Warum interessiert dich, was dort steht? Mach doch einfach mal! Wenn an einer Notfalltüre steht "nur im Falle von Bränden", dann gehst du auch dann nicht durch, wenn dich jemand mit einer Pumpgun verfolgt?!
Ich habe doch zuvor schon geschrieben, was ich da machen würde. Schildern, dass ggf. jemand das Paket einfach irgendwo falsch abgegeben hat, dass irgendjemand die Sendungsverfolgung falsch eingestellt hat und sich weigert, das richtig zu stellen (weil offensichtlich nicht erfolgreich zugestellt) usw. und begründen würde ich das mit offensichtlich nicht funktionierenden (und damit nicht compliant) Prozessen o.ä.
Meine Grenze wäre dort, wo ich offensichtlich Lügen erzähle, die ganz easy zu widerlegen wären. Ich will mich ja nicht angreifbar machen. Und natürlich würde ich nichts gegen ganz bestimmte Personen behaupten, also namentlich erwähnen o.ä.
Beispiel:
Mir wurden immer wieder Briefe falsch zugestellt, die gar nicht für mich waren. Meine Compliance-Beschwerde war also, dass hier Datenschutz und Briefgeheimnis verletzten werden. Ist das rechtlich korrekt? Nö. Wurde das Problem seitens der Post behoben? Ja. Können die mir nachweisen, dass es rechtlich nicht korrekt war und ich das wusste? Nö. Hätten die etwas gegen mich tun können, wenn sie es hätten nachweisen können? Faktisch nö.
Wenn die EU sich so eine Scheiße wie verpflichtende Hinweisgebersysteme ausdenkt, dann kann ich die doch auch nutzen.

Dass die Konzerne das total ernst nehmen und dann Fachpersonal mit weitreichenden Befugnissen zur Abarbeitung einsetzen, ist doch für mich als Kunde/Verbraucher hervorragend...