Wie weit geht die BNetzA bei der DSL Störer Suche?

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Maloja

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Wie ich hier im Forum schon mal geschrieben habe, habe ich manchmal ganz massive DSL Störungen.

Im letzten Jahr hat mir mein Vermieter extra ein neues Telefon Kabel zwischen dem APL und der TAE Dose nach Telekom Norm (J-02YS(St)H 2 x 2 x 0,5 StVI BD) einbauen lassen.

Trotzdem sind die Werte für die kurze Leitung (80m vom Router über den Keller bis zum DSLAM/MSAN) zu schlecht. Ab und zu kommt es dann auch zu Abbrüchen der DSL Synchronisierung.

Ich hatte schon lange meine Nachbarn direkt neben mir auf der Etage im Verdacht, weil sie sehr viele elektronische Geräte haben.
Leider ist der Nachbar nicht sehr offen, was eine Fehlersuche angeht. Auf Nachfrage des Vermieters ob wir (Vermieter, Nachbar und ich) einmal zusammen nach dem Fehler suchen könnten, reagierte der Nachbar extrem abweisend mit den Worten, "wenn der Vermieter einen richterlichen Beschluss hat, dann könnte man darüber reden, vorher nicht".

Jetzt war der Nachbar die letzten 3 Wochen mit seiner Familie im Urlaub. Sofort nach der Abreise sind die DSL Störungen fast komplett zurück gegangen. Die FritzBox hat vereinzelt mal korrigierte DTU Fehler angezeigt.

In der Statistik Grafik der FritzBox 7590ax gab es die ganzen 3 Wochen keine Fehler Anzeige. Ich habe täglich mehrfach Screenshots mit den wirklich guten Fehlerwerten und der Statistik Grafik ohne Fehler in der FritzBox 7590ax angelegt.

Nun ist der Nachbar mit seiner Familie seit zwei Tagen aus dem Urlaub zurück und ich habe wieder massive DSL Störungen.

Nun ist die Frage ob die BNetzA dort etwas machen kann und machen würde. So wie der Nachbar dem Vermieter gegenüber reagiert hat, sind der Vermieter und ich uns sicher, dass der Nachbar die BNetzA nicht in die Wohnung lassen würde. Der Nachbar geht sofort in den Konflikt Modus.

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Fall? Wie weit geht die BNetzA in solchen Fällen?

Oder soll die Störungen lieber akzeptieren um den Konflikt zu vermeiden?
 
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Morgen,

Das stinkt förmlich nach DLAN, dass dein Nachbar nutzt.
Die Bundesnetzagentur geht da schon weit und die kennen auch keinen Spass dabei, das geht sogar soweit , dass die sollte dein ein eindeutiger extremer Störer z.B. ein Powerlineadapter außer Rand und Band sein, dass er sie sofort außer Betrieb nehmen muss.

Was dann aber bei deinem Nachbarn quasi nix bringt so wie man raushört, wird das ganz viele Briefe im Zweifel hin und her geben.
 
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Der Fernseher des Nachbarn hat mal in das ADSL Frequenzband gestreut. BNetzA hat das geprüft, festgestellt und ein Schreiben mit Aufforderung zur Unterlassung aufgesetzt.
Die Aufforderung ist bindend und keine Bitte.

Wir hatten damals aber alle ein gutes Verhältnis, daher war das kein großes Problem. Der Nachbar war auch glücklich, dass er einen Grund hat für ein größeren Fernseher :D
 
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Bei welchem ISP bist du?

Als Telekomkunde sollte es nicht allzu kompliziert sein nach einem oder zwei Technikereinsätzen einen entsprechenden Ingenieur ranzuholen, der sich auf solche Fehlersuchen machen kann. Aber der wird auch nur beim Nachbar klingeln und fragen, der hat keine Sonderrechte.
Er kann dann natürlich entsprechende Schritte gegen den Nachbarn einleiten durch die BNetzA und die kann im Zweifel den Störer abklemmen lassen, wenn er sich weigert.
Ist aber ein langer Prozess und könnte z.B. zu Kackhaufen auf deiner Fußmatte oder zerkratzten Autos führen.

Ansonsten halt die anderen Nachbarn abklappern und mal drauf ansprechen.

Wie schnell man einen entsprechenden Ingenieur über andere ISPs ran bekommt weiß ich nicht. Das muss jeweils der ISP beauftragen. Wer schon mal mit der o2 Hotline telefoniert hat, wird erahnen dass das hoffnungslos sein könnte.
 
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Maloja schrieb:
Oder soll die Störungen lieber akzeptieren um den Konflikt zu vermeiden?
Nope. Du hast ein Recht auf (nahezu) störungsfreies Internet.

Wenn dein Nachbar so auf Krawall gebürstet ist, dann mach ihm klar, dass die Störungen so massiv sind, dass die BNetzA aktiv wird. Hoffen wir einfach, dass ihm dann das Ausmaß des Problem klar wird und er freiwillig zur Lösung beiträgt.
Denn das:
Maloja schrieb:
"wenn der Vermieter einen richterlichen Beschluss hat, dann könnte man darüber reden, vorher nicht".
Könnte dann zur Realität werden.
 
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Maloja schrieb:
Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Fall? Wie weit geht die BNetzA in solchen Fällen?
Die BnetzA hat da sehr viele Befugnisse und auch Rechte - die sie auch gerne durchsetzen.
Solange du auch deinen Vermieter mit im Boot hast, habt ihr eigentlich gute Chancen. Mit 2 Wochen Vorlaufzeit muss so ein Besichtigungstermin zur Mangelbegutachtung angezeigt werden. Dagegen kann der Mieter auch nichts machen und muss den Eintritt gewähren. Falls der vorgeschlagene Termin nicht passt, muss der Mieter eine Alternative vorschlagen.
 
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Mit der BnetzA möchtest du dich nicht anlegen. Die sind wie das Finanzamt, wenn die dich einmal am Wickel haben, wars das :cool_alt:.
Also rechtlich relativ "einfach". Nur es wird natürlich Streit mit dem Nachbarn geben.

Ob sie eingreift, ist schwer zu beurteilen. Wegen ein paar Fehlern macht die nix. Aber wenn das eine deutliche Beeinträchtigung ist, und die ein Eingreifen entscheiden, dann können die am Ende mit einem richterlichen Beschluss die Wohnung betreten.
 
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Nitschi66 schrieb:
Dagegen kann der Mieter auch nichts machen und muss den Eintritt gewähren.
Naja, prinzipiell gilt trotzdem erstmal Art. 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die BNetzA kann sich aber zum Wahrnehmen ihrer Aufgaben eine richterliche Anordnung besorgen (§233 TKG, §234 TKG, §3 FUV) und dann stehen die Mitarbeiter beim nächsten Termin ggf. mit der Polizei vor der Tür (§4 FUV).
 
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Hmmm ist die BNetzA auch zuständig wenn die Störung NACH dem Übergangspunkt ist? Also im "Privatbereich" des Hauses? - ist deren Aufgabe nicht nur auf die öffentliche Infrastrukrut beschränkt?

Also je nach Hausverkabelung etc. bis dahin wo der "Übergabepunkt" ist. Bei TV und Radio üebr Antenne war das der Receiver - bei DSL und Glasfaser evtl doch die Dose im Keller?

Und ab Übergabepunkt dann nur noch zivilrechtlich?
 
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Wenn jemand in seiner privaten Wohnung Störungen verursacht, die andere Wohnungen im Bezug der Telekommunikation betrifft, dann ist das eine Störung der öffentlichen Infrastruktur.
 
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Störungsmeldung beim ISP einwerfen und Techniker kommen lassen.

Bei mir im Haus sind viele neue Mieter eingezogen, dabei hatte sich am Verteilerkasten im Keller ein Draht meiner Telefonleitung gelöst. Das haben die Techniker direkt durch ne Messung herausbekommen und jetzt ist wieder gut.
 
mibbio schrieb:
Naja, prinzipiell gilt trotzdem erstmal Art. 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Deshalb sage ich ja auch, es ist gut das der Vermieter mit im Boot ist. Ist immerhin sein Eigentum und damit hast du auch Rechte.
 
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Es ist zwar sein Eigentum, die einzelnen Wohnungen darin sind aber trotzdem nochmal besonders geschützt. Aber auch der hat nicht beliebig Zutritt zu den Mietwohnungen, da diese eben durch das Grundgesetzt einen besonderen Schutz genießen. Der Vermieter muss also auch einen Termin mit dem Vermieter vereinbaren und ihn um Erlaubnis fragen.

Es gibt zwar ein paar Anlässe (Reparaturen, Instandhaltung, ...) bei denen der Mieter den Zutritt für den Vermieter (oder von ihm beauftragte Handwerker) nicht komplett verwehren kann, er darf aber entscheiden, wann er den Vermieter in die Wohnung lässt. Aber so allgemein hat der Vermieter nicht mehr oder weniger Zutrittsrechte als jede andere Privatperson.
 
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Bin auch für den Kontakt zur Bundesnetzagentur und hätte gern ein Update was draus geworden ist :)
 
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mibbio schrieb:
Es gibt zwar ein paar Anlässe (Reparaturen, Instandhaltung, ...) bei denen der Mieter den Zutritt für den Vermieter (oder von ihm beauftragte Handwerker) nicht komplett verwehren kann, er darf aber entscheiden, wann er den Vermieter in die Wohnung lässt.
Nichts anderes habe ich in meinem ersten Post gesagt.
Nitschi66 schrieb:
Mit 2 Wochen Vorlaufzeit muss so ein Besichtigungstermin zur Mangelbegutachtung angezeigt werden. Dagegen kann der Mieter auch nichts machen und muss den Eintritt gewähren. Falls der vorgeschlagene Termin nicht passt, muss der Mieter eine Alternative vorschlagen.
 
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Nitschi66 schrieb:
Die BnetzA hat da sehr viele Befugnisse und auch Rechte - die sie auch gerne durchsetzen.
Solange du auch deinen Vermieter mit im Boot hast, habt ihr eigentlich gute Chancen. Mit 2 Wochen Vorlaufzeit muss so ein Besichtigungstermin zur Mangelbegutachtung angezeigt werden. Dagegen kann der Mieter auch nichts machen und muss den Eintritt gewähren. Falls der vorgeschlagene Termin nicht passt, muss der Mieter eine Alternative vorschlagen.
Ob das dann was bringt? Der problematische Nachbar schaltet dann an dem Besichtigungstag vorher seine Störquellen ab und nichts wird gefunden.
 
mibbio schrieb:
Naja, prinzipiell gilt trotzdem erstmal Art. 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Der Vermieter hat als Eigentümer aber durchaus auch Rechte und der Zutritt des Vermieters ist durch den Mieter zu gewähren, wenn entsprechend angemeldet. So hat es Nitschi66 ja auch geschrieben: Termin mit genügend Vorlauf anmelden. Im Zweifel landet halt auch das vor Gericht...
 
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gforce4711 schrieb:
Ob das dann was bringt? Der problematische Nachbar schaltet dann an dem Besichtigungstag vorher seine Störquellen ab und nichts wird gefunden.
Das wäre ja auch wieder Auffällig, wenn es genau an dem Tag nicht ist. Ich könnte mir vorstellen, dass die dann nochmal kommen, aber ich habe keine Ahnung
 
@Maloja Beruhige dich erstmal. Er ist dein Nachbar, gehe auf ihn freundlich zu, lernt euch kennen, und nach dem ersten Kasten Bier den ihr gemeinsam getrunken habt, sprichst du dass Thema vorsichtig an.

Bringt doch nichts, sich dem ganzen Ärger hinzugeben. Rechne viel eher damit, wenn du ihm dritte auf den Hals hetzt, dass ihm was einfällt, was dich verärgert.
 
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