Kinschal schrieb:
Mag sein, dieses aufwendige Verfahren wird von potienziellen Missbrauch abschrecken und somit weniger zur Anwendung kommen.
Ach so ist das also gedacht. Du baust drauf, dass es weniger Anträge geben wird, wenn der Aufwand nur stark genug erhöht wird.
Naja ... seit der Agenda 2010 ist unser Sozialsystem ja eh zum Zulieferbetrieb für den Niedriglohnsektor umgebaut worden ... da wäre das nur die nächste logische Stufe.
Da kann man dann auch gleich noch eine "Augenscheinprüfung" durch den Erstsachbearbeiter einführen (die ist auch billiger, als Gutachten), und damit der Willkür Tür und Tor öffnen.
Das würde dazu führen, dass auch die Kranken und Behinderten es sich zweimal überlegen, ob sie wirklich Stütze haben wollen, oder sich doch weiter durch irgendeinen Arbeitsalltag durchqälen. Und das ist dann wohl auch der letztgültige Beweis dafür, dass sie ja doch arbeitsfähig waren.
Eine genauere Bedürftigkeitsprüfung (inkl. Prüfung der Arbeitsfähigkeit) trifft ALLE, die Stütze beantragen ... und das erhöht auch die Belastung für die, die wirklich Stütze brauchen.
Um ein paar schwarze Schafe auszusondern, schikaniert man also einfach alle.
Auch in der Unternehmenswelt gibt es ein paar schwarze Schafe ... sollen wir nun Steuererleichterungen an den Nachweis knüpfen, dass der Beantrager nicht dazugehört? Bei einem solchen Vorschlag hätte man wohl sofort sämtliche Rechtsabteilungen am Arsch, die einem das Ding mit der Unschuldsvermutung nochmal erklären.