dogio1979
Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 7.311
Hallo,
Erfahrungsberichte helfen häufig, sich für das richtige Produkt zu entscheiden, insbesondere wenn es ein Vertrag mit zwei jahren laufzeit ist wie bei vielen Internet-Providern, so auch bei 1&1.
Vor kurzen sollte ich einem Freund helfen, einen passenden Internet-Provider zu finden. Nach Abwägen von Vor- und nachteilen entschied er sich für 1&1. Das sein T-Net Calltime-Anschluss noch 10 Monate Laufzeit hatte, wählten wie das Surf & Phone Add-on, bei dem der Telekom-Anschluss bestehen bleibt.
Allerdings habe ich zwei Tage von einem 1&1 Mitarbeiter erfahren, dass man dennoch hätte das Surf & Phone Komplettpaket hätte wählen können (hierauf wird im Internetauftritt übrigens nicht hingewiesen).
Mein Freund ruft also bei 1&1 an und fragt, ob er das noch ändern könnte. Als Auskunft bekommt er, dass eine Änderung nicht möglich sei, er müsse den Vertrag stornieren und ihn erneut abschließen. Zu diesem Zeitpunkt war der voraussichtliche Anschlusstermin der 2. April.
Er schickt also eine Stornierung zu 1&1 und erhält als Antwort, dass eine Stornierung nicht möglich sei, weil er als Anschlusstermin "schnellstmöglich" ausgewählt habe anstatt eines konkreten Datums.
Ich schaue also mal in die AGB und da steht tatsächlich drin, dass man auf sein zweiwöchiges Widerrufsrecht verzichtet, sobald man als Anschlusstermin "schnellstmöglich" auswählt.
Im Übrigen wurde an entsprechender Stelle im Formular nicht daraufhingewiesen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet und zu diesem Zeitpunkt musste man auch noch keinen AGB zustimmen. Und seit der versuchten Stornierung wurde ihm als voraussichtlicher Anschlusstermin der 19. März mitgeteilt...komisch, komisch.
Ich finde solche AGB doch sehr zweifelhaft, nach der man sein Widerrufsrecht, dass man nach BGB bei Fernabsatzgeschäften hat, durch einen einzigen Klick verwirken kann und darauf nicht mal hingewiesen wird.
Nunja ich habe den Vorfall auf jedem Fall mal der Verbraucherschutzzentrale gemeldet, da dies sicher kein seriöses Geschäftsgebahren ist. Juristisch kann ich mir natürlich keine Meinung darüber bilden.
Gruß
Erfahrungsberichte helfen häufig, sich für das richtige Produkt zu entscheiden, insbesondere wenn es ein Vertrag mit zwei jahren laufzeit ist wie bei vielen Internet-Providern, so auch bei 1&1.
Vor kurzen sollte ich einem Freund helfen, einen passenden Internet-Provider zu finden. Nach Abwägen von Vor- und nachteilen entschied er sich für 1&1. Das sein T-Net Calltime-Anschluss noch 10 Monate Laufzeit hatte, wählten wie das Surf & Phone Add-on, bei dem der Telekom-Anschluss bestehen bleibt.
Allerdings habe ich zwei Tage von einem 1&1 Mitarbeiter erfahren, dass man dennoch hätte das Surf & Phone Komplettpaket hätte wählen können (hierauf wird im Internetauftritt übrigens nicht hingewiesen).
Mein Freund ruft also bei 1&1 an und fragt, ob er das noch ändern könnte. Als Auskunft bekommt er, dass eine Änderung nicht möglich sei, er müsse den Vertrag stornieren und ihn erneut abschließen. Zu diesem Zeitpunkt war der voraussichtliche Anschlusstermin der 2. April.
Er schickt also eine Stornierung zu 1&1 und erhält als Antwort, dass eine Stornierung nicht möglich sei, weil er als Anschlusstermin "schnellstmöglich" ausgewählt habe anstatt eines konkreten Datums.
Ich schaue also mal in die AGB und da steht tatsächlich drin, dass man auf sein zweiwöchiges Widerrufsrecht verzichtet, sobald man als Anschlusstermin "schnellstmöglich" auswählt.
Im Übrigen wurde an entsprechender Stelle im Formular nicht daraufhingewiesen, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet und zu diesem Zeitpunkt musste man auch noch keinen AGB zustimmen. Und seit der versuchten Stornierung wurde ihm als voraussichtlicher Anschlusstermin der 19. März mitgeteilt...komisch, komisch.
Ich finde solche AGB doch sehr zweifelhaft, nach der man sein Widerrufsrecht, dass man nach BGB bei Fernabsatzgeschäften hat, durch einen einzigen Klick verwirken kann und darauf nicht mal hingewiesen wird.
Nunja ich habe den Vorfall auf jedem Fall mal der Verbraucherschutzzentrale gemeldet, da dies sicher kein seriöses Geschäftsgebahren ist. Juristisch kann ich mir natürlich keine Meinung darüber bilden.
Gruß