Wohnung renovieren

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novex

Lieutenant
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Jan. 2010
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Hi, naja dieses thema wird bestimmt wieder geschlossen:D


ich ziehe in 2monate aus ja nun würde ich gern mal was wissen ob ich renovieren muss, ich bin hier eingezogen naja und da war auch nicht geweißt oder so! dies habe ich dannn selber gemacht ja und eine wand habe ich tapeziert mit einer braunen tapete. nun ist meine frage muss ich die braune tapete ab machen und ne neue normal dran machen? und muss ich die ganze wohnung weißen?

wie ich gelessen habe oder auch gehört nach dem neuen gesetz her muss es keiner mehr machen das es vermieter sache ist. ob das jetzt genau stimmt weiß ich nicht.


Lg.
 
ich sag einfach mal, du musst die wohnung so hinterlassen wie du sie beim einzug vorgefunden hast ^^
 
Im Mietvertrag nachlesen oder direkt mit dem Vermieter vor Ort absprechen.
 
naja werde da gleich mal gucken im mietsvertrag, aber heut zu tage muss man das glaube nicht mehr ja und wo ich eingezogen bin sah es ja schon aus wie sau naja ich habe ja nur de stube ein bischen verändert.

alles andere werde ich so lassen und was tepisch angeht sowas habe ich ja net sondern laminat.
 
So wie du es übernommen hast eigentlich. Gibt es einen Nachmieter teilweise kann man es dann auch so lassen wenn es dem gefällt. Einfach mal beim Vermieter fragen.

Mfg
 
Renovieren muss mittlerweile grundsätzlich der Nachmieter. Du musst halt Schrauben und Dübel und sowas entfernen. Aber alles streichen musst Du nicht. Hat sich vor paar Jahren geändert.
Aber es kann sein, dass Ihr (Du + Vermieter) was anderes ausgemacht habt.
Ich musste beispielsweise nix machen, weil der Nachmieter alles übernommen hat. Laminat und so kannst du drin lassen, wenn es der Nachmieter haben will.
Unser Vormieter musste allerdings alle Wände überstreichen bzw. Tapete abmachen, die in einer "nicht normalen" Farbe gestrichen/tapeziert waren. Sprich, der hatte hier 2 Wände knallrot und eine Tapete war grün mit nem Fussballspieler. Sowas muss raus.
Aber das liegt alles am Mietvertrag.
 
Einfach mit dem Vermieter BEI EINER BESICHTIGUNG absprechen.
Alles andere ist Belanglos.

Ich hatte mal nur mit der Telefontante der Genossenschaft telefoniert und die meinte ich muß alles neu streichen, Teppichböden raus usw...

Ja und dann hab ich sicherheitshalber mal den angerufen der die Wohnungsabnahme über hat, der kam vorbei und sagte ich müsse GAR NICHTS machen, weil die Wohnung ohnehin saniert wird.
:)
 
naja ich bin eingezogen da war nix gemacht auch nicht gestrichen oder so, naja mein problem ist eigendlich nur die eine wand ob ich die lieber abreise und neue dran und weiss mache naja und den rest der stube bissel mit weiss drüber.

ich wohne nicht mal 2jahre hier drin, ja und wenn mache ich nur die stube denk ich alles andere ist ja noch so wie ich eingezogen bin.
 
Also, wenn feste klausen im Vertrag stehen, die nicht den Zusatz "bei Bedarf" enthalten, man also alle 3-5 Jahre die Räume neu machen müsste und auch bei Auszug kann man das getrost ignorieren.

Es sei denn man Raucht gerne (was auch immer)....

Es gillt eigentlich, wenn es gemacht werden muss (auslegungssache) muss es halt gemacht werden.

Die Wohnung so zurückzugeben wie übernommen stimmt leider auch nicht so ganz den oft unterschreibt man das man die Wohnung mängelfrei bekommen hat und damit ist es rechtlich so als hätte man alle Mängel die schon da waren selbst verursacht und muss diese beheben.

So schieben Vermieter gerne eine Grundrenovierung auf den Mieter ab.


Bodenbeläge muss man eigentlich nicht erneuern, wenn man sie nicht ruiniert hat, egal wie alt die schon sind. Wer einen 20 jahre alten Teppich vom Vermieter bekommt muss den nicht erneuern, wer Bodenbelag gelegt hat muss ihn vielleicht wieder rausreißen, aber keinen neuen legen (es sei denn er hat unterschreiben die Wohnung mit dem und dem Belag bekommen zu haben)
 
Im Mietvertrag nachlesen (deinen kennen wir nicht) und notfalls mit dem Vermieter in Kontakt setzen.
 
Die zeitfolgte beträgt: bei küche, bad und küchen alle 3jahre wohn-- und schlafräume, flur, dielen und toletten alle 5jahre, sonstiges nebenräume innerhalb der wohnung aller 7 jahre. diese fristen werden brechtet vom zeitpunkt des mietsverhältnis, bzw. soweitschönheitsrepaturen nach diesem zeitpunktvon den mieter fachgerecht durchgefürht worden sind, von diesen zeitpunkt an.

das steht bei mir soweit drin
 
Dann ist das nicht mehr Gültig, denn wenn ein Wohnzimmer nach 3 Jahren noch wie neu aussieht darf man nicht zum renovieren gezwungen werden, das tut dieser vertrag aber --> rechtswidrig

(meine ich zumindest)
 
also heißt das ich muss meine stube machen auch die braune tapete ab? und weiss streichen?
 
weiß muss es immer sein, ob braun, rot oder grün, sowas muss keiner akzeptieren, die braune tapete muss also weg.

Ich kann es dir nicht versichern, aber das was da im Vertrag steht dürfte nicht mehr gültig sein und dann musste man meine ich garnichts machen...
 
hmm ja davon habe ich ja auch schonmal was gehört, naja ich mach es einfach wie es war so ersparre ich mir das rum diskutiere usw. die 7euro für so ein farbeimer tut mir auch nicht weh:)
 
billige mistfarbe = doppelte Verbrauch + doppelte Arbeit
 
novex schrieb:
Die zeitfolgte beträgt: bei küche, bad und küchen alle 3jahre wohn-- und schlafräume, flur, dielen und toletten alle 5jahre, sonstiges nebenräume innerhalb der wohnung aller 7 jahre. diese fristen werden brechtet vom zeitpunkt des mietsverhältnis, bzw. soweitschönheitsrepaturen nach diesem zeitpunktvon den mieter fachgerecht durchgefürht worden sind, von diesen zeitpunkt an.

das steht bei mir soweit drin

gib dir doch wenigstens beim abtippen etwas mühe...

wenn irgendwo in diesem paragraph etwas von "nach bedarf" oder "wenn nötig" oder "die fristen sind im allgemeinen" steht, musst du renovieren (nach bedarf ;)). wenn nicht, ist die klausel hinfällig - du müsstest also nicht renovieren. dennoch ist das kein freibrief, die wohnung zugemüllt und/oder verwahrlost zu hinterlassen: ordentlich, funktionstüchtig und sauber muss sie in jedem fall sein, lediglich die renovierung steht in diesem punkt zur debatte - und da wird gerne alles in einen topf geschmissen... das böse erwachen kommt dann hinterher.
 
Was spricht dagegen erst seinen Mietvertrag zu lesen und dann gegebenenfalls im Internet nach den z. Zt. gültigen Regeln zu suchen.
Statt dessen wird hier ein Thread hingerotzt, mit dem Wissen das es eh unerwünscht ist. Soviel Ignoranz ist unverschämt.
 
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