- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 3.014
Hallo liebe Community,
ich möchte mit euch meine schlechten Erfahrungen, die ich kürzlich in einem Berliner Hardware-Shop gesammelt habe, teilen.
Am 4. Oktober bestellte ich bei Acom-PC über den Internet-Shop ein Laptop der Marke Sony Vaio. Noch am selben Tag erreichte mich zunächst eine Bestellbestätigung. Diese war natürlich noch nicht verbindlich. Einige Stunden später wurde mein "Kaufangebot" allerdings angenommen und es erreichte mich eine Auftragsbestätigung.
Diese interpretieren die meisten Juristen als zustande gekommenen Vertrag. Mit diesem Vertrag ging ich am nächsten Tag (5. Oktober) in eine Filiale von Acom-PC und wollte mein Sony-Vaio-Laptop abholen und dort bar zahlen.
In den AGB steht eindeutig, dass Acom-PC "nur Verträge über Einzelkomponenten" schließt (das spielt deshalb eine Rolle, weil ich online auch eine SSD dazubestellt habe und diese nicht zurückgegeben werden soll).
Vor Ort habe ich außerdem noch eine kabellose Maus erworben. Auf dem Kassenbeleg sind also letztendlich 3 Produkte aufgetaucht (Laptop, SSD, Maus).
Die Ware habe ich also am 5. Oktober erhalten. Laut AGB von Acom-PC kann ich meine "Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (...) oder [...] durch Rücksendung der Sache widerrufen." Diese zwei Wochen laufen am Abend des 19. Oktober ab (5+14).
Nun haben wir das Laptop mal in Betrieb genommen und stellten fest, dass uns das Lüftergeräusch stört. Das ist eigentlich schon zu viel an Information, da das Widerrufsrecht keine Angabe eines Grunds erfordert. Dennoch sei dies mal dazu gesagt, damit nicht der Verdacht aufkommt, ich würde dem Shop absichtlich irgendwelche Kosten verursachen wollen -- im Gegenteil, mit der SSD und der Maus bin ich sehr zufrieden.
Offenbar sieht man das bei Acom-PC jedoch anders. Als ich dort anrief, um nach einem passenden Vorgehen zu fragen, wurde ich direkt belehrt, dass lediglich die Möglichkeit besteht, eine Gutschrift bei Acom-PC zu erhalten -- also quasi ein Gutschein für das A-Sortiment. Damit wollte ich mich nicht zufrieden geben und fuhr zur Acom-PC-Filiale, in der ich die Ware auch abgeholt habe.
Dort war ein freundlicher Mitarbeiter kurz davor, mir die 899,00 Euro in Bar auszuzahlen und das Laptop zurückzunehmen. Plötzlich rief allerdings sein Chef an (einer der beiden Brüder Can) und sagte, dass das nicht ginge und lediglich eine Gutschrift zur Verrechnung möglich wäre. Ich wollte erstmal nicht weiter diskutieren und habe gefragt, ob denn eventuell das Modell, das ich gerne als Alternative hätte (Marke HP ProBook) bestellbar wäre, denn im Online-Shop ist es nicht gelistet. Daraufhin hieß es vom Mitarbeiter, dass das möglich wäre und er nannte einen Preis von 1019 Euro. Ich war zunächst einverstanden. Bei der Rücksprache mit seinem Chef entgegnete dieser wiederum, dass der Preis 1049 Euro sein würde. Als ich dies ablehnte und der Verkäufer nochmal beim Chef anrief, machte dieser erneut ein Angebot (1029 Euro). Das war mir dann zu albern und ich bestand weiterhin darauf, mein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen zu dürfen. Das lehnte der Chef ab und als ich drohte, dass ich diesen Fall publik mache, hat der Mitarbeiter dies dem Chef mitgeteilt und letzterer wiederum das Telefonat durch Auflegen beendet -- auch zum Unmut des Verkäufers.
Er durfte es nicht zurücknehmen. Ich sollte es wieder mitnehmen, wenn ich nicht mit dem "Angebot" einverstanden bin. Daraufhin ließ ich mir von dem Verkäufer ein formloses, aber unterschriebenes Dokument aushändigen, dass die "Rücksendung" verweigert wurde.
Am heutigen Abend habe ich eine recht deutliche Mail mit diversen Zitaten aus den Händler-AGBs und der Sachlage an die Gesellschafter von Acom-PC geschickt, eingeleitet mit einem schriftlichen Widerruf des Kaufvertrags über das Laptop (die Möglichkeit per E-Mail räumt Acom-PC ein).
Hat jemand mal so etwas erlebt?
ich möchte mit euch meine schlechten Erfahrungen, die ich kürzlich in einem Berliner Hardware-Shop gesammelt habe, teilen.
Am 4. Oktober bestellte ich bei Acom-PC über den Internet-Shop ein Laptop der Marke Sony Vaio. Noch am selben Tag erreichte mich zunächst eine Bestellbestätigung. Diese war natürlich noch nicht verbindlich. Einige Stunden später wurde mein "Kaufangebot" allerdings angenommen und es erreichte mich eine Auftragsbestätigung.
Diese interpretieren die meisten Juristen als zustande gekommenen Vertrag. Mit diesem Vertrag ging ich am nächsten Tag (5. Oktober) in eine Filiale von Acom-PC und wollte mein Sony-Vaio-Laptop abholen und dort bar zahlen.
In den AGB steht eindeutig, dass Acom-PC "nur Verträge über Einzelkomponenten" schließt (das spielt deshalb eine Rolle, weil ich online auch eine SSD dazubestellt habe und diese nicht zurückgegeben werden soll).
Vor Ort habe ich außerdem noch eine kabellose Maus erworben. Auf dem Kassenbeleg sind also letztendlich 3 Produkte aufgetaucht (Laptop, SSD, Maus).
Die Ware habe ich also am 5. Oktober erhalten. Laut AGB von Acom-PC kann ich meine "Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (...) oder [...] durch Rücksendung der Sache widerrufen." Diese zwei Wochen laufen am Abend des 19. Oktober ab (5+14).
Nun haben wir das Laptop mal in Betrieb genommen und stellten fest, dass uns das Lüftergeräusch stört. Das ist eigentlich schon zu viel an Information, da das Widerrufsrecht keine Angabe eines Grunds erfordert. Dennoch sei dies mal dazu gesagt, damit nicht der Verdacht aufkommt, ich würde dem Shop absichtlich irgendwelche Kosten verursachen wollen -- im Gegenteil, mit der SSD und der Maus bin ich sehr zufrieden.
Offenbar sieht man das bei Acom-PC jedoch anders. Als ich dort anrief, um nach einem passenden Vorgehen zu fragen, wurde ich direkt belehrt, dass lediglich die Möglichkeit besteht, eine Gutschrift bei Acom-PC zu erhalten -- also quasi ein Gutschein für das A-Sortiment. Damit wollte ich mich nicht zufrieden geben und fuhr zur Acom-PC-Filiale, in der ich die Ware auch abgeholt habe.
Dort war ein freundlicher Mitarbeiter kurz davor, mir die 899,00 Euro in Bar auszuzahlen und das Laptop zurückzunehmen. Plötzlich rief allerdings sein Chef an (einer der beiden Brüder Can) und sagte, dass das nicht ginge und lediglich eine Gutschrift zur Verrechnung möglich wäre. Ich wollte erstmal nicht weiter diskutieren und habe gefragt, ob denn eventuell das Modell, das ich gerne als Alternative hätte (Marke HP ProBook) bestellbar wäre, denn im Online-Shop ist es nicht gelistet. Daraufhin hieß es vom Mitarbeiter, dass das möglich wäre und er nannte einen Preis von 1019 Euro. Ich war zunächst einverstanden. Bei der Rücksprache mit seinem Chef entgegnete dieser wiederum, dass der Preis 1049 Euro sein würde. Als ich dies ablehnte und der Verkäufer nochmal beim Chef anrief, machte dieser erneut ein Angebot (1029 Euro). Das war mir dann zu albern und ich bestand weiterhin darauf, mein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen zu dürfen. Das lehnte der Chef ab und als ich drohte, dass ich diesen Fall publik mache, hat der Mitarbeiter dies dem Chef mitgeteilt und letzterer wiederum das Telefonat durch Auflegen beendet -- auch zum Unmut des Verkäufers.
Er durfte es nicht zurücknehmen. Ich sollte es wieder mitnehmen, wenn ich nicht mit dem "Angebot" einverstanden bin. Daraufhin ließ ich mir von dem Verkäufer ein formloses, aber unterschriebenes Dokument aushändigen, dass die "Rücksendung" verweigert wurde.
Am heutigen Abend habe ich eine recht deutliche Mail mit diversen Zitaten aus den Händler-AGBs und der Sachlage an die Gesellschafter von Acom-PC geschickt, eingeleitet mit einem schriftlichen Widerruf des Kaufvertrags über das Laptop (die Möglichkeit per E-Mail räumt Acom-PC ein).
Hat jemand mal so etwas erlebt?
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