eYc schrieb:
Umgekehrt geht's schon, der Käufer kann dem Verkäufer auch eine negative, oder neutrale Bewertung geben
Die kann der Verkäufer aber löschen lassen, sofern eine Rückerstattung erfolgte und zwar unabhängig davon, ob man diese erst mittels Antrag auf Käuferschutz erzwingen musste und der Verkäufer jegliche Haftungsansprüche abgelehnt hat.
Micha_Lo schrieb:
Denn ganz ehrlich: Wenn Paketboten bei mir regelmäßig Pakete an öffentlich zugänglichen Stellen abwerfen und die dann geklaut werden, dann melde ich das und du kannst davon ausgehen, dass der Paketbote das nicht mehr machen wird.
Dann tut es eben der nächste
Bei DPD hat das wohl Methode, vor über sieben Jahren Paket sonstwo abgestellt und Unterschrift gefälscht, Jahre später ebenfalls Unterschrift gefälscht, diesmal in einen fremden Briefkasten gestopft, so dass es sich kaum entfernen ließ.
Beim letzten Mal wollte ich dann zur Sicherheit an einen Paketshop umleiten und ich konnte JEDEN Paketshop in der Stadt auswählen, nur nicht den nächstgelegenen.
Vor Ort konnte der Scanner dann meine Unterschrift nicht regsitrieren und mir musste das Paket eben ohne NAchweis übergeben werden 🤷♂️
Bzgl. des Thementhreads habe ich aktuell das Problem, dass Post Briefsendungen seit einiger Zeit extrem unzuverlässig zugestellt werden, mal dauert es zwei Wochen, kurz darauf wieder nur zwei Tage, mal wird die Sendung in einen anderen Briefkasten geworfen, zwischenzeitlich habe ich eine gar nicht erhalten und die darauffolgenden wieder ganz normal innerhalb weniger Tage, nun dauert es mal wieder länger.
Das sind dann natürlich Waren von geringem Wert und ebay trägt im Falle einer Rückerstattung auch nur dann den Schaden selbst , wenn der GEsamtwert (inkl. Versandkosten) nicht 20€ übersteigt sowie das Versandetikett über die ebay-Kaufabwicklung selbst erworben wurde.
In allen anderen Fällen begleicht ebay den Schaden nicht selbst, sondern veranlasst eine Rückerstattung an den Käufer oder eben nicht.
Also ich würde keine Sperrung erwarten, sondern eher die Ablehnung von Käuferschutzansprüchen oder ggfls. die Aufforderung, sich mit einer Beschwerde an den VErsanddientsleister zu wenden und vielleicht den Schriftverkehr nachzuweisen.
In meinem Falle wurde eben bereits vor einigen Monaten wegen einer verloren gegangenen Sendung dem ANtrag auf Käuferschutz stattgegeben, allerdings auch nur nach vorheriger Ablehnung und weiterer Nachfrage.
Sollte nun wieder eine Sendung nicht zugestellt werden, dürfte ein erneuter ANtrag auf Käuferschutz womöglich verdächtig erscheinen, auch wenn zwischenzeitlich mehrere Sendungen keine Probleme bereiteten.
Für mich geht aus dem Post gar nicht hervor, ob die Pakete dem TE laut Sendungsverfolgung überhaupt zugestellt wurden oder irgendwo auf dem VErsandweg verloren gegangen sind.
Zudem muss bei Zustellung an andere Personen im Haushalt dennoch eine Unterschrift abgegeben worden sein, die sich überprüfen lässt.