Stimmt so auch nicht ganz. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, dass du einen funktionierenden (Fernseh-)Kabel-Anschluss haben musst. Er kann es machen und es ist häufig auch so, aber eben nicht immer.
Ich war mal innerhalb eines Hauses zwischen zwei Wohnungen umgezogen. In der ersten hatte ich einen normalen TV-Anschluss, der auch funktionierte. Also hatte ich mich da nicht weiter informiert. Ich hatte nicht einmal in der Nebenkostenabrechnung geguckt, ob ich für TV bezahle.
Als ich in die andere Wohnung umgezogen war ging der TV-Anschluss aber nicht. Ende vom Lied war, ich musste bei Kabel Deutschland selbst einen neuen Anschluss beauftragen. Als die Vorort waren, haben sie festgestellt, dass die neue Wohnung noch gar nicht angeschlossen war und es musste ein neues Kabel gelegt werden. Das die alte Wohnung funktionierte, war reiner Zufall, da der Anschluss durch meine Vormieter nicht beendet wurde bzw. nie abgeklemmt.
Lange Rede kurzer Sinn: Wenn du über deine Nebenkosten TV-Anschluss Kosten bezahlst, dann ist dein Vermieter und der Betreiber verantwortlich dafür. Dann kannst du diese darauf ansprechen und sie müssen es dir bereitstellen.
Wenn im Mietvertrag die TV-Kosten nicht erwähnt werden, dann muss sich jede Mietpartei selbst darum kümmern.