whtjimbo schrieb:
Wofür gibt's überhaupt dann die Direktmandate?
Weil man ein reines Mehrheitswahlrecht (zu Recht) gefürchtet hat. Deshalb eine Mischung aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht bei Besetzung der großen Parlamente. Die Möglichkeit einen Kandidaten direkt zu wählen wollte man dem Volk nicht nehmen, die Mehrheitsverhältnisse bestimmt aber das Verhältniswahlrecht (die Zweitstimme für die Partei). Wobei diese Kombination zu den allseits beklagten Überhangmandaten und übergroßem Bundestag führt (wurde jetzt aber neu gefasst).
whtjimbo schrieb:
Soll das jedesmal nur noch ein Sonderfall für die parteilosen Kandidaten sein?
An wen denkst du da jetzt?
Wenn ich richtig informiert bin, gibt's im aktuellen Bundestag zwar 6 fraktionslose Abgeordnete, 5 davon vormalig AfD, einer für den SSW (ein fester Sitz für die dänische Minderheit in S.H.), die aber alle über die Partei eingezogen sind.
Wobei sich parteilose Kandidaten bewerben dürfen um ein Direktmandat, wenn sie genug Unterstützerstimmen einreichen. In der Praxis aber ein mehr oder weniger aussichtsloses Unterfangen.
whtjimbo schrieb:
Wenn Parteien nur ihre Parteilinie erlauben und keine Abweichler dulden, sie unter Druck setzen, mit canceln drohen:
- es führt nicht dazu, dass der Nicht-Wähler doch wählen geht
- es führt nicht dazu, dass der Wähler Vertrauen in seinen Direktkandidaten bekommt
So einfach ist das dann in der Praxis eben nicht!
Gibt ja genug Beispiele:
So haben z.B. die Grünen das groteske Pech, dass ausgerechnet während ihrer beiden Regierungsbeteiligungen ein Krieg in Europa ausbricht. Ausgerechnet die Partei mit einer pazifistischen Grundhaltung muss nun auf die eine oder andere Art Kriegspartei werden. Klar, dass das etliche Abgeordnete in Gewissensnöte bringt, es zudem eine klare Diskrepanz zwischen Parteibasis und Parteispitze gibt und letztlich er/sie nicht gewählt wurde um Kriegspartei zu werden.
Man hat jetzt also die Wahl vor der Verantwortung davon zu laufen oder sich ihr zu stellen, auch wenn's weh tut und einem daheim um die Ohren fliegt.
Damals wie heute hat man sich der Verantwortung gestellt.
Oder die SPD seinerzeit mit ALG II (besser als Hartz4 bekannt). Dieses Gesetz konnte damals nur von einer Regierung mit SPD Beteiligung durchkommen. In der Opposition hätten sie es heftig bekämpft. Da aber viele Gewerkschafter in der Partei sind/waren, mussten diese ziemlich viele Kröten schlucken. Allen war aber klar, dass etwas getan werden musste und sie haben. Die Union hat pro forma etwas Opposition gespielt und später in Regierungsbeteiligung das Ding mit Zähnen und Klauen verteidigt.
Oder die Union mit der Entscheidung zum Abschied aus der Kernenergie. Für viele konservative Abgeordnete eigentlich unvorstellbar. Aber Fukushima hatte eben Fakten geschaffen, die man nur schwer ignorieren konnte.
Wie bewertet man jetzt das Verhalten von Abgeordneten in all diesen Fällen, wo sie gegen ihr Gewissen entschieden haben? Staatsraison vor Gewissen oder Angst vor den persönlichen und politischen Folgen....!?
Am Ende ist es aber immer gut, wenn ein einzelner Abgeordneter sich das nicht alleine mit sich selbst ausmachen muss, sondern Halt in der Fraktion findet.D.h. man muss es nicht zwangsläufig als Fraktionszwang negativ bewerten.
whtjimbo schrieb:
- es führt nicht dazu, dass der Nicht-Wähler doch wählen geht
- es führt nicht dazu, dass der Wähler Vertrauen in seinen Direktkandidaten bekommt
Nichtwähler sind keine homogene Gruppe, also auch nicht einer Ursache für ihr Verhalten zuzuordnen.
Die Ursache mit einem Direktkandidaten unzufrieden zu sein, kann genau so darin liegen, dass er sich gegen die Parteilinie stellt, da er primär für die gewählt wurde. Denn kein Kandidat bewirbt sich um ein Direktmandat einer Partei mit Parolen, die der entgegen stehen.
Die Unzufriedenheit hat oft eher regionale Gründe, z.B. dass der Abgeordnete mit seinem Abstimmungsverhalten, das gesamtpolitisch zwar richtig ist, aber sich vor Ort negativ auswirkt.
Das Bekloppte an den Wahlbeteiligungen ist ja, dass oft dort, wo der Wähler den größtmöglichen Einfluss haben könnte, also direkt vor seiner Haustür bei den Kommunalwahlen, die Wahlbeteiligung oft am beschissensten ist. Während bei vergleichsweise anonymen Wahlen wie Bundestag wo er den wenigsten Einfluss hat, die Beteiligung hoch geht.
Dabei ist die Steuerbelastung nicht zwangsläufig wichtiger als die Umgehungsstraße vor der Haustür.