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Wird Ebay-Konto gesperrt bei zu vielen Paketverlusten?

00Julius schrieb:
Als ob die Fahrer sich an eine fehlende Abstellerlaubnis halten würden.
Da geht es vielleicht darum, ob man das Logistik-Unternehmen in die Verantwortung nehmen kann.
Wenn ein Ablageort vereinbart wurde, dann wahrscheinlich nicht.
Wenn es aber keine Vereinbarung darüber gibt, dass der Zusteller irgendwo etwas ablegen darf, wenn niemand die Tür öffnet - vielleicht sogar aus genau diesem Grund - dann ist das etwas anderes.

Wenn es aber oft passiert, dass mal was wegkommt, hätte man doch bestimmt schon was dagegen getan? :rolleyes:
Polizei: Bei Diebstahl aus einem allgemein zugänglichen Bereich (z. B. Hausflur) kann eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein.
Sichere Alternativen: Nutzen Sie statt eines ungesicherten Ablageortes lieber eine DHL Packstation oder Filiale.
(auch aus ...)

-> https://www.google.com/search?q=dhl+ablageort+pakete+gehen+verloren
Bei Verlust eines DHL-Pakets am vereinbarten Ablageort (Abstellgenehmigung) trägt der Empfänger in der Regel das Risiko, da er dem Ort zugestimmt hat
. Ohne Abstellgenehmigung haftet der Händler. Prüfen Sie die Sendungsverfolgung, suchen Sie in der Umgebung und kontaktieren Sie umgehend den Absender für einen Nachforschungsauftrag.
Hier sind die wichtigsten Schritte und rechtlichen Regelungen:
  • Haftung bei Ablageort: Mit einer erteilten Abstellgenehmigung (z.B. Garage, Terrasse) geht das Risiko bei Verlust auf den Empfänger über.
  • Haftung ohne Genehmigung: Wird das Paket ohne Genehmigung einfach abgestellt, haftet der Händler (Verkäufer) im B2C-Geschäft.
  • Maßnahmen bei Verlust:
    1. Sendungsverfolgung prüfen: Bestätigt der Status die Ablage?
    2. Nachbarn fragen: Oft wurden Pakete dort abgegeben.
    3. Absender kontaktieren: Dieser muss den Nachforschungsauftrag bei DHL stellen.
    4. DHL Kundenservice: Wenden Sie sich an die Hotline (0228 43 33 112).
  • Ablageort ändern/stornieren: Falls die Ablageort-Option nicht sicher iständern Sie diese im DHL-Kundenkonto oder wählen Sie eine Packstation/Filiale.
  • Versicherung: Bei Verlust haftet DHL, und der Händler muss den Kaufpreis erstatten.

    Hinweis: Wenn ein Paket trotz Ablage nach 21 Tagen nicht auftaucht, gilt es offiziell als verloren.
@echte Was sagen denn die Sendungsverfolgungen dazu? Bist du denn auch manchmal zuhause, wenn etwas kommt?
Oder immer in Abwesenheit? Wenn ja, wie lange müssen die Sendungen warten, bis du kommst?
Bist du vielleicht länger auf Dienstreisen, so dass die ganze Woche niemand zuhause ist?
 
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areiland schrieb:
Redet man hier von Paketen die von gewerblichen Händlern versandt wurden oder von Paketen die aus Privatverkäufen stammen?

Da gibts beim Gefahrenübergang nämlich erhebliche Unterschiede, die auch Ebay nicht ausser Acht lassen darf.

Ist aber trotzdem so. Auch beim Kauf von einen privaten Verkäufer haftet dieser wenn er unversichert (keine Sendungsnummer, kein Zustellnachweis) hat. Akzeptiert hast Du das als Verkäufer beim reinstellen und mit der Verifizierung Deines Bankkontos mit den Rechten und Pflichen die es sowohl beim Käufer- als auch beim Verkäuferschutz gibt. Und der Verkäuferschutz verpflichtet dich halt versichert mit Sendungsnummer und Zustellnachweis zu versenden. Machst du es nicht, Artikel kommt nicht an, Käufer meldet es und du kannst keine Sendungsnummer samt Zustellnachweis erbringen wird immer gegen Dich entschieden! Egal was du in die Arikelbeschreibung schreibst oder als Versandart angibst. Du als Verkäufer bist dafür zuständig und wenn du meinst so billig und unersichert versenden zu müssen weil der Arikelpreis selbst nicht hoch ist ist jedesmal das Risiko da dass die Sendung verloren gehen kann und Du denn der gelackmeierte bist.

Zumal denn auch dein Verkäuferscore sinkt je mehr die Männgelquote steigt. Heißt Auszahlungen dauern länger und ist der Score richtig schlecht zahlt man sogar als privater Verkäufer wieder Verkaufsgebühren.

Deine Rechte auf dem zivilen Weg außerhalb von eBay bleiben davon aber unberührt und du müsstest denn Klagen wenn du der Meinung bist dass du es nachweisen kannst dass der Artikel wirklich angekommen ist und der Käufer lügt um dir so das Geld wieder zurück zu holen.


Es gibt aber auch Käufer die nur nach solchen Angeboten suchen um den Käuferschutz auszunutzen / missbrauchen. Versandart also DHL Päckchen, LuPo Brief, Großbrief usw. die alle unversicher sind. Das war auch Mein 1. Gedanke wo ich die Frage des TE gelesen hatte. Wieviel Reklamationen sind hier zuviel ehe er vom System geflagt wird weiß niemand. eBay nutzt es aber und missbraucht @echte den Käuferschutz ist er seinen Account auch bald los. Es ist halt sehr unwarscheinlich dass die Mehrheit der Sendungen nicht ankommt grad wenn man ein hohes Bestellvolumen hat und angeblich fast alles davon nicht ankommt.
 
00Julius schrieb:
Der einzige Zustelldienst, der Pakete tatsächlich in eine Filiale bringt und nicht einfach vor der Haustür oder im Flur ablegt, ist bei mir UPS.
Das kommt wohl auf die Region & Zusteller an, aber ja UPS ist trotzdem der beste mEn, bieten leider nur wenige an. Bei DPD & Amazon, hab ich schon die wildesten Abenteuer erlebt und musste oft Adressen/Namen weit weg aufsuchen weil die es einfach irgendwo abstellen/abgeben 1x sogar im falschen Dorf...

@TE Ebay kann dich schon sperren wenn sowas verdächtig wirkt. Du solltest da schon etwas Eigeninitiative ergreifen und deine Pakete vlt direkt zur Post/Packstation liefern lassen, wenn bei dir ständig was geklaut wird.
Zudem gilt bei Diebstahl > Anzeige gegen Unbekannt, das ist egal ob das Verfahren eingestellt wird, du hast dann den Beweis dafür und kannst es im Fall der Fälle Ebay belegen.
 
Also ich würde ja eher mal versuchen abzustellen, dass die Pakete bei mir so oft nicht ankommen anstatt zu verhindern, dass mein Konto nicht gesperrt wird.

Ich bin jetzt keine 20 mehr und ich kann mich nicht erinnern, dass an irgendeinem Wohnort ein Paket nicht ankam.
Da würde ich mal die Ursache versuchen zu ergründen.

Hier wurden ja schon viele Dinge gesagt woran sowas liegen kann.
 
Bevor eBay das Konto sperrt, wird es sich vermutlich auch in den Bewertungen widerspiegeln, die man als Käufer vom Verkäufer erhält.

@echte wie sieht's denn da bei dir aus? Gibt's da schon Indizien ...?
 
00Julius schrieb:
Als ob die Fahrer sich an eine fehlende Abstellerlaubnis halten würden.
Das spielt doch gar keine Rolle! Es geht um den Gefahrenübergang und wenn keine Abstellerlaubnis vorliegt, dann gilt das ablegen im Flur nicht als erfolgte Zustellung. Dementsprechend trägt das Risiko dann noch der Versender und nicht der Empfänger. Mit Abstellerlaubnis geht das Risiko auf den Empfänger über, auch wenn die Sendung im Flur abgelegt wurde.

Ich z.B. erteile genau deshalb niemals eine Abstellerlaubnis. Lieber hole ich eine Sendung im entsprechenden Shop ab.
 
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Eine schlechte Bewertung ("negative Bewertung") kann man für Käufer bei eBay gar nicht mehr abgeben.
Wird also schwierig sein, hier etwas zu finden, vor allem wenn die Bewertung direkt nach Kauf und Bezahlung abgegeben wurde. So ist es bei gewerblichen Händlern auf eBay wahrscheinlich üblich.

Hinterher kann man die Bewertung wohl höchstens noch ändern, im Sinne von kommentieren, wenn es vom Käufer eine Beschwerde gab, auf die der Verkäufer antwortet.
Ist doch richtig so, oder? :rolleyes: (bin mir da jetzt nicht zu hundert pro sicher)

areiland schrieb:
Ich z.B. erteile genau deshalb niemals eine Abstellerlaubnis.
Ich habe auch nie eine Genehmigung dafür abgegeben, trotzdem liegt oft was auf dem Mülleimer, in der Garage, oder vor der Haustüre. Einmal bekam ich mit der Mail zur Zustellbenachrichtigung sogar ein Foto dazu, mit dem Päckchen vor der Tür ... :rolleyes: Da war ein neues Diensthandy drin, iPhone, vom Arbeitgeber per UPS verschickt.
 
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eYc schrieb:
Bevor eBay das Konto sperrt, wird es sich vermutlich auch in den Bewertungen widerspiegeln, die man als Käufer vom Verkäufer erhält.

Nicht wirklich. Verkäufer können Käufer schon lange nicht mehr Rot (Negativ) oder Grau (Neutral) bewerten. Nur noch Grün. Deshalb hat @echte auch

echte schrieb:
...keine schlechten Bewertungen.

Einen negativen Text in eine positive Bewertung schreiben darf man auch nicht da es gegen die AGB's verstößt und bei Meldung gelöscht wird. Du erkennst es also anhand der Bewertungen des Käufers nicht wenn jemand das Käuferschutzsystem ausnutzt / missbraucht.
 
Yiasmat schrieb:
Einen negativen Text in eine positive Bewertung schreiben darf man auch nicht da es gegen die AGB's verstößt und bei Meldung gelöscht wird. Du erkennst es also anhand der Bewertungen des Käufers nicht wenn jemand das Käuferschutzsystem ausnutzt / missbraucht.
Der Verkäufer kann aber innerhalb der (negativen) Bewertung noch auf eine "Beschwerde" des Käufers antworten. Um den Text darin ging es mir.

-> https://www.ebay.de/help/selling/le...ngen-von-kufern-anzeigen-und-darauf-reagieren

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