Manegarm schrieb:
Nochmal: du kannst als AN nicht frei deine Wochenstunden bestimmen.
Was du vielleicht meinst ist die Aufteilung deiner Stunden.
Ich kann schon.
Wir müssen zunächst mal trennen zwischen Beschäftigten die Tarifverträgen unterliegen, und Beschäftigten außer Tarif.
Selbst innerhalb von Tarifverträge gibts oft genug Teilzeitmodelle. Freundin von mir, öffentlicher Dienst, hat gerade von 40h auf 30h reduziert. Einfach so, einfach mal 6 Monate weniger arbeiten wollen. zum Chef gegangen, beiderseitiges einvernehmen, am nächsten Tag kam von der Stadtverwaltung eine entsprechende Vereinbarung unterschriftbereit zum unterschreiben.
Ich selbst, außer Tarif, kann mit meinem Chef vereinbaren was ich will und worauf wir uns einigen. Wir sind nur durch die Arbeitszeitgesetze in den Höchstarbeitszeiten begrenzt. Mindestarbeitszeiten ab wann ich arbeiten darf gibts dabei ja nicht. In meiner Branche gern gesehen. Kollegen in Rente, die noch 1x die Woche kommen, weil Lust und Laune. Selbstverständlich geht das alles. Ein Kollege von mir macht 2,5 Tage. 1 Tag im Office, 1,5 Tage Homeoffice. Dürften wohl 20h im Vertrag stehen.
Wir wissen ja gar nicht ob ihr Tarif oder Außertarif arbeitet.
So oder so. Es gibt Teilzeitmodelle und das ist doch rechtlich in Ordnung, und moralisch genauso.
Was deinen Kollegen bewogen hat eine reduzierte Stundenzahl zu arbeiten wissen wir ja nicht. Es kann zig Gründe haben. familiäre, gesundheitliche, etc. Er wird dann auch entsprechend weniger Geld bekommen.
Wenn er natürlich bei einer vollen Stelle vermeindlich faul ist, nun gut, dann gibts wohl Gesprächsbedarf.
Manegarm schrieb:
Warum ist dann die wöchentliche Stundenzahl immer wieder so ein großes Thema, in Medien, überall?
Wenn sie frei wählbar wäre, dann dürfte das doch kein Thema sein.
Wenn Gewerkschaften um eine geringere Arbeitszeit streiten gehts dabei immer um die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle. Also bei vollem Lohnausgleich. Sprich. Die gewerkschaftliche Vorderung heißt dann eben 39h statt 40h, bei gleichem Gehalt.
Das hat aber nichts mit Teilzeitmodellen, egal ob innerhalb der Tarifverträge oder außertariflich vereinbart, zu tun. Ganz andere thematische Baustelle.