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Anscheinend hast du eine sehr sture Sicht auf Arbeitsverträge. Und solches Unwissen kann dann natürlich zur Frustration führen. Verstehe ich. Aber dann lass dich doch von uns nun aufklären.
Das sagt schon die Praxis, deshalb steht es ja explizit im Vertrag drin. Man muss nicht alles gesetzlich regeln und Teilzeit-Stellen sind jetzt nichts ungewöhnliches.
Manche Firmen sind sogar derart flexibel, das man das im laufenden Vertrag ändern kann und bspw. Überstunden via 1h weniger pro Tag abfeiern kann oder auch mal mehr Geld bekommt, weil man mal über die 40h kommt.
Kurzzusammenfassung von § 8 TzBfG – Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (Deutschland):
Wer hat Anspruch?
Beschäftigte nach > 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; der Anspruch gilt nur, wenn der Arbeitgeber in der Regel > 15 Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende werden dabei nicht mitgezählt). (Buzer, Industrie- und Handelskammer)
Wie beantragen? Fristen & Form
Wunsch mindestens 3 Monate vorher in Textform (z. B. E-Mail) geltend machen; die gewünschte Verteilung (z. B. 4 Tage × 8 Std.) „soll“ angegeben werden. Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat vor Beginn seine Entscheidung in Textform mitteilen. (Buzer)
Pflichten vor Entscheidung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen den Wunsch erörtern, um eine Einigung zu erreichen (inkl. Verteilung der Arbeitszeit). (Buzer)
Wann darf abgelehnt werden?
Zustimmung ist der Regelfall. Ablehnung nur bei entgegenstehenden betrieblichen Gründen, z. B. wesentliche Beeinträchtigung von Organisation/Arbeitsablauf/Sicherheit oder unverhältnismäßige Kosten (Tarifvertrag kann Ablehnungsgründe konkretisieren). (Buzer)
„Fiktionswirkung“ bei fehlender Reaktion
Reagiert der Arbeitgeber nicht fristgerecht in Textform, gilt:
– die Stundenreduzierung tritt automatisch im gewünschten Umfang ein, und
– auch die gewünschte Verteilung gilt als festgelegt.
(Der Arbeitgeber kann diese Verteilung später nur ändern, wenn sein betriebliches Interesse das Interesse des Arbeitnehmers erheblich überwiegt und er 1 Monat vorher ankündigt.) (Buzer)
Das ist die Kernaussage von § 8 TzBfG; für befristete Teilzeit („Brückenteilzeit“) gilt zusätzlich § 9a TzBfG mit eigenen Schwellen/Quoten. (Gesetze im Internet)
(Hinweis: Das ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.)
Warum ist dann die wöchentliche Stundenzahl immer wieder so ein großes Thema, in Medien, überall?
Wenn sie frei wählbar wäre, dann dürfte das doch kein Thema sein.
Das Gesetz der Vertragsfreiheit (Stundengrenzen nach oben natürlich für nicht AT-Angestellte und spezifischer eingeschränkt dann nach Arbeitszeitgesetz (10h Regelung etc)...).
Das ist dann dein "Angebot". Dem Gegenüber steht dann ein "Angebot" vom AG.
Keines dazu zwingt den andern es anzunehmen.
Ggf. nach ein paar iterativen Verhandlungsschritten einigt man sich. Und das kann dann eben von 1-48(?) h gehen.
Ist doch ganz simpel?
Oder wir reden hier komplett aneinander vorbei.
Wenn es dir darum geht, dass ein Mensch kommt und sagt: Hey AG, ich arbeite jetzt bei dir für 5000 EUR 20h pro Woche, dann geht sowas natürlich nicht automatisch...da fehlt das okay des Unternehmens.
Hrsg. es soll das eine kleine Gruppe Italiener(?) geben, welche dir in der Lebenmittelindustrie ziemlich zackig, kostes es, was es wolle ein Förderband wieder in Ordnung bringen das iwrd schon ein Stundensatz zum nach Luftschnappen sein
Wo denn? Und warum? Ich kenns nur aus Verhandlungen AG/AN (AGV/Gewerkschaft) und da wird immer von Vollzeit ausgegangen. Wer Teilzeit will fragt danach und bekommt sie oder eben nicht.
ah ok das ist dann mal eine Aussage die wirklich weiterhilft. Also kann ich nach bestimmten Vorraussetzungen einen Antrag auf Arbeitszeitverringerung stellen. Ist die Frage wie dann das Gehalt sinkt,. Für die meisten lohnt sich dann Hartz 4 mehr.
Also hat derjenige das in Anspruch genommen, dann ist scheinbar alles ok.
Wie kommst du auf diese Idee ? Wie viele Tage/Stunden jemand arbeitet ist frei verhandelbar.
Wir haben im Krankenhaus viele alleinerziehende Mütter die nur eine 50/75/80% Stelle haben.
Solange die auch nur 50/75/80% Gehalt und nicht 100% Gehalt bekommen ist doch alles gut.
Manegarm schrieb:
Ich halte mich hier raus, weil es keine Diskussionsgrundlage wegen der Antworten gibt.
Aber ja.
Bei uns werden alle nach Tarif bezahlt, also bekommen auch alle den gleichen Stundenlohn. Von daher kann ich da 0 Ungerechtigkeit erkennen. Wer viel arbeiten will, arbeitet viel und verdient viel, wer weniger arbeiten will. Arbeitet wenig und verdient wenig. In welcher Branche arbeitest du?
Ich vermute, dass du auf die zwei Themen „wir sind faul und arbeiten zu wenig“ von unserem tollen Kanzler und den Debatten um die 4 Tage Woche redest.
Zum Kanzler: Der muss halt Parolen schwingen, die der alten (sich in Rente befindlichen) Wählerschaft gefallen, da er nach 3 Sekunden seine Versprechungen aus der Wahlperiode gebrochen hat.
Zum zweiten: Es gibt Studien, die nahelegen, dass eine Reduktion auf 4 Tage, bei 40h Lohn positive Effekte haben kann. Auch wird immer wieder experimentiert wie es ist, wenn man die einzelnen Arbeitstage verlängert und so auf das Wochenpensum kommt, ohne montags oder freitags zu arbeiten.
Hintergrund: Man redet eben darüber, weil die Menschen gerne etwas von ihrem Leben haben wollen.
Wenn sie mit dem Gehalt klarkommen, wieso nicht. Bei einer 50% Stelle ist wirklich die Frage, ob sich der Gang zur Arbeit noch lohnt.
Denn 50% weniger Gehalt ist in Deutschland sicherlich schwer händelbar, was laufende Kosten angeht
Bei einer 50% Stelle ist wirklich die Frage, ob sich der Gang zur Arbeit noch lohnt.
Denn 50% weniger Gehalt ist in Deutschland sicherlich schwer händelbar, was laufende Kosten angeht
Wenn eine/r Vollzeit arbeiten geht und der/die andere wegen einem Kind eine 50% Stelle hat passt es doch, z.B. vom Kindergarten abholen.
Ich kenne einige ältere Mitarbeiter die nur eine 80% (4 Tage Woche) Stelle haben weil Ihnen 80% Gehalt reicht und sie Freizeit bevorzugen.
Je älter man wird desto mehr verdient man und irgendwann ist die Immobilie abgezahlt und die Kinder weg, dann reicht weniger Gehalt.