Happyday schrieb:
verstehst Du das auch Richtig ? im Zusammenhang?
Ich denke schon.
Im Falle von
Open-Source oder
Freeware gebe ich Dir ja auch recht (wobei streng genommen auch Open-Source kein Garant ist; man kann also sehr wohl
Open-Source-Software verkaufen). Da besteht für den Autor kein Anspruch auf Spenden aber ist natürlich nett, wenn man es trotzdem macht.
Bei
Shareware sieht die Sache allerdings anders aus. Wobei es natürlich immer drauf ankommt, weils keine wirklich feste Definition von Shareware gibt. Es kann also auch hier ein Spendenmodell bzw. Zahlung auf freiwilliger Basis zum Zuge kommen. Aber traditionell (wie auch bei WinRAR) ist Shareware etwas, was man bezahlen muss, wenn man es dauerhaft nutzen möchte. Der passendere Begriff wäre eigentlich Trialware oder von mir aus Trial-Version.
Um dem etwas mehr Nachdruck zu verleihen, stellen manche Shareware-Programme zum Beispiel nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne ihren Dienst ein oder funktionieren nur noch eingeschränkt.
Wenn dies nicht der Fall ist, ist das aber rechtlich gesehen kein Freibrief dafür die Software weiterhin zu nutzen.
Der Shareware-Autor muss sein Produkt nicht besonders absichern.
Genauso wie der Ladenbesitzer nicht sein Geschäft zum Beispiel mit Wachdiensten absichern muss, damit Diebstahl illegal wird.
Nutzt man eine solche Software, ist die Zahlung verpflichtend und hat eben nicht den Status eines Oboluses.
Happyday schrieb:
Frag doch erstmals wenn du etwas anders verstehst, bevor durch Dich erregst !
Ich finde, da gabs nicht soviel falsch zu verstehen. Zumal Du Dich ja explizit auf die vorhergehende WinRAR-Diskussion bezogen hast.