Frightener
Rear Admiral
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Lagertha schrieb:Welche Hülle hast du ? Ich suche noch was passendes für mein Pro Max mit Apple Case.
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Lagertha schrieb:Welche Hülle hast du ? Ich suche noch was passendes für mein Pro Max mit Apple Case.
Bargeld: Das wird genauso leidenschaftlich diskutiert. Für die einen bedeutet es Freiheit für die anderen ist es ein Ärgernis. Auch schon genug leidenschaftliche Diskussionen darüber gesehen. Hier gilt auch wieder: Jeder hat seine eigenen Prioritäten, die ihm wichtig sind. Da wird man nie zusammen kommenLagertha schrieb:„Terrorist“ würde ich jetzt nicht sagen, aber mit deinem restlichen Argumenten hast du recht.
Das ist nur meine Beobachtung. Muss ja objektiv nicht stimmen, genauso wie du deine Vermutung äußerst aufgrund deiner ErfahrungenLagertha schrieb:Das bezweifle ich stark. Die Sparkasse bietet (bei uns) eines der teuersten Konten an die man haben kann - ohne einen wirklichen Mehrwert zu geben.
Da wird häufig zu Bank Alternativen gegriffen welche günstiger oder gar kostenfrei sind / waren.
Comadevil schrieb:er gilt auch wieder: Jeder hat seine eigenen Prioritäten, die ihm wichtig sind. Da wird man nie zusammen kommen
Comadevil schrieb:Aber auch Sparkassen bieten für junge Leute kostenlose Konten und wenn es dann ans Geld verdienen geht, dann wechseln einige aus Kostengründen, andere aus anderen Gründen und ich denke auch viele gar nicht, weil es ihnen egal ist.
Comadevil schrieb:Da muss man nur sehen, wieviele Leute auch ihren Stromanbieter nicht wechseln, obwohl die Geld sparen können, dafür muss man nicht zwingend zu windigen Unternehmen wie Stromio wechseln. (2020 rund 5,4 Millinen Haushalte + 1,4 Millionen bei EInzug).
Comadevil schrieb:Daher wundert mich überhaupt nicht, wenn Leute einfach aus Bequemlichkeit bei ihrer alten Bank bleiben und das sind wohl die meisten. Ansonsten hätten die DKB, Ing Diba,Comdirect und Konsorten ja viel mehr Kunden die letzten Jahre bekommen müssen.
Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass Bargeld laut Gesetz das einzig gültige Zahlungsmittel ist. Kann man ja mal drüber nachdenken und sich dann wundern, womit wir eigentlich jeden Tag so bezahlen.Lagertha schrieb:„Terrorist“ würde ich jetzt nicht sagen, aber mit deinem restlichen Argumenten hast du recht.
Na das belege und begründe nun mal bitte. Ich bin gespannt.NedFlanders schrieb:Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass Bargeld laut Gesetz das einzig gültige Zahlungsmittel ist.
Wir zahlen mit Zahlungsmitteln die von Käufer und Verkäufer akzeptiert werden.NedFlanders schrieb:womit wir eigentlich jeden Tag so bezahlen.
Was gibts da zu belegen und zu begründen? Das ist einfach so: https://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliches-zahlungsmittelErkekjetter schrieb:Na das belege und begründe nun mal bitte. Ich bin gespannt.
Euro-scheine sind in Deutschland die einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel, was bedeutet, dass Beträge in unbegrenzter Höhe bar bezahlt werden können.
Euro-Münzen hingegen sind hierzulande beschränkte Zahlungsmittel, da nur Beträge im Wert bis 200,- € in Münzen beziehungsweise 50 Münzen insgesamt angenommen werden müssen.
Es obliegt den Zentralbanken, die gesetzlichen Zahlungsmittel in Umlauf zu bringen.
Das steht da halt nicht. Das du das nicht verstehst bzw deine krude weltsicht da reininerpretierst ist aber auch nicht verwunderlich. Du behauptest, bargeld sei das einzig legale zahlungsmittel. In deinen quellen steht jedoch, das scheine das einzige UNBESCHRÄNKT gültige zahlungsmittel sind. Alle anderen zahlungsarten dürfen eben begrenzt in der maximal zahlbaren höhe sein.NedFlanders schrieb:Was gibts da zu belegen und zu begründen? Das ist einfach so:
Herrje, hier weht aber ein unentspannter Wind, was das Thema angeht.Erkekjetter schrieb:Das steht da halt nicht. Das du das nicht verstehst bzw deine krude weltsicht da reininerpretierst ist aber auch nicht verwunderlich. Du behauptest, bargeld sei das einzig legale zahlungsmittel. In deinen quellen steht jedoch, das scheine das einzige UNBESCHRÄNKT gültige zahlungsmittel sind. Alle anderen zahlungsarten dürfen eben begrenzt in der maximal zahlbaren höhe sein.
Mit legal hat das nix zu tun. Das spinnerst du dir zusammen.
Alles das, was per Überweisung, etc. vorgenommen wird, ist Buchgeld, was KEIN offizielles gesetzliches Zahlungsmittel ist, das läuft unter "Sonstige Zahlungsmittel" siehe auch Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel):Beim gesetzlichen Zahlungsmittel nutzt der Staat seine hoheitliche Aufgabe, die Währung des Staates innerhalb der Währungsverfassung zu bestimmen, zu organisieren und als Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der sich daraus ableitende Annahmezwang für Gläubiger kann unbeschränkt sein (bei Banknoten) oder auch administrativ beschränkt werden (in den meisten Ländern besteht bei Münzen ein beschränkter Annahmezwang).
Und zu sonstigen Zahlungsmitteln:Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Die übrigen Zahlungsmittel erfüllen hierfür nicht die Voraussetzungen. Insbesondere kann ein Gläubiger sie als Gegenleistung akzeptieren, eine Annahmepflicht besteht jedoch nicht.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?Zu den übrigen Zahlungsmitteln gehört die Verfügung über Buchgeld im unbaren Zahlungsverkehr durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift. Weitere Geldersatzmittel sind Kreditkarte, Guthabenkarte oder Reisescheck, im weiteren Sinne auch Wertmarken, Briefmarken, Gutscheine, Schuldscheine oder Kreditbriefe, sofern sie sich als selbständiges Zahlungsmittel in Umlauf befinden.[21] Vorausgesetzt wird also, dass diese einen Anspruch auf Geld verbriefenden Papiere sich als Zahlungsmittel in Umlauf befinden. Der Umlauf beginnt mit dem Begebungsvertrag und der damit verbundenen Übergabe der Urkunde vom Aussteller an den nächsten Inhaber.
https://www.finanzen100.de/finanzna...-duerfen-und-wann-nicht_H1821847285_13147870/Die zweite Ausnahme ist für den Alltag viel relevanter und resultiert aus der Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Demnach bleibt es ihnen überlassen, miteinander andere Zahlungsoptionen zu vereinbaren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Diese reicht Beermann zufolge vom Ausschluss bestimmter Banknotenstückelungen bis zur Festlegung einer bestimmten Zahlungsart.
Da braucht er gar keinen Unsinn verzapfen, denn das ist wirklich so.uWt-oMG-UMD-YfK schrieb:Bin schon auf den Blödsinn von @NedFlanders bezüglich dem Buchgeld verzapft gespannt, dass vom dem Geldautoamten in "Bargeld" umgewandelt wird dann durch diesesen Automaten legalisiert wird. Weil dass "ist halt dann so".
Gibt es einen Grund, weshalb du von mir in der dritten Person sprichst und dich dermaßen aufregst?uWt-oMG-UMD-YfK schrieb:# Edit
Es wird ja noch wahnsinniger, jetzt verlinkt er Wikipedia passagen die keinen Quellen Beleg haben. Wo steht denn im "Weltgesetz" dass "Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel." ist? Wenn man in den anderen Wikipedias schaut steht davon keine Silbe, weder im ENG noch in FRZ. Wenn man sich die Versionsgeschichte dieses Wiki Artikels noch anschaut ändert ein pedantischer Admin ohne Begrüdung es so dass es in sein Narrativ passt. Wie gesagt, ohne Quelle aber die kann ja @NedFlanders sicher nachliefern.
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Ja war keine gute Idee das mit "Deiner Sprache", begriffen hast du die Dialekt nicht. Dass es absurd ist wie du zu behaupten dass es A richtig ist und B falsch fabbriziert sonst nur der Drachenlord. Wenn es eine formlose Möglichkeit gibt "Dinge" von "Zustand A" in "Zustand B" zu "verwandeln" besitzen diese die gleichen Eigenschaften nur die Begrifflichkeit ändert sich. Man spricht ja über politische Entscheidungen der USA ja auch "Washington hat Gesetz XYZ erlassen", da fängt man ja auch nicht an dem Gesetz eine Gültikkeit abzusprechen weil die Begrifflichkeit sich auf die Stadt bezieht und nicht auf den legeslativen Körper.ThomasK_7 schrieb:Da braucht er gar keinen Unsinn verzapfen, denn das ist wirklich so.
Der Geldautomat "verwandelt", um in Deiner Sprache zu bleiben, das Buchgeld (Giralgeld) in Bargeld, sogar in Zentralbankgeld und damit in gesetzliches Zahlungsmittel per Gesetzesdefinition!
Eine Bezahlung mit anderen Zahlungsmitteln ist daher rechtlich:
Daher ist rechtlich eine bargeldlose Zahlung keine Erfüllung, sondern lediglich eine Leistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 I BGB
Ich kann auch nichts dafür, dass die Gesetzesgrundlagen nicht der heutigen Praxis angepasst werden.
Man darf gerne spekulieren, warum dies so ist.
Kannst Du das bitte für mich noch einmal in vernünftigem deutsch schreiben?uWt-oMG-UMD-YfK schrieb:Ja war keine gute Idee das mit "Deiner Sprache", begriffen hast du die Dialekt nicht. Dass es absurd ist wie du zu behaupten dass es A richtig ist und B falsch fabbriziert sonst nur der Drachenlord. Wenn es eine formlose Möglichkeit gibt "Dinge" von "Zustand A" in "Zustand B" zu "verwandeln" besitzen diese die gleichen Eigenschaften nur die Begrifflichkeit ändert sich.
Genau das hast du eben nicht…. Ich zitiere erneut:NedFlanders schrieb:ich habe nicht gesagt, dass andere Zahlungsmittel nicht gültig sind, nur, dass diese kein offizielles Zahlungsmittel darstellen
Und das ist falsch. Gültig sind die anderen auch, auch den gesetz nach, siehe was thomas k dazu zitierte. Und deine aussage war ganz klar „ laut gesetz das EINZIG gültige zahlungsmittel“. Das raus ergibt sich semantisch, dass es die anderen nicht sind. Der unterschied ist: das eine muss jeder annehmen und damit eine erfüllung möglich machen, bei dem anderen muss er dies nicht, denn eine leistung statt erfüllung muss niemand bieten.NedFlanders schrieb:Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass Bargeld laut Gesetz das einzig gültige Zahlungsmittel ist.