Was als nächstes tun?

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Cod3mast3r SK11

Gast
Hallo,
ich habe da ein Problem und wollte fragen ob ihr mir helfen könnt, der Grund ist das ich mit einen Kumpel der auch User bei Forumbase ist einen Tausch getätigt habe, ich habe ihn vor etwa 2Wochen eine Geforce 7900 GTX geschickt, am selben Tag sagte er das er mir dafür eine externe 500GB HDD und einen MORA 2 Radiator zugeschickt hat, es kam aber noch nichts an.

Ich kenne diese Person schon etwa ein halbes Jahr, wir haben mehrere male schon private Geschäfte vollzogen und bisher gab es nie irgendwelche Konflikte, wir hatten auch einen sehr guten Kontakt. aber jetzt läuft seltsamerweise alles schief, die Zeit ist vorbei und er schreibt mir einfach nicht mehr in ICQ zurück, in Forumbase beantwortet er auch nicht meine Mitteilungen, eine SMS habe ich ihn auch schon geschickt, angerufen habe ich ihn auch schon, es kam bisher absolut keine Reaktion, klar kann es sein das er krank ist oder so, aber warum ist er denn jeden Abend hier im Forum kurz online, er antwortet mir schon etwa 5Tage nicht mehr, wenn jetzt einige schreiben warum bist du auch so blöd und verschickst deine 7900 GTX, diese Kommentare könnt ihr euch echt sparen, man lernt aus kleinen und großen Fehlern.

Meine Frage ist, wie würdet ihr reagieren, was würdet ihr machen, ich bin ratlos, ich wollte nicht gleich Drohungen schicken und zur Polizei rennen um diese Person anzuzeigen, in der Nähe wo der Typ wohnt wohnt auch ein Bekannter von mir, vielleicht sollte er mal da hinfahren und fragen was los ist, naja würde mich auf Antworten freuen.

Gruß.
 
Den Bekannten hinschicken würde ich lassen.

Sowas kann als Hausfriedensbruch eingestuft werden- wenn's ganz "krass" kommt.

Lieber alles auf dem Rechtswege erledigen, Polizei eingeschlossen.
Dafür sind sie da.



greetZ
 
Naja also ich bin da anderer Meinung. Wenn man den Bekannten hinschickt und der einfach mal klingelt, dann ist das noch lange kein Hausfriedensbruch. Wohnt der imaginäre Freund noch bei seinen Eltern oder schon alleine? Wenn da auch nichts rauskommt nach dem klingeln, dann würd ich Ihm ganz einfach eine Frist setzen (ist rechtlich sehr wichtig, wird Dir jeder Anwalt sagen) Wenn sich nach der Frist nichts getan hat, gibst Du den Fall an Deinen Anwalt weiter, vorrausgesetzt Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Wenn es nicht so teuer für Ihn werden soll, oder Du keine RSV hast, dann zeigst Du Ihn an. Fertig aus!

Grüsse
 
Wenn Du den Tausch hier bei CB/FB getätigt hast, würde ich auch mal die Administration informieren und Involvieren.

Aus "Erfahrung" kann ich Dir sagen das dies sehr hilffreich sein kann.;)
 
-104- schrieb:
Naja also ich bin da anderer Meinung. Wenn man den Bekannten hinschickt und der einfach mal klingelt, dann ist das noch lange kein Hausfriedensbruch.

Sachen gibt's -die gibt's nicht.

Das Kam mal in Sat 1 Akte, da hatte einer 'ne Klage am Hals wegen Hausfriedensbruch,
weil er beim Schuldner klingelte und freundlich fragte, wie es aussähe- ob er sein Geld noch bekomme.



greetZ
 
Bei allem Respekt, dass ist doch Käse und zumindestens aus den Zusammenhang gerissen.

Wenn ich irgendwo klingle und ne Frage stelle, wird das wohl kaum als Hausfriedensbruch geahndet werden können. Ich dringe doch nicht in den seine Wohnung ein und halte auch nicht den Fuss zwischen die Tür etc.

Edit @Jace:

Klage einreichen kann ich gegen alles und jeden wenn ich dumm genug dafür bin. Eine derartige Klage würde aber nicht über die Antragsannahme hinausgehen und schon im Vorfeld vom Richter als unbegründet abgeschmettert werden.
Was soll also die Diskussion darüber?

Er hat was zu bekommen und es ist sein Recht alles erdenklich und rechtl. Mögliche dafür zu tun sein dieses zu Erhalten. Hierzu gehört auch einfach ein Klingeln an der Wohnungstür. Im übrigen kann er allein für die Mühe dorthin zu Fahren und zu Klingeln Schadenersatz für die Aufwendung verlangen.

So würden für den Schuldner aus fiktiven 50 Eus schnell mehrere hundert Euro, dies würde ich den mal vor Augen führen und bei Weigerung meine Forderungen zu erfüllen auch durchziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja.. der Typ bei dem du klingelst, kann dich darauf verklagen. Klar. Aber damit kommt er nicht durch, das ist ne ganz andere Geschichte.



Eltern haben doch bestimt Rechtsschutzversicherung. Zack. Erstmal Anwalt konsultieren. Beratungsgespräch kostet afaik eh nichts.


Wenn der Typ bei seinen Eltern wohnt, hilft es auch da mal Streß zu machen.
 
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