann mach es doch. Sonst wirst Du Dich ärgern. Ansonsten hätte Du die Frage hier nicht gestellt.

Problem? Ich habe damit kein Problem, persönlich. Ich finde es nur nicht angemessen. Alle anderen Kunden zahlen so ein Verhalten mit. Im besten Fall geht Deine retournierte GPU als neu an einen anderen Käufer. Toll für den Käufer. Im schlechten Fall muss der Händler sie günstiger verkaufen. Und diese Differenz zahlen alle Kunden mit.

@Dr!ll testen ja. Aber keine 3 Wochen lang täglich in Betrieb nehmen. Das ist nicht mit dem Widerruf gemeint.
 
@BlubbsDe: Dieses Risiko hat der Anbieter hoffentlich bereits vorher einkalkuliert. Und falls ein anderer Kunde die "Neuware" erhält, dann muss man halt SOFORT reklamieren. Der Anbieter ist ja selbst blöd, wenn er Neukunden mit "Neuware" versucht zu veräppeln.
 
Das ist kein veräppeln. Genau das hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich erlaubt, bei der Einrichtung des generellen Widerrufsrechts. Neuwertige Ware darf da wieder als Neuware anderen Kunden verkauft werden.
 
BlubbsDE schrieb:
Das ist kein veräppeln. Genau das hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich erlaubt, bei der Einrichtung des generellen Widerrufsrechts. Neuwertige Ware darf da wieder als Neuware anderen Kunden verkauft werden.

Schlechter Stil bleibt es trotzdem, wenn man bedenkt, dass es genügend Shops gibt, die das nicht so machen und so dem Kunden gegenüber ein Stück fairer sind.
 
ralf1848 schrieb:
@BlubbsDE
Habe mir per Mail an den Support, quasi die "Erlaubnis" geholt für den Umtausch. Die Antwort war : Sehr gerne, und überhaupt kein Problem.
Wo ist dein Problem???

Cyberport fragt da aber im Grunde auch genau wie Amazon null nach, so ist das heute einfach.
Stichwort freie Wirtschaft, wenn du den Moralapostel spielen willst, mach doch.

Das sind dann halt die Produkte die bei Amazon in Warehouse Deals oder bei Cyberport/ Alternate im Outlet vermarktet werden. :mussweg:
Geöffnete Ware DARF nicht mehr als Neuware verkauft werden. Viele halten sich dran, manche halt nicht.

Aber back to topic: Ich würd es machen wenn das Portemonnaie noch nicht weint.
 
Ich finde es immer wieder schrecklich dass das Widerrufsrecht, dass NUR für die Prüfung der Ware unter den gleichen Bedingungen wie im Ladengeschäft, gedacht war, so weit über die Gebühr ausgereizt wird. Es heißt gesetzlich 14 Tage ab Rechungsdatum und damit Basta.
Keiner von Euch, außer Personen die im Versandhandel arbeiten, wissen wieviel Artikel auf diese Art und Weise zu Gebrauchtware werden.
Die Margen sind sowieso bei sehr sehr vielen Artikeln ab Boden und muss die Ware als Gebrauchtware verkauft werden, weil ja ALLE IMMER nur ORIGINAL verpackte Ware haben wollen.
Wenn dann eine Firma die gesetzliche Frist freiwillig verlängert dann gelten eben deren Bedingungen.
Ja ja, jeder will wenn auch nur irgendeine Kleinigkeit mit der Ware ist, im Rahmen der Widerrufrechts zurückgeben. Das war so nie gedacht.
Aber das ist ja immer das Risiko des Händlers. Aber wenn es immer weniger Händler gibt, dann ist das Geheule auch wieder groß.
Sobald man den kleinen Finger reicht, wird die ganze Hand genommen.......
So... das musste ich mal loswerden....
 
Das hier ist aber eben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das ist schlicht Kulanz von cyberport.

Wieso, warum, weshalb das cyberport macht geht uns als Kunden schlicht nichts an. Cyberport ist ein Geschäft geführt von einem Vollkaufmann. Wenn der das durchkalkuliert hat ist das sein Bier. Wenn er dadurch Karten teurer verkaufen muss, auch sein Bier. Geht uns nichts an. Es gibt dann am Markt genügend Firmen die kein solch ein kulantes Rückgaberecht haben und die Ware dafür 10% billiger verkaufen. Das ist Marktwirtschaft und Kundenservice, bei beiden Arten von Geschäften.
 
bendonsky schrieb:
Ich finde es immer wieder schrecklich dass das Widerrufsrecht, dass NUR für die Prüfung der Ware unter den gleichen Bedingungen wie im Ladengeschäft, gedacht war, so weit über die Gebühr ausgereizt wird. Es heißt gesetzlich 14 Tage ab Rechungsdatum und damit Basta.
Keiner von Euch, außer Personen die im Versandhandel arbeiten, wissen wieviel Artikel auf diese Art und Weise zu Gebrauchtware werden.
Die Margen sind sowieso bei sehr sehr vielen Artikeln ab Boden und muss die Ware als Gebrauchtware verkauft werden, weil ja ALLE IMMER nur ORIGINAL verpackte Ware haben wollen.
Wenn dann eine Firma die gesetzliche Frist freiwillig verlängert dann gelten eben deren Bedingungen.
Ja ja, jeder will wenn auch nur irgendeine Kleinigkeit mit der Ware ist, im Rahmen der Widerrufrechts zurückgeben. Das war so nie gedacht.
Aber das ist ja immer das Risiko des Händlers. Aber wenn es immer weniger Händler gibt, dann ist das Geheule auch wieder groß.
Sobald man den kleinen Finger reicht, wird die ganze Hand genommen.......
So... das musste ich mal loswerden....

:daumen: 100% Zustimmung!
 
Euch ist schon klar das es bei Ladenkäufe kein generelles Widerrufsrecht gibt. Das gibt es nur bei Bestellungen über Telemedien, sprich Internet, Telefon etc. Klar viele Händler machen es aus Kulanz weil sie die Kunden nicht verlieren wollen, aber einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
 
Homini Lupus
Du hast es perfekt ausformuliert ! SO siehts mal aus. Vielen Dank für diesen Mega Kommentar !
 
zurück zum thema...

mein rat wäre mach es, allein weil du diese karte ein gutes stück länger im einsatz haben könntest as die "non ti"
 
Zurück
Oben