Von Unitymedia zu 1&1 - Vertragswechsel

jurrasstoil

Commodore
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Hey,

im Moment hat meine Mutter einen Vertrag bei Unitymedia und bezieht darüber Internet, Telefon und TV. 3play heißt der Vertag wenn ich mich nicht irre. Jetzt will sie zu 1&1 DSL wechseln und 1&1 soll die Rufnummer übernehmen und den Vertrag bei Unitymedia kündigen.

Meine Frage bezieht sich jetzt aber auf den Kabelanschluss. Wird 1&1 bei der Kündigung des Vertrages bei Unitymedia auch den Kabelanschluss (für den Fernsehempfang) kündigen? Oder muss sie selbst Kabelanschluss kündigen? Meines Wissens nach müsste der ja im 3play Vertrag mit inbegriffen sein und somit mitgekündigt werden.

Besten Dank im Voraus
 
Nein, der wird nicht gekündigt. Das ist ein separater Vertrag und hat mit Internet und Telefon erst mal nichts zu tun. Der ist auch nicht in den Kosten des 3Play Vertrages mit drinnen. Der wird gesondert bezahlt. Entweder als Mieter über die Nebenkosten. Oder eben man ist direkt Kunde und zahlt den Kabelanschluss selbst.
 
Und was genau soll 1und1 zur Bereitstellung des Kabelanschlusses sagen? Die sind dafür nicht zuständig. Wenn man jemand anrufen will, dann Unitymedia.
 
Wenn doch über das 3play auch das Telefon kommt, dann muss 1&1 doch irgendwoher die Nummer mitnehmen können. Deswegen hatte ich an 1 und 1 gedacht.
 
Die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich geregelt und ist nie ein Problem. Man kann sie halt erst portieren lassen, wenn der alte Vertrag ausgelaufen ist. Aber das ist eben immer machbar und gesetzlich abgesichert. Der Kabelanschluss ist hier das Problem. Was passiert mit ihm.
 
Sie wird ja hoffentlich nicht die erste Person sein, die von Unitymedia Kabel zu 1&1 DSL wechselt. Hatte also gehofft, dass das schon jemand hinter sich hat und vor der gleichen Frage stand. Wäre halt blöd wenn sie dann Kabel (TV) und DSL mit IPTV hat.
 
Hast Du meine erste Antwort gelesen und verstanden?

Im 3 Play Tarif sind keine Kabelgebühren mit dabei. Die zahlt ihr entweder über die Nebenkosten oder es ist ein extra Vertrag / Tarif, den ihr selbst an UM zahlt. Und wie ihr es zahlt, das müsst ihr doch wissen. Wenn über die Nebenkosten, da kommt ihr nicht raus. Wenn direkt selbst, dann muss auch das gekündigt werden. Und das von Euch selbst.
 
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Die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich geregelt und ist nie ein Problem. Man kann sie halt erst portieren lassen, wenn der alte Vertrag ausgelaufen ist.

Nein, sowohl Festnetz als auch Mobilfunk kann ohne Kündigung jederzeit portiert werden (zumindest bei UM).
was nicht geht ist zum 30.06.2018 kündigen aber JETZT schon portieren. Da musst du erst portieren, dann kündigen.
Sobald die Nummern portiert sind gibt dir der alte Anbieter eine neue Nummer.
 
Bei Festnetz geht die Portierung erst nach Vertragsende. Das ist sogar gesetzlich geregelt. Möglich, dass im Einzelfall der eine oder andere Provider anders handelt, aber man kann sich nicht drauf berufen und es einfordern.

Anders ist es bei den Mobilnummern. Die kann man jederzeit portieren lassen. Und man kann es einfordern. Es ist kein Kulanzakt. Da wurden die Bedingungen kundenfreundlicher geregelt. Ist halt auch das neuere Medium
 
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Bei 1&1 angerufen und der nette Herr meinte das würde alles gekündigt. Sehr glaubhaft wirkte das aber auf mich nicht. Die Kündigungsfrist ist irgendwann im März, es ist also noch ein wenig Zeit das zu klären.

1&1 wird ja möglichst zeitnah bei UM kündigen und meine Mutter dann entsprechend darüber informieren. Dann kann man ja schon mit etwas konkreterem bei UM nachfragen und dann wenn nötig den Kabelanschluss selbst kündigen. Vom Termin her dürfte sich das mit dem Schaltungstermin überschneiden.
 
und dann wenn nötig den Kabelanschluss selbst kündigen

Den Kabelanschluss zahlt i.d.R. der Hauseigentümer. Ist deine Mutter Eigentümer? Wenn ja sollte sie dafür eine Rechnung bekommen.
Wohnt sie zur Miete legt der Vermieter den Kabelanschluss i.d.R. per Nebenkostenabrechung auf die Mieter um.
Wenn das der Fall ist kommt sie vermutlich aus diesen Kosten nicht raus, es sei denn ihr überredet den Vermieter dass er den Kabelanschluss kündigt.
 
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