Vorsicht vor 1&1 Internet AG

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dogio1979

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Hallo,

Erfahrungsberichte helfen häufig, sich für das richtige Produkt zu entscheiden, insbesondere wenn es ein Vertrag mit zwei jahren laufzeit ist wie bei vielen Internet-Providern, so auch bei 1&1.

Vor kurzen sollte ich einem Freund helfen, einen passenden Internet-Provider zu finden. Nach Abwägen von Vor- und nachteilen entschied er sich für 1&1. Das sein T-Net Calltime-Anschluss noch 10 Monate Laufzeit hatte, wählten wie das Surf & Phone Add-on, bei dem der Telekom-Anschluss bestehen bleibt.

Allerdings habe ich zwei Tage von einem 1&1 Mitarbeiter erfahren, dass man dennoch hätte das Surf & Phone Komplettpaket hätte wählen können (hierauf wird im Internetauftritt übrigens nicht hingewiesen).
Mein Freund ruft also bei 1&1 an und fragt, ob er das noch ändern könnte. Als Auskunft bekommt er, dass eine Änderung nicht möglich sei, er müsse den Vertrag stornieren und ihn erneut abschließen. Zu diesem Zeitpunkt war der voraussichtliche Anschlusstermin der 2. April.

Er schickt also eine Stornierung zu 1&1 und erhält als Antwort, dass eine Stornierung nicht möglich sei, weil er als Anschlusstermin "schnellstmöglich" ausgewählt habe anstatt eines konkreten Datums.
Ich schaue also mal in die AGB und da steht tatsächlich drin, dass man auf sein zweiwöchiges Widerrufsrecht verzichtet, sobald man als Anschlusstermin "schnellstmöglich" auswählt.
Im Übrigen wurde an entsprechender Stelle im Formular nicht daraufhingewiesen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet und zu diesem Zeitpunkt musste man auch noch keinen AGB zustimmen. Und seit der versuchten Stornierung wurde ihm als voraussichtlicher Anschlusstermin der 19. März mitgeteilt...komisch, komisch.

Ich finde solche AGB doch sehr zweifelhaft, nach der man sein Widerrufsrecht, dass man nach BGB bei Fernabsatzgeschäften hat, durch einen einzigen Klick verwirken kann und darauf nicht mal hingewiesen wird.

Nunja ich habe den Vorfall auf jedem Fall mal der Verbraucherschutzzentrale gemeldet, da dies sicher kein seriöses Geschäftsgebahren ist. Juristisch kann ich mir natürlich keine Meinung darüber bilden.

Gruß
 
Ok der Hinweis ist natürlich in Ordnung keine Frage.

Bin auch bei 1und1 habe aber selber keine Probleme, gibt halt immer so Fälle, wo das ein oder andere nicht klappt. :(
 
Hab auch schon länger 1&1 und mit der Umstellung auf den Komplettanschluss ohne Telecom noch ein paar Probleme. Immerhin funktioniert die Telefon-Hotline bei 1&1 sehr gut.
Ausserdem kommen bei meiner 16000er Leitung effektiv 15500an:). Von daher bin ich sehr zufrieden und werde wohl bei 1&1 bleiben, obwohl ich immer noch Rechnungen von der Telecom erhalte.
(1&1 zieht bis Telecom Vertragsende die Telecom Grundgebühr von der Rechnung ab)
 
Mit Fällen wo das eine oder andere nicht klappt, habe ich keine Probleme, aber eine AGB steht fest und charakterisiert ein Unternehmen.
 
Also das ist schon eine sehr komische Sache.

Grundsetzlich ist es legal und rechtens einge Punkte speziell zu behandel und damit Dinge auszuschließen, wenn dies nur in den AGB steht. Da wir ja den AGBs zustimmen und diese natürlich auch gelesen haben ;) wissen wir das auch. Wenn uns darin was stört, was wir durch Anpassen unsere Auswahl ändern können.
Denke nicht, dass man auf dem Weg erfolg haben wirst.

Wie das aber damit aussieht, dass man auf sein wiederrufsrecht verzichtet weiß ich nicht. Da aber 1und1 nicht zu den kleinen Krautern gehört, denke ich nicht das da irgendwas verbotenes dran sein wird.



Bin selber glücklicher 1und1 Kunde und hatte nie Probleme. Sei es bei Störugnen oder einem Umzug.
 
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Auch bei großen Mobilfunkanbietern hat der Verbraucherschutz Regelungen gefunden, die nicht konform mit dem Gesetz sind.
Eine AGB darf einen Kunden nicht schlechter stellen, als es das Gesetz tun würde. Ich halte es mindestens für grenzwertig.
 
Deshalb sollte man sich die AGBs auch, bevor man einen Vertrag abschließt, durchlesen.

Bin nebenbei 1&1 Kunde und sehr zufrieden...
 
da sieht man mal wieder was passieren kann, wenn man nicht weiss, was man tut.

agb werden immer gelesen und ihnen wird auch nur zugestimmt, wenn man sie verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist. agb sind ja keine floskel sondern grundlegende dinge, die bei jedem vertragsabschluss gelten.

wer das nicht tut und "blind" alles anhakt und akzeptiert, weils halt woanders ok war, ist selbst schuld.

manche lernens aber auch erst auf die harte tour. aber mit 1&1 an sich hat das nichts zu tun (bin selbst t-com kunde, nicht dass das hier rüberkommt, als wäre ich befangen :D). und jetzt ein unternehmen für die eigene naivität und nachlässigkeit verantwortlich zu machen .... kein kommentar. es ist eben immer einfacher, die schuld bei anderen zu suchen, als sich selbst einzugestehen, dass man etwas falsch gemacht hat ... das vergeht aber bei den meisten wenn sie erwachsen werden.
 
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Hallo,

ich weise an dieser Stelle nochmal auf mein altes Problem mit 1&1 hin...

Naja, in der Restlichen Vertragslaufzeit gab es keinerlei Beanstandungen, aber von solchen Angelegenheiten hört man bei denen irgendwie gefühlt öfter als bei anderen.
 
spart euch die Kommentare zum AGB lesen. Erstens bin ich nicht naiv, zweitens nehme ich AGBs nicht auf die leichte Schulter.
Ich lese mir alle wichtigen Punkte in den AGB durch, doch wie bereits gesagt, dass ein vom BGB verbürgtes recht abspenstig gemacht wird, kann nicht sein. Und außerdem geht ja auch nicht darum, von 161 wegzukommen, sondern lediglich den Vertrag zu bekommen, denn man haben kann, obwohl darauf nicht aufmerksam gemacht wurde.

Ich wollte hier nur warnen, wenns nicht interessiert, hält einfach mal die Kalppe, wie wärs?
Nicht jedes Unrecht wird rechtens, nur weil man davon vorher weiss.
Und mir persönlich kanns egal sein, ich bin seit Jahren glücklicher Arcor-Kunde.
 
dogio1979 schrieb:
Auch bei großen Mobilfunkanbietern hat der Verbraucherschutz Regelungen gefunden, die nicht konform mit dem Gesetz sind. Eine AGB darf einen Kunden nicht schlechter stellen, als es das Gesetz tun würde.

Hallo,

ich stimme zu. Darüber habe ich mich nämlich auch schon ausgelassen.
Rein zufällig ging es da auch um 1&1.

https://www.computerbase.de/forum/t...en-kunden-startseite-auf.159365/#post-1558151
https://www.computerbase.de/forum/t...den-startseite-auf.159365/page-3#post-1558666
 
Ich frage mich auch, warum die sich so unkulant zeigen.
SIe haben zwar jetzt mit Zwang einen Kunden an sich gebunden, die Frage ist, wieviele potenzielle Kunden sie vergraulen.
Wie gesagt, der Freund von mir, will ja zu 1&1

Und genau jene, die hier sagen "das steht doch in den AGB und dann ist das so, muss man halt lesen", genau das sind die leute, weswegen Firmen immer wieder versuchen für Kunden nachteilige illegitime AGBs zu etabliieren und damit Geld zu verdienen und Kunden abzuzocken.
 
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dogio1979 schrieb:
dass ein vom BGB verbürgtes recht abspenstig gemacht wird, kann nicht sein.

Ist auch nicht so!

§ 312 d, (3):
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Daher erlischt das Widerrufsrecht auch nur bei "schnellstmöglich", was ja auch innerhalb der 14 tage liegen kann.
 
Kann Plyfix nur zustimmen... dann sich nicht mal mit der Rechtslage auskennen und einen sinnlosen Warn-Thread machen, das nämlich gilt für die meisten Anbieter...
 
richtig, nur zwei Aspekte dürften nicht erfüllt sein:
- die Ausführung der Dienstleistung wurde erst begonnen, als mein Freund storniert hat. Anders ist es kaum erklärbar, warum sich der Anschlusstermin sehr plötzlich vom 2. APril auf den 19. März vorverlegt hat.
- eine ausdrückliche Zustimmung sehe ich hier auch nicht. Eine ausdrückliche Zustimmung wäre, wenn gefragt wird "sind Sie bereit auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten, damit es schneller geht"

Wie gesagt, rechtlich mag es knapp hinkommen, aber es hat nix mit gutem Geschäftsgebahren zu tun. Er wollte ja nicht stornieren, um bei einem Wettbewerber einen Vertrag zu schließen.
 
dogio1979 schrieb:
- eine ausdrückliche Zustimmung sehe ich hier auch nicht. Eine ausdrückliche Zustimmung wäre, wenn gefragt wird "sind Sie bereit auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten, damit es schneller geht"

Der Verbraucher muß zustimmen, daß die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt. Er muß nicht explizit dem Erlöschen des Widerriufsrechts zustimmen!

Wie gesagt, rechtlich mag es knapp hinkommen, aber es hat nix mit gutem Geschäftsgebahren zu tun.

Das stimmt allerdings.
 
Plyfix schrieb:
. Er muß nicht explizit dem Erlöschen des Widerriufsrechts zustimmen!

Hängt wohl davon ab, wie ein Gericht das Wort "ausdrücklich" definieren würde. Laut Wörterbuch bedeutet das Wort explizit ausdrücklich :)
Und die Zustimmung über die AGB ist nur eine implizite und keine explizite Zustimmung.
 
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dogio1979 schrieb:
Hängt wohl davon ab, wie ein Gericht das Wort "ausdrücklich" definieren würde. Laut Wörterbuch bedeutet das Wort explizit ausdrücklich :)

Den Einwand verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht.

Er muß ausdrücklich zustimmen, daß die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen soll. Das tut er, indem er "schnellsmöglich" auswählt. Zur Sicherheit weist 1&1 in den AGB sogar extra nochmal drauf hin, daß sie sich in diesem Punkt an die Ausführungen des BGB halten, daß das Widerrufsrecht also erlischt, wenn man "schnellstmöglich" wählt.
 
was du beschreibst ist aber keine ausdrückliche Willenserklärung.

Außerdem frage ich mich, warum plötzlich der Anschlusstermin zwei Wochen vorverlegt wurde und dies genau dann, als mein Bekannter das Fax mit der Stornierung hingeschickt hat.

Scheint doch so, als wolle sich 161 absichern, nach dem Motto, sie hätten ja mit der Abwicklung bereits begonnen.
 
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Nicht? Er hat doch ausdrücklich schnellstmögliche Lieferung gewünscht, oder nicht?
Viel ausdrücklicher geht doch nun wirklich nicht!

Nochmal: Im Gesetz steht nicht, daß er ausdrücklich dem Erlöschen des Widerrufsrechts zustimmen muß, sondern daß er ausdrücklich Lieferung vor dem Ende der Widerrufsfrist verlangen muß. Und das tut er, in dem "schnellstmöglich" auswählt, was 1&1 auch nochmal extra in den AGB aufführt!
 
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