Wie lange darf eine Rückabwicklung dauern?

Zuse

Lt. Junior Grade
Dabei seit
Juli 2008
Beiträge
383
Hi,

ich habe am 8. Juli innerhalb der 14tägigen Frist meinen Kaufvertrag über ein Notebook widerrufen und das Gerät sofort zurückgeschickt.
Bis jetzt hab ich trotz Nachfragen via Mail an den Versender kein Geld bekommen. Ich werde mit Sätzen wie "sofort nach Prüfung wird der Betrag gutgeschrieben" vertröstet.

Trotzdem finde ich, dass dieser Prozess nach über 3 Wochen längst abgeschlossen sein sollte!

Gibt es da irgend einen Frist, in der das Geld zurückgebucht worden sein muss?

Danke,
Zuse
 
na länger als 14 Tage sollten die dafür aber nicht brauchen! Jeder Kunde muss seine Rechnung auch innerhalb 14 Tage zahlen.
Am besten du schreibst denen einen ordentlichen Brief und setzt ihnen eine Frist z.B. 7 Tage. Andernfalls würdest du weitere Schritte einleiten! Längere Frist ist nicht nötig, da sie ja schon ewig gebraucht haben!
 
Darf man fragen bei welchem Händler das war ?
 
Normal ist das sicherlich nicht, würde mir aber trotz dem noch keine Sorgen machen, wenn es sich um einen renommierten Händler handelt.
 
Wie Jägermeister_84 schon sagte, frist setzten und wenn nichts kommt, zum Anwalt... hast ne bescheinigung das du es gekauft hast und auch wieder zurück gebene hast?

Zitat von Eins Über mir:
wenn es sich um einen renommierten Händler handelt.

Der hätte dann glaubig aber schneller reagiert oder konkrete aussagen gemacht ;).
 
Hab auch schon mal 3 Wochen oder so auf mein Geld von Hardwareversand gewartet, hat mich allerdings nicht besonders gestört.
 
Danke für eure Antworten!

Der Händler ist digitalo.de. Beim Versand waren die schnell, nur in der Rückabwicklung sind die offensichtlich sehr gemütlich.

Wenn das alles durch ist, gibt es jedenfalls eine Rezession auf irgendeiner Preissuch-Seite. Eine schnelle Rückabwicklung macht einen guten Versender aus.

EDIT: Ich musste die sogar anschreiben, dass sie überhaupt mit der Bearbeitung angefangen haben. Bis ich denen meine Sedungsnummer von der DHL über mein Paket geschickt habe, haben die gesagt, dass es noch nicht eingegangen ist. Netter Versuch :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Durch das Zurücksenden der Ware wird automatisch eine Rückgabeerklärung abgegeben. Somit beginnt die gesetzliche Frist zur Erstattungsverpflichtung (Geld) spätestens mit Zugang der Ware bei dem Händler.
Gemäß § 268 III BGB i.V.m. § 357 BGB muss der Schuldner innerhalb 30 Tage leisten - ansonsten werden Verzugszinsen fällig.


Rezension
 
@Bambabam: Danke, damit kann ich schon mal Druck machen :)
 
Klar willst Du schnell Dein Geld wieder sehen - keine Frage. Bevor Du aber den Laden in Grund und Boden bewertest, solltest Du auch mal für einen Moment deren Perspektive einnehmen.
 
Ist nach 2 Wochen nach der Forderung noch kein Geld in sicht und man möchte mit einem Mahnverfahren beginnen, verfasst man zuerst ein Erinnerungsschreiben in dem man eine Frist von 10-14 Tagen setzt. Danach dann Mahnungen usw. Jedoch glaube ich, dass du schon bald dein Geld bekommen wirst.
Viele Onlineshops werden langsam unseriös, so bieten manche wie vor allem ixxpixx Dinge scheinbar auf Lager an, die jedoch schon lang ausverkauft sind und behalten dein gezahltes Geld 2 Wochen lang, bis sie es einem wieder wegen "fehlender Ware" oder "Probleme bei der beschaffung des Produkts" zurückzahlen.
 
setzt dem verkäufer doch ne frist bis wann das geld zurück sein soll, sonst kanns sein das du es garnet bekommst
hatte auch mal son fall mit nem ebay powerseller
als ich ihm die frist gesetzt hab, war das geld ruckzuck da
 
Zitat von Bambabam:
Klar willst Du schnell Dein Geld wieder sehen - keine Frage. Bevor Du aber den Laden in Grund und Boden bewertest, solltest Du auch mal für einen Moment deren Perspektive einnehmen.
Ok, aber der Vergleich mit einem guten Versandhaus muss gestattet sein: Bei Amazon hab ich mal Geld zurückerstattet bekommen, bevor ich überhaupt bemerkt habe, dass ich vergessen hatte die Lieferung im Postamt abzuholen.
Wenn niemand was sagt, werden wochenlange Wartezeiten normal. Ich will sie ja nicht in Grund und Boden bewerten, aber zumindest drauf hinweisen, dass die Rückabwicklung nicht gut war.
 
@zuse

Amazon ist ein Milliarden-Unternehmen. Absoluter global player.

Ein deutsches Internet-Versandhaus - womöglich kurz nach start-up - kann sich keine in der Öffentlichkeit festgesetzte Mentalität leisten, bei der der Kunde zum "ausprobieren" Waren bestellt und sie kurzerhand auf Kosten des Unternehmens zurückschickt.

Ich unterstelle Dir nicht diese Mentalität - aber das Unternehmen wird nicht differenzieren.
 
Es sollte sich aber selbst diese Mentalität leisten können, ist nun mal so. Sonst kann es nicht gegen diese "Global Player" bestehen.

Und ich wage zu bezweifeln, dass alle deutschen Internet-Versandhäuser über 3 Wochen für so eine Aktion brauchen.
 
Zitat von Zuse:
Es sollte sich aber selbst diese Mentalität leisten können, ist nun mal so. Sonst kann es nicht gegen diese "Global Player" bestehen.

Und ich wage zu bezweifeln, dass alle deutschen Internet-Versandhäuser über 3 Wochen für so eine Aktion brauchen.

Und ich wage zu bezweifeln, dass Du bei amazon einen PC für wenig Geld konfigurieren kannst.
 
Du bist Angestellter bei digitalo.de, geb's zu! ;)
 
Wenn du mal im Computereinzelhandel gearbeitet hast, dann wirst du es verstehen.
Du möchtest garnicht wissen wieviel Geld durch diese 14-Tage-doch-keine-Lust-mehr Regelung verloren geht. Und parallel muss man noch bei den Preisen der Discounter mithalten oder gar diese unterbieten.
 
However, war jedenfalls das erste Mal, dass ich sowas gemacht habe. Und ich wollt nicht nur mal eben kucken, dafür ist mir das zu umständlich.

Das Geld ist übrigens immer noch nicht da. Ich werde wohl noch mal ne Email schreiben und dann soll mir eben ein Anwalt was aufsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Zuse:
Du bist Angestellter bei digitalo.de, geb's zu! ;)

Blabla, das übliche Deppen-Argument, wenn man selbst nicht argumentieren kann. Nur weil jemand nicht deiner Meinung ist muss er/sie noch lange nicht Angestellter dort sein.

In Post #8 wurde über gesetzliche Fristen doch schon alles gesagt...
 
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