Ware stoniert, trotzdem verschickt.

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OptimusMiles

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich habe am Mittwoch über Amazon Ware bestellt, es war über einen Marketplace Händler, die Ware ist gebraucht.

Hab sie aber noch am gleichen Tag stoniert und auch eine Bestätigung erhalten. Die Bestellung ist bei Amazon mittlerweile auch verschwunden. Jetzt habe ich gestern die Nachricht erhalten das der Shop die Zahlung erhalten hat und das die Ware versendet wird.

Da gestern die Sendungsnummer nicht funktionierte dachte ich, vielleicht einfach ein Fehler. Heute als ich geguckt habe, war das Paket in der Zustellung. Geld ist keins von meinem Konto abgegangen.

Muss ich mit dem Shop Kontakt aufnehmen, oder kann ich warten ob er sich meldet und wenn ich, hab ich ein Gratis-Geschenk?:D

Gruß
Pat
 
Natürlich ist das kein Geschenk. Kontakt dürfte auch nicht notwendig sein, aber eigentlich komisch, wieso man nicht den Händler fragt, was man tun soll, sondern in einem Forum... Weil der Händler kann dir Dinge definitiv sagen, in einem Forum bekommst du nur Meinungen... Paketannahme einfach verweigern...

Wenn der Händler rumzicken würde (auf Versandkosten besteht oder sonst was), dann würd ich ja verstehen, dass man in nem Forum mal nachfragt, ob das so richtig ist...
 
ich denke mit 2 Sekunden selbstständigem nachdenken hättest du dir die frage auch selbst beantworten können

natürlich wirst du das Paket zurück schicken müssen <- !!
 
Ist leider nicht so einfach, hab heute mehrere Pakete in der Packstation und da ist es was mühseelig mir die richtigen raus zu picken. Soll ich den Käufer einfach kontaktieren und eine Abholung vereinbaren, bzw mir das Geld für den Rückversand geben lassen?

@sohei: Ja ich habe mir das schon so gedacht, nur wer freut sich nicht über Gratis Hardware, von daher frag ich lieber nach bevor ich es zurückschicke!
 
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Kontakt mit Händler aufnehmen dürfte die wohl einfachste Lösung sein... evtl hat er auch nen Retouree-Schein drin für Rücksendungen... evtl kann er dir auch sagen, wie du das Paket erkennst...
 
Natürlich kontaktierst du den Verkäufer und informiert ihn ...
Und natürlich ist das auch kein Gratis-Geschenk ...

Ist leider nicht so einfach, hab heute mehrere Pakete in der Packstation und da ist es was mühseelig mir die richtigen raus zu picken.

Und natürlich ist es auch keine wirkliche Hexerei ein Paket zu identifizieren dessen Sendungs-Nr. du ja vorliegen und bereits nachverfolgt hast ... die Sendungs-Nr. steht IMMER auch auf dem Aufkleber mit den Empfängerdaten drauf .... stell dich net so bl*d an ...
 
Einfach die Annahme verweigern und das Paket geht zum Absender zurück.
 
Also ich würde warten und das Paket ungeöffnet in die Ecke legen. Hat mein VWL Lehrer uns damals in der Schule auch geraten :D. Wenn sich der Händler zum Jahresende (meistens ja auch Geschäftsjahresende) nicht gemeldet hat, dann ist es deins :)
Du hast ja nichts falsch gemacht. Wenn du sogar ne Bestätigung für die Stornierung bekommen hast, dann muss du dich doch nicht darum kümmern, dass der Händler seinen Fehler korrigiert bekommt. Also ich würde wirklich einfach warten. Der Händler würde sich auch kaum einsetzten, wenn du dich zu seinen gunsten versehen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und im blödsten Fall einfach die 5 Euro investieren und das Ding zurückschicken. Etwas Fairness kann man ja dem Shop gegenüber auch erwarten.

Und wenn Du es sooooo schwer findest Deine Pakete in der Packstation zu identifizieren, dann nimm einfach alle raus!

Hirn einschalten -> nachdenken -> handeln (aufs Klo gehen und Atmen nicht vergessen!)
 
seid ihr euch sicher, dass er es zurueck schicken MUSS?

klar, der gesunde menschenverstand sagt einem das, aber ich mein es gibt keine rechtliche regelung dafuer.
iwie meine ich ma was gehoert zu haben, dass man packete, die man bekommt, selbst wenn man sie nicht bestellt hat, behalten kann. man packt sie zur seite, benutzt sie nicht, wartet dass der sender sich meldet, und wenn das nach 1jahr nicht gesehen is, gehoert einem das packet/der inhalt. stichwort verjährung und so.

an die seite legt man es aus dem grund, dass die ware noch als "neu" zaehlt und man keine gebrauchsspuren hat bzw evtl abnutzungserscheinungen, sollte der sender das packet zurueck verlangen. wenn man es benutzt hat die ware nichtmehr den eigentlichen wert und man muss beim zurueck schicken evtl für den gebrauch draufzahlen.
 
Anoubis schrieb:
Also ich würde warten und das Paket ungeöffnet in die Ecke legen. Hat mein VWL Lehrer uns damals in der Schule auch geraten :D. Wenn sich der Händler zum Jahresende (meistens ja auch Geschäftsjahresende) nicht gemeldet hat, dann ist es deins :)
Du hast ja nichts falsch gemacht. Wenn du sogar ne Bestätigung für die Stornierung bekommen hast, dann muss du dich doch nicht darum kümmern, dass der Händler seinen Fehler korrigiert bekommt. Also ich würde wirklich einfach warten. Der Händler würde sich auch kaum einsetzten, wenn du dich zu seinen gunsten versehen hast.

... gerade so Leute wie dich braucht unser (armes) Land!
Ihr seid doch die ersten die rumflennen, wenn ihr bei Ebay und Co. mal um 5€ geprellt werdet.
 
Freilich ist's schön wenn man etwas, aufgrund eines Fehlers, kostenlos oder doppelt erhält...
Ich würde es aber als ehrlicher Mensch, auf jeden Fall melden.
Ehrlichkeit währt am längsten, wer weiß vielleicht zeigt sich der Händler auch dankbar.
 
@ spcqike: So sieht es aus! Genau diese Erklärung habe ich damals in der Schule gelernt. Rechtlich bist du auf der richtigen Seite, wenn du das Paket ungeöffnet aufbewahrst und wartest!
 
Nur weil das Paket in deinem Briefkasten gelandet ist, heisst das noch lange nicht, dass du Eigentümer geworden bist. Die Verjährungsfrist des Herausgabeanspruchs beträgt 30 Jahre..... dann viel Spass beim Warten ;)
 
ja ich meine es auch so im rechtskunde unterricht in der oberstufe gehabt zu haben.

die feine englische art ist es zwar nicht, aber theoretisch darf man es. glaub ich. finde dazu grad nirgens einen artikel der das belegen wuerde ...
 
Ihr seid doch die ersten die rumflennen, wenn ihr bei Ebay und Co. mal um 5€ geprellt werdet.

Das ist richtig. Das ist mir oft genug passiert. Trotzdem bleibe ich selbst rechtlich immer korrekt. Soll heißen, ich lasse meinen Frust als Käufer bei ebay nicht an meinen eigenen Käufern aus usw. Aber wieso sollte ich es nicht annehmen, wenn ich die Möglichkeit habe etwas gratis zu bekommen und dies auch noch rechtlich abgesichert ist?
 
Es ist irrelevant ob man etwas darf oder nicht! Richtiger wird es trotzdem nicht!

Ich finde es einfach beschissen, wie hier versucht wird Fehler anderer auszunutzen. Der Shopbetreiber muß das Ding auch zahlen.

Ich hoffe, dass man Sich allen gegenüber die hier raten "behalts doch einfach" genauso verhält, damit Sie mal spüren wie schön es ist ausgenutzt zu werden.
In einer Gesellschaft lebt man vom miteinander, wenn jeder die Einstellung "Ich zuerst" hat, dann gute Nacht. Fragt mal eure Eltern was die machen würden, die haben da meist noch einbesseres Gespür dafür...
 
Anoubis schrieb:
...
Aber wieso sollte ich es nicht annehmen, wenn ich die Möglichkeit habe etwas gratis zu bekommen und dies auch noch rechtlich abgesichert ist?

Die Antwort darauf wurde doch schon (mehrfach) gegeben:
spcqike schrieb:
...
klar, der gesunde menschenverstand sagt einem das ...

Leute! Ihr seid doch keine 13 mehr! Und so nötig habt ihr es doch wohl nicht, oder?

Oder erzaehlt ihr nachher überall herum "Hey jo! Da hab ich jemanden voll verarscht und was umsonst bekommen. Wie blöd ist der ey, der sitzt jetzt voll auf seinem Schaden!" und findet euch dabei auch noch gut?!
Also ich würde mich selbst fragen: "Was mache ich hier eigentlich?!"


By the way: Uns ist bei Amazon mal was ähnliches passiert. Da ging die Sendung doppelt raus (ein Potter-Buch). Für Amazon bedeutete die korrekte Abwicklung der Rücksendung mehr ärger, als es das Wert war, da durften wir sie Sendung einfach behalten ...

DerBaya schrieb:
...
Ehrlichkeit währt am längsten, wer weiß vielleicht zeigt sich der Händler auch dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Dir jemand 1 Millionen Euro überweist, ist es auch nicht dein Geld.

Der Fehler ist offensichtlich und das kann Dir zur Last gelegt werden, bzw. fordert ein Handeln von Dir!
 
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