Was muss in einen Kfz Kaufvertrag nach Unfall?

JardelBenz

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Ich habe folgenden fall:

Eine Autowerkstatt hat mir 2 Schäden aufgeschrieben nach meiner Leasingrückgabe.

Einmal wäre ich mit der Frontstoßstange irgendwo dagegen gefahren, so dass beide Kotflügel gestaucht sind.
Das zweite wäre eine Delle in der Heckstoßstange.

Ich habe schon recht gute Fotos, die gerade von der Heckstoßstange beweisen, dass dort kein Schaden ist.

Ich habe das Foto vor der Rückgabe rundum fotografiert. Aber ich wußte natürlich nicht, ob was kommen wird.
Ein Bekannter hat mir das geraten, da ich bei dem Händler kein weiteres Fahrzeug mehr geleast habe und er meinte, mit sowas kann zu rechnen sein.

Das Ganze läuft sich jetzt auf eine Gerichtsverhandlung hinaus.

Das Auto wurde vom Autohaus weiter verkauft.
Muss in dem Kaufvertrag dann stehen, dass es 2 Vorschäden hatte?
Sind solche Schäden im Kaufvertrag anzugeben?

Ich bin mir nämlich sicher, dass die dort nicht drinnen stehen, da es die ja gar nicht gibt.
Könnte ich den Kaufvertrag vor Gericht als Beweis heranziehen? Muss das Autohaus den vor Gericht veröffentlichen?
 
Die Frage ist halt, ob es ein Schaden im Sinne eines Unfallschadens ist. Laut Rechtssprechung, so weit ich weiß, gilt alles als Unfallschaden, was nicht durch natürlichen Verschleiß oder Gebrauch verursacht wird. D.h. der Austausch von durchgerosteten Teilen oder einer Windschutzscheibe wegen Steinschlag oder ein Lackkratzer durch Eigen/Fremdverschulden fällt darunter natürlich nicht.

Ergo ist die Frage, ob die gestauchten Kotflügel bzw. auch die komplette Stoßstange ausgetauscht wurden. Wenn ja => Unfallschaden und dann muss es natürlich auch angegeben werden. Sonst ist es arglistige Täuschung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer klagt denn, Du oder die Werkstatt?
Rein theoretisch wäre es praktischer für Dich, wenn die Werkstatt klagt und die behaupteten Schäden darlegen und beweisen müsste. Dann kämen in Antwort darauf die Bilder vom unbeschädigten Fahrzeug ins Spiel, nach dem Motto: "Nee, ist nicht, siehe Bilder". Das müsste wiederum der Kläger bestreiten.
Unter Umständen könnte ein Sachverständiger herangezogen werden, der die Stellen begutachtet... das kostet mindestens ein paar Hunderter.

Wenn Du an eine Kopie des Kaufvertrages kämest, könnte man das sicherlich verwenden.
Es kann aber gut sein, dass darin nur Floskeln wie "gekauft wie gesehen / besprochen" o.ä. steht. Eventuell ist eine gesonderte Mangelliste Teil des Geschäfts geworden. Oder man hat sich rein verbal auseinandergesetzt.
Den Käufer könnte man übrigens auch noch als Zeugen benennen, zum Thema Zustand des Fahrzeugs und mitgeteilte Schäden.
 
Wie soll ein Sachverständiger herbeigezogen werden können, wenn der Wagen schon weiterverkauft wurde? Damit ist jegliche weitere Beweissicherung unmöglich geworden.
 
Erstmal gebe ich meinem Vorredner recht. Ansonsten bleibt bei einem RA nachzufragen wie die Chancen stehen.

Hast du denn bei Rückgabe ein Übergabeprotokoll mit Besichtigung gemacht? Oder nur abgegeben und später sollte das Protokoll erstellt werden?
 
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