Also ich bin natürlich kein Versicherungsvertreter (zum Glück)
aber so grober Schwachsinn war das nun auch wieder nicht was ich sagte:
"7361 - Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
Versichert sind Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rolläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
a)
in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist;
b)
versucht, durch eine Handlung gemäß Ziffer 1. a) in ein versichertes Gebäude einzudringen. Schäden, die der Täter an dem versicherten Gebäude von außen verursacht, sind nur versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Ziffer 1. sind. Die Entschädigung ist beispielsweise, je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. "
mit der WV, fällt aber wohl flach, da das ganze kein unbefugter Dritter war. Aber erstmal Schwachsinn in den Raum werfen ist natürlich einfach.
Ja aber wie es scheint wird das in der Tat kein Versicherung zahlen, das war Fusch am Bau und fertig