Warum sind die Deutschen so stolz auf "Girocard"?

Lagertha schrieb:
„Terrorist“ würde ich jetzt nicht sagen, aber mit deinem restlichen Argumenten hast du recht.
Bargeld: Das wird genauso leidenschaftlich diskutiert. Für die einen bedeutet es Freiheit für die anderen ist es ein Ärgernis. Auch schon genug leidenschaftliche Diskussionen darüber gesehen. Hier gilt auch wieder: Jeder hat seine eigenen Prioritäten, die ihm wichtig sind. Da wird man nie zusammen kommen

Lagertha schrieb:
Das bezweifle ich stark. Die Sparkasse bietet (bei uns) eines der teuersten Konten an die man haben kann - ohne einen wirklichen Mehrwert zu geben.
Da wird häufig zu Bank Alternativen gegriffen welche günstiger oder gar kostenfrei sind / waren.
Das ist nur meine Beobachtung. Muss ja objektiv nicht stimmen, genauso wie du deine Vermutung äußerst aufgrund deiner Erfahrungen
Aber auch Sparkassen bieten für junge Leute kostenlose Konten und wenn es dann ans Geld verdienen geht, dann wechseln einige aus Kostengründen, andere aus anderen Gründen und ich denke auch viele gar nicht, weil es ihnen egal ist. Da muss man nur sehen, wieviele Leute auch ihren Stromanbieter nicht wechseln, obwohl die Geld sparen können, dafür muss man nicht zwingend zu windigen Unternehmen wie Stromio wechseln. (2020 rund 5,4 Millinen Haushalte + 1,4 Millionen bei EInzug). Daher wundert mich überhaupt nicht, wenn Leute einfach aus Bequemlichkeit bei ihrer alten Bank bleiben und das sind wohl die meisten. Ansonsten hätten die DKB, Ing Diba,Comdirect und Konsorten ja viel mehr Kunden die letzten Jahre bekommen müssen.
 
Comadevil schrieb:
er gilt auch wieder: Jeder hat seine eigenen Prioritäten, die ihm wichtig sind. Da wird man nie zusammen kommen

Jop, ist ja auch ok so, solange man die andere Meinung akzeptiert und nicht unterdrücken will.

Comadevil schrieb:
Aber auch Sparkassen bieten für junge Leute kostenlose Konten und wenn es dann ans Geld verdienen geht, dann wechseln einige aus Kostengründen, andere aus anderen Gründen und ich denke auch viele gar nicht, weil es ihnen egal ist.

Naja bei uns gibt es kostenlose Sparkassenkonten nur für unter 18 Jährige, darüber wird dick abkassiert. Aber so wie ich das verstanden habe, ist das wohl bei jeder Sparkasse anders.

Comadevil schrieb:
Da muss man nur sehen, wieviele Leute auch ihren Stromanbieter nicht wechseln, obwohl die Geld sparen können, dafür muss man nicht zwingend zu windigen Unternehmen wie Stromio wechseln. (2020 rund 5,4 Millinen Haushalte + 1,4 Millionen bei EInzug).

Hm da hast du einen validen Punkt.

Comadevil schrieb:
Daher wundert mich überhaupt nicht, wenn Leute einfach aus Bequemlichkeit bei ihrer alten Bank bleiben und das sind wohl die meisten. Ansonsten hätten die DKB, Ing Diba,Comdirect und Konsorten ja viel mehr Kunden die letzten Jahre bekommen müssen.

DKB sagt mir jetzt gar nichts. Diba + Comdirect haben keine Geschäfte / Automaten bei uns (kA ob es da überhaupt welche gibt).

ComDirect kenne ich tatsächlich nur als Aktien Depot.

Bei uns sind Sparda und OLB ziemlich stark, wobei die meisten hier bei Sparda sind... zum. das was ich im Alltag wahrnehme. Sparda war bis zum letzten Jahr auch komplett kostenlos / ohne Kontenführungsgebühren.
 
Lagertha schrieb:
„Terrorist“ würde ich jetzt nicht sagen, aber mit deinem restlichen Argumenten hast du recht.
Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass Bargeld laut Gesetz das einzig gültige Zahlungsmittel ist. Kann man ja mal drüber nachdenken und sich dann wundern, womit wir eigentlich jeden Tag so bezahlen. ;)
 
Wenn man schon anregt nachzudenken sollte man es selber machen und nicht den Sachverhalt für sein Narrativ falsch darstellen. Es ist nämlich nicht "Bargeld" sondern „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG
 
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NedFlanders schrieb:
womit wir eigentlich jeden Tag so bezahlen.
Wir zahlen mit Zahlungsmitteln die von Käufer und Verkäufer akzeptiert werden.
Es hindert einem ja keiner daran, eine RTX 3090 in Hühnern und Kühen zu bezahlen, wenn der Verkäufer das akzeptiert.
Der §14 sagt ja "nur", dass ich mit Euro Banknoten jeden beliebigen Betrag bezahlen kann, bzw. angenommen werden müssen. Für Münzen gilt das schon nicht mehr.
 
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Erkekjetter schrieb:
Na das belege und begründe nun mal bitte. Ich bin gespannt.
Was gibts da zu belegen und zu begründen? Das ist einfach so: https://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliches-zahlungsmittel

Euro-scheine sind in Deutschland die einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel, was bedeutet, dass Beträge in unbegrenzter Höhe bar bezahlt werden können.

Euro-Münzen hingegen sind hierzulande beschränkte Zahlungsmittel, da nur Beträge im Wert bis 200,- € in Münzen beziehungsweise 50 Münzen insgesamt angenommen werden müssen.

Es obliegt den Zentralbanken, die gesetzlichen Zahlungsmittel in Umlauf zu bringen.

Oder hier: https://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/gesetzliches-zahlungsmittel.php

oder hier: https://www.finanzen100.de/finanzna...-duerfen-und-wann-nicht_H1821847285_13147870/
 
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In dem zitierten Text steht nur, dass die Euroscheine nicht beschränkt werden dürfen, aber nicht, dass nur Bargeld das "einzige gültige" Zahlungsmittel wäre.
 
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NedFlanders schrieb:
Was gibts da zu belegen und zu begründen? Das ist einfach so:
Das steht da halt nicht. Das du das nicht verstehst bzw deine krude weltsicht da reininerpretierst ist aber auch nicht verwunderlich. Du behauptest, bargeld sei das einzig legale zahlungsmittel. In deinen quellen steht jedoch, das scheine das einzige UNBESCHRÄNKT gültige zahlungsmittel sind. Alle anderen zahlungsarten dürfen eben begrenzt in der maximal zahlbaren höhe sein.

Mit legal hat das nix zu tun. Das spinnerst du dir zusammen.
 
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Erkekjetter schrieb:
Das steht da halt nicht. Das du das nicht verstehst bzw deine krude weltsicht da reininerpretierst ist aber auch nicht verwunderlich. Du behauptest, bargeld sei das einzig legale zahlungsmittel. In deinen quellen steht jedoch, das scheine das einzige UNBESCHRÄNKT gültige zahlungsmittel sind. Alle anderen zahlungsarten dürfen eben begrenzt in der maximal zahlbaren höhe sein.

Mit legal hat das nix zu tun. Das spinnerst du dir zusammen.
Herrje, hier weht aber ein unentspannter Wind, was das Thema angeht. ;)
Es ist allerdings korrekt, dass die Links ein bisschen missverständlich ausgedrückt sind (das unbeschränkt kann man so oder so auslegen, durch die Münzen wird es missverständlich), daher hier nochmal die Klarfassung:

Laut Wikipedia ist es ebenfalls so, dass Scheine und Münzen, die durch die Zentralbank herausgegeben werden, das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel sind:

Beim gesetzlichen Zahlungsmittel nutzt der Staat seine hoheitliche Aufgabe, die Währung des Staates innerhalb der Währungsverfassung zu bestimmen, zu organisieren und als Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der sich daraus ableitende Annahmezwang für Gläubiger kann unbeschränkt sein (bei Banknoten) oder auch administrativ beschränkt werden (in den meisten Ländern besteht bei Münzen ein beschränkter Annahmezwang).
Alles das, was per Überweisung, etc. vorgenommen wird, ist Buchgeld, was KEIN offizielles gesetzliches Zahlungsmittel ist, das läuft unter "Sonstige Zahlungsmittel" siehe auch Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel):
Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Die übrigen Zahlungsmittel erfüllen hierfür nicht die Voraussetzungen. Insbesondere kann ein Gläubiger sie als Gegenleistung akzeptieren, eine Annahmepflicht besteht jedoch nicht.
Und zu sonstigen Zahlungsmitteln:
Zu den übrigen Zahlungsmitteln gehört die Verfügung über Buchgeld im unbaren Zahlungsverkehr durch Überweisung, Scheck, Wechsel oder Lastschrift. Weitere Geldersatzmittel sind Kreditkarte, Guthabenkarte oder Reisescheck, im weiteren Sinne auch Wertmarken, Briefmarken, Gutscheine, Schuldscheine oder Kreditbriefe, sofern sie sich als selbständiges Zahlungsmittel in Umlauf befinden.[21] Vorausgesetzt wird also, dass diese einen Anspruch auf Geld verbriefenden Papiere sich als Zahlungsmittel in Umlauf befinden. Der Umlauf beginnt mit dem Begebungsvertrag und der damit verbundenen Übergabe der Urkunde vom Aussteller an den nächsten Inhaber.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
 
Bin schon auf den Blödsinn von @NedFlanders bezüglich dem Buchgeld verzapft gespannt, dass vom dem Geldautoamten in "Bargeld" umgewandelt wird dann durch diesesen Automaten legalisiert wird. Weil dass "ist halt dann so".

Wenn er jetzt noch die Artikel ließt die er verlinkt, kann aus ihm ja noch was werden:
Die zweite Ausnahme ist für den Alltag viel relevanter und resultiert aus der Vertragsfreiheit zwischen Händler und Kunde. Demnach bleibt es ihnen überlassen, miteinander andere Zahlungsoptionen zu vereinbaren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Diese reicht Beermann zufolge vom Ausschluss bestimmter Banknotenstückelungen bis zur Festlegung einer bestimmten Zahlungsart.
https://www.finanzen100.de/finanzna...-duerfen-und-wann-nicht_H1821847285_13147870/


# Edit
Es wird ja noch wahnsinniger, jetzt verlinkt er Wikipedia passagen die keinen Quellen Beleg haben. Wo steht denn im "Weltgesetz" dass "Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel." ist? Wenn man in den anderen Wikipedias schaut steht davon keine Silbe, weder im ENG noch in FRZ. Wenn man sich die Versionsgeschichte dieses Wiki Artikels noch anschaut ändert ein pedantischer Admin ohne Begrüdung es so dass es in sein Narrativ passt. Wie gesagt, ohne Quelle aber die kann ja @NedFlanders sicher nachliefern.
 
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Du kapierst es nicht. Du lässt stets die entscheidenden adjektive weg. Jetzt „gesetzlich“. Bedeutet: Bargeld muss jeder in de annehmen, münzen eben beschränkt in der höhe. Der rest muss nicht angeboten werden, weshalb kleine läden oft keine karten anbieten. „Gültig“ sind diese dennoch. Es besteht nur keine pflicht, andere zahlubgsarten anbieten zu müssen.. das macht sie aber nicht „ungültig“ oder sonstwas so das man darüber nachdenken müsste, wie du es hier implizierst mit deinen aussagen.
 
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uWt-oMG-UMD-YfK schrieb:
Bin schon auf den Blödsinn von @NedFlanders bezüglich dem Buchgeld verzapft gespannt, dass vom dem Geldautoamten in "Bargeld" umgewandelt wird dann durch diesesen Automaten legalisiert wird. Weil dass "ist halt dann so".
Da braucht er gar keinen Unsinn verzapfen, denn das ist wirklich so.
Der Geldautomat "verwandelt", um in Deiner Sprache zu bleiben, das Buchgeld (Giralgeld) in Bargeld, sogar in Zentralbankgeld und damit in gesetzliches Zahlungsmittel per Gesetzesdefinition!

Eine Bezahlung mit anderen Zahlungsmitteln ist daher rechtlich:
Daher ist rechtlich eine bargeldlose Zahlung keine Erfüllung, sondern lediglich eine Leistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 I BGB

Ich kann auch nichts dafür, dass die Gesetzesgrundlagen nicht der heutigen Praxis angepasst werden.
Man darf gerne spekulieren, warum dies so ist.
 
Dabei heißt es doch häufig, das Bargeld solle abgeschafft werden, um uns besser überwachen zu können. Da hinkt der Gesetzgeber wohl noch ziemlich hinterher ;).
 
uWt-oMG-UMD-YfK schrieb:
# Edit
Es wird ja noch wahnsinniger, jetzt verlinkt er Wikipedia passagen die keinen Quellen Beleg haben. Wo steht denn im "Weltgesetz" dass "Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel." ist? Wenn man in den anderen Wikipedias schaut steht davon keine Silbe, weder im ENG noch in FRZ. Wenn man sich die Versionsgeschichte dieses Wiki Artikels noch anschaut ändert ein pedantischer Admin ohne Begrüdung es so dass es in sein Narrativ passt. Wie gesagt, ohne Quelle aber die kann ja @NedFlanders sicher nachliefern.
Gibt es einen Grund, weshalb du von mir in der dritten Person sprichst und dich dermaßen aufregst?

Du hängst dich ein bisschen zu sehr an der Aussage "Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel." aus dem Wiki Artikel auf. Ich selbst weiß nicht genau, wie es in jedem Land der Welt offiziell geregelt ist, daher finde ich die Aussage auch etwas kritisch, theoretisch müssten dort Quellen für jedes einzelne Land sein. Ist imo auch zu vernachlässigen, da es ursprünglich um Deutschland, bzw. die Eurozone geht. Und die Daten dazu sind alle verlinkt (Münzgesetz, Bundesministerium für Justiz,...).

Explizit wird auch zwischen Bargeld (offizielles Zahlungsmittel) und Buchgeld unterschieden. Auf der Seite der Bundesbank kann man nachlesen, dass Buchgeld durch die Vergabe von Krediten durch private Banken quasi "entsteht" (auch Fiatmoney, "es werde Geld"). https://www.bundesbank.de/de/servic...lme/wie-entsteht-geld-teil-ii-buchgeld-613628

Absurd wird es dann, wenn Banken mit einer maximalen Einlage von 1% Buchgeld in die Welt bringen und dies dann durch Ausgabe am Automaten zu offiziellem Geld wird. Insbesondere deshalb, weil das Buchgeld solange der Bank gehört, bis ich es aus dem Automaten ziehe. Jetzt kann man sich mal überlegen, wem dann das Geld gehört, wenn es kein Bargeld mehr gibt. Du hast dann ein Anrecht darauf, mehr nicht.

@Erkekjetter: ich habe nicht gesagt, dass andere Zahlungsmittel nicht gültig sind, nur, dass diese kein offizielles Zahlungsmittel darstellen. Dass sich die Nutzung überall so eingebürgert hat und Standard ist, sind zwei verschiedene paar Schuhe. Eigentlich könnte man das entsprechende Gesetz "einfach" um Buchgeld erweitern, nur funktioniert das nicht, da die Zahl auf deinem Konto etwas völlig anderes ist als die Scheine und Münzen, die du in deinem Portemonnaie hast. Ich bin keiner, der zu einer Welt zurück will, in der es nur Bargeld gibt (viel zu unpraktisch). Die ganze Buchgeld Thematik muss aber definitiv gesetzlich verankert werden für die Rechtssicherheit und zum Schutz der Menschen.

Sehr schön hat den ganzen Wahnsinn auch Herr Pispers mal beschrieben:

Aber bitte aufpassen, der hat anscheinend auch ganz krude Vorstellungen, was die Geldschöpfung angeht
;)
 
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ThomasK_7 schrieb:
Da braucht er gar keinen Unsinn verzapfen, denn das ist wirklich so.
Der Geldautomat "verwandelt", um in Deiner Sprache zu bleiben, das Buchgeld (Giralgeld) in Bargeld, sogar in Zentralbankgeld und damit in gesetzliches Zahlungsmittel per Gesetzesdefinition!

Eine Bezahlung mit anderen Zahlungsmitteln ist daher rechtlich:
Daher ist rechtlich eine bargeldlose Zahlung keine Erfüllung, sondern lediglich eine Leistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 I BGB

Ich kann auch nichts dafür, dass die Gesetzesgrundlagen nicht der heutigen Praxis angepasst werden.
Man darf gerne spekulieren, warum dies so ist.
Ja war keine gute Idee das mit "Deiner Sprache", begriffen hast du die Dialekt nicht. Dass es absurd ist wie du zu behaupten dass es A richtig ist und B falsch fabbriziert sonst nur der Drachenlord. Wenn es eine formlose Möglichkeit gibt "Dinge" von "Zustand A" in "Zustand B" zu "verwandeln" besitzen diese die gleichen Eigenschaften nur die Begrifflichkeit ändert sich. Man spricht ja über politische Entscheidungen der USA ja auch "Washington hat Gesetz XYZ erlassen", da fängt man ja auch nicht an dem Gesetz eine Gültikkeit abzusprechen weil die Begrifflichkeit sich auf die Stadt bezieht und nicht auf den legeslativen Körper.


Dass @NedFlanders immer noch nicht begriffen hat um was es geht zeigt sich in diesem sehr kruden nachträglichen Versuch die Definition von Weltweit auf einmal auf die EU und dann auf Deutschland einzugrenzen, wo er vorher doch so gerne diesen Schwachfug in seiner vollen bedeutungsschwangerheit zitiert hat.

Aber was soll das Lob, jetzt fängt er an Kredite die von der EZB an Staaten geliehen werden mit Privatkrediten für einen Autokauf gleichzusetzten. Dafür dass der so pedantisch auf Wörterbuchdefinitionen herumreitet panscht er aber ordentlich wenn es für sein Weltbild passt mit diesen herum. Dass er dabei die Bundesbank verlinkt aber den Absatz offensichtlich überlesen hat dass die Bank den Kredit nur weiter gibt muss eine humoristische Verarbeitung dieser Diskussion für ihn sein.
 
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uWt-oMG-UMD-YfK schrieb:
Ja war keine gute Idee das mit "Deiner Sprache", begriffen hast du die Dialekt nicht. Dass es absurd ist wie du zu behaupten dass es A richtig ist und B falsch fabbriziert sonst nur der Drachenlord. Wenn es eine formlose Möglichkeit gibt "Dinge" von "Zustand A" in "Zustand B" zu "verwandeln" besitzen diese die gleichen Eigenschaften nur die Begrifflichkeit ändert sich.
Kannst Du das bitte für mich noch einmal in vernünftigem deutsch schreiben?
 
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NedFlanders schrieb:
ich habe nicht gesagt, dass andere Zahlungsmittel nicht gültig sind, nur, dass diese kein offizielles Zahlungsmittel darstellen
Genau das hast du eben nicht…. Ich zitiere erneut:
NedFlanders schrieb:
Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass Bargeld laut Gesetz das einzig gültige Zahlungsmittel ist.
Und das ist falsch. Gültig sind die anderen auch, auch den gesetz nach, siehe was thomas k dazu zitierte. Und deine aussage war ganz klar „ laut gesetz das EINZIG gültige zahlungsmittel“. Das raus ergibt sich semantisch, dass es die anderen nicht sind. Der unterschied ist: das eine muss jeder annehmen und damit eine erfüllung möglich machen, bei dem anderen muss er dies nicht, denn eine leistung statt erfüllung muss niemand bieten.

Gültige zahlunsmittel ist alles abseits des bargelds dennoch. Kann ich ja nichts dafür, dass du nicht in der lage bist, deine aussage so zu formulieren, dass sie faktisch richtig ist.
 
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