Wofür braucht man eine Personengesellschaft? (im Vergleich zu Kapitalgesellschaften)

hallo7 schrieb:
Es ist sehr viel schwieriger eine Kapitalgesellschaft zu gründen als eine Personengesellschaft. Außerdem haftet man auch in einer Kapitalgesellschaft unter Umständen persönlich.
Haftet man bei einer Kapitalgesellschaft nicht nur, wenn man grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt?

bobbyacz schrieb:
Ein Vorteil der Personengesellschaft ist niedrigerer Steuersatz, wenn der Gewinn nicht so hoch ausfällt.
Danke, das wusste ich nicht.

Idon schrieb:
Der Hauptgrund ist, dass aufgrund der persönlichen Haftung eine höhere (überhaupt eine) Kreditwürdigkeit gegeben ist. Bei Kapitalgesellschaften, gerade in deinem Beispiel, keine. Es würden dann zusätzliche Bürgschaften gefordert, welche den Haftungsschutz aushebeln.

Ich dachte, es wäre genau anders herum?
Bei einer Kapitalgesellschaft weiß jeder Kreditgeber, dass z.b. bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro vorhanden sind. Bei einer Personengesellschaft kann auch kein Stammkapital hinterlegt sein. Das spricht doch eher für die Kapitalgesellschaft?

Idon schrieb:
@Holt

Für mich klingen dieser Satz und der Absatz davor und danach eher so, als ob er aufzeigt, weshalb für ihn die KG als Personengesellschaft wenig Sinn ergibt, wenn man stattdessen auch eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH haben kann.

Kurzum: Ich kann deiner Kritik am TE ebenfalls nicht folgen.
Ja, so war es gemeint. Aus meiner Sicht sollte der Handswerksmeister eine GmbH gründen, aber er gründet stattdessen eine KG.
 
Zuletzt bearbeitet:
@David7

1) Man kann aus einer Reihe von Gründen haften. Die von dir genannten Gründe sind aber regelmäßige Voraussetzungen.

2) Die 25.000 Euro liegen ja nicht in Bargeld im Safe. Das Geld darf verwertet werden, also davon werden dann z. B. Computer oder Büromöbel an sich gekauft. Außerdem sind 25.000 Euro oft nur eine geringe Summe, wenn es um einen Kredit mit einer viel höheren Summe geht. Zuletzt teilen sich alle Gläubiger das Kapital der Kapitalgesellschaft, deshalb möchten Banken weitergehende Sicherheiten.

Oder, um es kurz zu sagen: Es ist exakt so, wie ich schrieb. Als GmbH bekommt man wohl nur dann problemlose Kredite, wenn man Bosch ist. Sonst ist das auch für viele "alte" GmbH schwer, für neue, unbekannte und ohne etabliertes Geschäft quasi unmöglich.

3) Eine GmbH-Gründung ist einfach mit weiteren Unkosten verbunden. Notar etc. schlagen deutlich zu Buche.
 
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So mal ne Handwerks Statistik (auch wenn leider von 2012)
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
Einzelunternehmen: 901423
Personengesellschaften: 765670
GmbH: 2009817

Mit Einzelunternehmen = fast 0 ... lag ich leider doch zu niedrig ;)
aber das Personen- & Kapitalgesellschaften den Großteil ausmachen ist nun mal so.

Nicht nur die Zahl der Unternehmen angucken.... grade mal 1er von 10 Handwerksmeistern-Meistern ist kein Angestellter.
 
David7 schrieb:
Bei einer Kapitalgesellschaft weiß jeder Kreditgeber, dass z.b. bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro vorhanden sind.
Nein, denn von dem Gründungskapital gehen die Kosten ab, was alleine für die Unternehmensgründung schon gar nicht so wenig ist. Die Banken werden als einer GmbH die mit 25.000€ gegründet ist, ganz sicher nicht einmal 25.000€ Kredit gewähren, wahrscheinlich gar keinen, wenn keine zusätzlichen Sicherheiten eingebracht werden.
David7 schrieb:
Bei einer Personengesellschaft kann auch kein Stammkapital hinterlegt sein.
Da wird der Unternehmer mit seinem persönlichen Vermögen haften und wenn nichts vorhanden ist, wird er ebenfalls keinen Kredit bekommen, außer ein kann einen Bürgen vorweisen. Hat der Gründer also z.B. ein Haus, dann wird dies in beiden Fällen als Sicherheit herhalten müssen damit er bzw. seine GmbH überhaupt von der Bank einen Kredit bekommt.
David7 schrieb:
Aus meiner Sicht sollte der Handswerksmeister eine GmbH gründen
Warum? Wenn es nicht gleich ein größere Unternehmen wird, dann wäre dies schon wegen der Einkommenssteuer und dem größeren Aufwand total unsinnig.
MrFr33zer40k schrieb:
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
Schau in der Spalte links bei den Betrieben, dass die größeren Unternehmen eher Gesellschaften sind und damit auch mehr Beschäftigte haben, ist doch logisch, es geht aber nicht darum wie viel Beschäftige bei GmbHs, KGs oder eben Einzelunternehmen arbeiten, sondern wie viele es gibt und dies ist nicht in der Spalte mit der Anzahl der Beschäftigten zu finden.
Handwerk insgesamt ......................................... 583 668
Einzelunternehmen .......................................... 393 360 (davon nur 909 mit 50 oder mehr Beschäftigten, aber 293 537 mit unter 5)
Personengesellschaften ................................... 48 024 (davon 3154 mit 50 oder mehr, 18949 mit unter 5)
GmbH ............................................................... 135 352 (davon 8041 mit 50 oder mehr, 39680 mit unter 5)
Damit sind also 67,4% der 583668 Betriebe Einzelunternehmen, 8,2% sind Personengesellschaften und 23,2% GmbH (1,2% haben eine andere Rechtsform). Bei den Einzelunternehmen haben 75% keine 5 Beschäftigten und nur 0,2% 50 oder mehr, dies sind also die typischen kleinen Handwerker. Die Personengesellschaften sind in der Regel größer, dort sind es nur 39,5% die weniger als 5 Beschäftigte haben, aber 6,6% haben mehr als 50 und bei den GmbHs haben nur noch 29,3% weniger als 5 aber 5,9% mehr als 50 Beschäftigte.

MrFr33zer40k schrieb:
aber das Personen- & Kapitalgesellschaften den Großteil ausmachen ist nun mal so.
Die 901423 von den insgesamt 3736247 Beschäftigten die auf Einzelunternehmen entfallen, sind auch noch 24,2%, also fast jeder Viertel und damit nicht nur weit mehr als fast 0, sondern auch mehr als die 765670 (20,5%) die bei Personengesellschaften beschäftigt sind. Es zeugt von einer sehr verzogenen Wahrnehmung oder einem schlechten Charakter wenn man angesichts dieser Zahlen seinen Irrtum nicht eingesteht, selbst wenn man nicht in der Lage war die korrekte Spalte dort (S. 89) gewählt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei lernt man es doch schon in Sozialkunde das die häufigste Unternehmensform in Deutschland das Einzelunternehmen ist.

tattdessen eine KG.

Dann macht er aber den Vollhafter, wenn er die GF nicht abgeben will.

Oder er gründet den Zwitter GmbH & Co. KG aber das ist sicher auch nicht billig.

Gelesen hab ich mal das man eine GmbH auch schon mit 12000 Euro gründen könnte, wenn man den Rest schon an Inventar in Höhe von 12000 Euro hat, aber wer das schon hat, hat vermutlihc auch keine Geldprobleme
 
Holt schrieb:
Nein, denn von dem Gründungskapital gehen die Kosten ab, was alleine für die Unternehmensgründung schon gar nicht so wenig ist. Die Banken werden als einer GmbH die mit 25.000€ gegründet ist, ganz sicher nicht einmal 25.000€ Kredit gewähren, wahrscheinlich gar keinen, wenn keine zusätzlichen Sicherheiten eingebracht werden.

Stimmt, das habe ich eben nachgelesen.

"Dabei ist ein sehr häufiger Irrtum von davon ausgegangen, dass das Stammkapital einer GmbH oder UG eine Art Garantiefonds für den Verbleib eines finanziellen Puffers in der Gesellschaft darstellt. Viele Gründer denken, dass Sie die Stammeinlage in der Gesellschaft belassen müssen. Dies ist allerdings nicht so. GmbH / UG Gründer können die Stammeinlage für Gesellschaftszwecke investieren oder ausgegeben. So müssen bei einer GmbH die obligatorischen 12.500 / 25.000 € Stammeinlage nicht unangetastet belassen, sondern können für den Gesellschaftszweck von der Gesellschaft ausgegeben werden. Nur wenn es an die Gesellschafter selbst ausgezahlt wird, muss zwangsläufig persönliche Haftung eintreten."

Quelle: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/ge...kapital-ausgeben-oder-auf-dem-konto-behalten/
 
Personengesellschaften sind halt auch extrem schnell und unkompliziert gegründet. Geht auch mündlich. Die klassische GbR wird ja auch für alles mögliche von der Rechtsprechung missbraucht. Sogar Fahrgemeinschaften fallen u.U drunter. Willst du nun eine GmbH gründen für sowas?
 
Stevo86 schrieb:
den Zwitter GmbH & Co. KG
Den nimmt man gewöhnlich als Geschäftsform für geschlossene Investmentfonds, (Bürger-)Windparks etc., also Unternehmen die am Anfang einen hohen Kapitalbedarf haben der bei vielen Investoren eingesammelt wird die dann als Kommanditisten nur maximal mit ihren Einlagen haften (Vorsicht, denn Ausschüttungen können ggf. auch später noch zurückverlangt werden), während die "Organisatoren" dann über die GmbH die Geschäfte führen und ebenfalls nicht persönlich haften müssen.

Zu beachten ist auch, dass man nicht zu jedem Unternehmenszwecke jede Gesellschaftsform wählen darf:

Die Frage ist doch vor allem wie viele Leute wie viel Geld investieren, wie viele davon operativ mitarbeiten werden, in welchem Verhältnis diese Personen zueinander stehen und eben um welches Geschäft mit was für einem erwarteten Gewinn es geht. Danach wählt man die Gesellschaftsform aus und ein Handwerksmeister der sich selbstständig macht, wird meist als Einzelunternehmer beginnen.
 
Gerade deshalb ist die Gründung eines Unternehmens auch nichts, was man mal abends im Biergarten beschließt. Eben weil damit ein gewisses Risiko verbunden ist, muss sowas gut geplant und durchdacht sein.
Es steht ja jedem Unternehmer frei, bei entsprechendem Wachstum sein Einzelunternehmen auch in eine GmbH zu wandeln. Wenn auch schon Sicherheiten in Form von Firmenkapital/materiellen Sicherheiten (Transporter, Halle, Maschinen) vorhanden sind. Dann wird man im weiteren Verlauf auch eher als Kreditwürdig eingestuft.
Als Einzelunternehmer muss man eben z.B. sein Haus als Bürgschaft hinterlegen. Anders geht das eben nicht. Gerade deswegen sollte man sich gut überlegen, in welchem Maße man wachsen möchte.
 
Es gibt im Paragraf 6 Außensteuergesetz übrigens noch ein Argument für Personen- und gegen Kapitalgesellschaften, denn wer Anteile von mehr als einem Prozent an einer inländischen Kapitalgesellschaft hält und ins Ausland umzieht, muss deren stille Reserven versteuern.

Für die allermeisten Handwerker mag dies nicht direkt betreffen, ebenso wie es für die meisten User hier im Forum irrelevant sein dürfte, aber immer mehr Millionäre verlassen Deutschland und nicht nur die, generell ist Deutschland für Besserverdienende wegen der hohen Steuern und Abgaben recht unattraktiv, dazu kommt ein unerträglicher Sozialneid und die erneute Diskussion Sozialabgaben vorgeblich sozialer zu gestalten indem man die höheren Einkommen auch noch höher belastet oder auch die Pläne dem SolZ nur für geringe Einkommen zu streichen, helfen auch nicht. Es könnte als den Partner des Handwerkers betreffen der bei ihm als Investor einsteigen möchte und darüber auch Einfluss auf die Gesellschaftsform haben.
 
Holt schrieb:
Es gibt im Paragraf 6 Außensteuergesetz übrigens noch ein Argument für Personen- und gegen Kapitalgesellschaften, denn wer Anteile von mehr als einem Prozent an einer inländischen Kapitalgesellschaft hält und ins Ausland umzieht, muss deren stille Reserven versteuern.
....

Wird die Steuer nicht erst fällig, wenn derjenige die Anteile verkauft? Das reine halten von Anteilen unterliegt IMO nicht der Steuerpflicht, das würde einer Vermögenssteuer entsprechen. Und von stillen Reserven kann ich in dem Paragraphen auch nichts erkennen, weil diese erst nach einem Verkauf zu Tage treten und dann eh der Verkaufserlös einer Besteuerung unterliegt - aber nicht das Vorhandensein Stiller Reserven.
Stille Reserven werden auch erst aufgedeckt, wenn es zu einem Verkauf eines Vermögens aus der Gesellschaft kommt, wenn der Verkaufserlös größer als der Buchwert ist - und wer soll das wissen wenn es zu keinem Verkauf kommt!
 
Fu Manchu schrieb:
Wird die Steuer nicht erst fällig, wenn derjenige die Anteile verkauft?
Nein:
Fu Manchu schrieb:
weil diese erst nach einem Verkauf zu Tage treten und dann eh der Verkaufserlös einer Besteuerung unterliegt
Aber dann eben im Ausland und daher wird eben bei Wegzu besteuert und ggf. gestundet und Rückverlagerung des Wohnsitzes und damit der vollen Steuerpflicht kann die dann ggf. auch wieder entfallen. Auch da sollte sich aber jeder für den dies relevant werden könnte, vorab individuell beraten lassen. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen, weil diese Wegzugsbesteuerung eben kaum jemandem bekannt ist.
 
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Holt schrieb:
Den nimmt man gewöhnlich als Geschäftsform für geschlossene Investmentfonds, (Bürger-)Windparks etc., also Unternehmen die am Anfang einen hohen Kapitalbedarf haben der bei vielen Investoren eingesammelt wird die dann als Kommanditisten nur maximal mit ihren Einlagen haften (Vorsicht, denn Ausschüttungen können ggf. auch später noch zurückverlangt werden), während die "Organisatoren" dann über die GmbH die Geschäfte führen und ebenfalls nicht persönlich haften müssen.
Danke für die Erklärung! Ich wollte eigentlich auch noch Fragen, wofür man nun gerade die Mischform GmbH & Co. KG braucht, aber das hast du ja jetzt schon erklärt.
 
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