Zoll

Megamen 1

Ensign
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Okt. 2009
Beiträge
236
Hey Leute,

ich fahre bald in die USA und wollt mal fragen, wie es da mit dem Zoll ist. ich möchte mir da einen Laptop kaufen und ab wann muss man Zoll zahlen? Und wird es geahndet(also Strafe oder man muss noch mer Zoll zahlen), wenn man das Gerät nicht verzollz und man dann erwischt wird?

Mfg
Megamänner
 
Megamen 1 schrieb:
..Und wird es geahndet(also Strafe oder man muss noch mer Zoll zahlen), wenn man das Gerät nicht verzollz und man dann erwischt wird?..


Nein, du bekommst in der Regel sogar noch eine Belohnung.
Der Staat ist da nicht so pingelig wenn man ihn bescheisst, und das Finanzamt ist für seine Wohltätigkeit bekannt. :freak: :evillol:
 
Gude,

Deine Reisefreigrenze liegt bei 430.- EUR >klick<.

D.h. liegt der Wert des Laptops darunter, sind keine Einfuhrabgaben zu entrichten.

Quelle
Warenwert bis 430 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 430 Euro sind solche Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die als Flug- oder Seereisende einreisen, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).

Warenwert bis 700 Euro
Bei Überschreitung der oben genannten Wertgrenzen werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 17,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 15 % vom Warenwert.

Warenwert über 700 Euro
Sollten die Waren den Wert von 700 Euro überschreiten, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht allein vom Wert der Waren, sondern auch von ihrer Art ab. Die Abgabenerhebung erfolgt dann nach den individuellen Sätzen des Zolltarifs und der einschlägigen Steuergesetze. Es sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird. Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) an. Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.

Bei Verstößen gegen die Zollbestimmungen drohen Zuschläge sowie Bußgelder und Strafen.

Zuschlag
Bei Zuwiderhandlungen im Reiseverkehr kann - unter bestimmten Voraussetzungen - anstelle der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ein Zuschlag auf die zu zahlenden Einfuhrabgaben erhoben werden. Der Zuschlag ist zusätzlich zu den Einfuhrabgaben zu entrichten. Im Regelfall entspricht der Zuschlag der Höhe des hinterzogenen Abgabenbetrages.

Bußgeld
Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nicht die Ausmaße einer Straftat haben. Sie werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.
 
MR.FReeZe schrieb:
Ist das denn so schwer google zu nutzen oder selber auf die Idee zu kommen www.zoll.de zu bemühen?:rolleyes:

Allein die Frage schon ob Schmuggel bestraft wird...:rolleyes:

Kann ja sein, dass mans einfach vergessen hat :p

Bedenke allerdings, dass Laptops in den USA kein deutsches Tastaturlayout haben und die Umbaukosten dann mit einkalkulieren solltest.

Ich werds mit dem Y/Z schon überleben...


@Google: wozu, hab doch euch:p

@Fabi: Danke!
 
Ist ja nicht nur Y/Z vertauscht. Du hast auch keine Umlaute, kein ß und bis auf die restlichen Buchstaben- und Zahlentasten sind alle verbleibenden Tastenbelegungen auch anders.;)

Das mit den Umlauten und ß stört mich z.B. nicht, weil es Tastenkombinationen gibt und ich mich dran gewöhnt habe. Aber die meisten kennen das halt nicht und kriegen die Krise wenn sie meine QWERTY-Tastaturen nutzen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hängt vermutlich vom Fabrikat und dem Tarif der Werkstatt ab.
So eine Tastatur wird Modellabhängig mit Sicherheit schon ihre 60-100 Euro kosten. Da vllt noch, mindestens, eine Stunde Arbeitszeit drauf. Das läppert sich also soweit, dass man sich schon überlegen muss ob sich der Kauf im Ausland lohnt.

Nun isses aber genug;)

Wenn du es selber machst, dann ist natürlich auch die Garantie futsch (was nebenbei der nächste Punkt beim Notebookkauf in den USA ist. Die Garantie wird m.E. nicht grundsätzlich Weltweit sein. Also jedenfalls würde ich das vor dem Kauf nachprüfen).

Ich habe jedenfalls überall US-Tastaturen und würde nie mehr gegen ein deutsches Layout tauschen wollen. Also falls du überlegst doch damit leben zu wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist jetzt keine Anstiftung zur Umgehung von Einfuhrabgaben, aber wenn man das Notebook nicht grad in der eingeschweißten Originalverpackung mit sich führt, woran sollte man es dann als neues Gerät erkennen?

EDIT: die Tastaturen für viele Modelle gibts auch recht billig bei eBay zu erstehen. Und mit einem dazupassenden Service Manual, das es vermutlich auch irgendwo herunterzuladen gibt, kann man den Wechsel auch ohne allzu großes Risiko selbst durchführen. Die Tastaturen für mein TravelMate hab ich etwa schon für runde 30 EUR gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@MR.Freeze: Danke, werd mir dann wohl eins hier in D holen...

@Bluescript: Wie mans erkennen kann? Na erstens an der tastatur und zweitens kanns gut sein, dass das Teil nur in der USA produziert wird...
 
Weil, wenn man Pech hat, die Zollbeamten nach einem Kaufbeleg (mit Seriennummer) zu dem Gerät fragen. Oder ansonsten eben anhand der Seriennummer nachgeforscht werden kann wo es herkommt, wenn man die Rechnung nicht vorlegen kann.

Mein Vater ist Seemann und der kann da ein Liedchen von singen. Der hat zu jedem Sachgegenstand der Verdächtig sein könnte ein Beleg mit Seriennummer dabei.

Im Zweifel sind die sich für keinen Aufwand zu schade einen ehrlichen, harmlosen Menschen zu ärgern.:D Die Kollegen machen das halt jeden Tag und wissen wie der Hase läuft.
 
@bluescript
Wenn man es bei der Ausfuhr nicht angemeldet hat ist es egal ob man es neu oder gebraucht mitbringt, es muss dann verzollt werden oder man legt die deutsche Originalrechnung vor und bekommt dann evtl gezahlte Steuern zurück. Für die Ausfuhr gibt es beim Zoll dafür extra Vordrucke, auf denen müssen alle Angaben zum Notebook stehen, Serriennummer usw...
Also werden sie es wohl sehen ob das Book bereits bei der Ausreise aus D im Gepäck war.
 
@ Lost_Byte

Ganz so doof sind die auch nicht. Wenn das Notebook erheblich teurer aussieht -- und dazu noch nagelneu -- werden sie den Preis schon herausfinden.

Man KÖNNTE ja auch ganz einfach ehrlich sein und den anfallenden Zoll entrichten, ohne zu versuchen, den Staat zu bescheissen. Nur so'n Gedanke . . . :evillol:
 
Was ist den wenn man ein Geschenk von einer Internetseite per Post bekommt?
Ich bekomme nämlich in den nächsten Tagen einen 64GB IPod Touch und den muss ich nicht bezahlen, also der ist wirklich umsonst?

Was kann jetzt an Zoll und Steuern auf mich zukommen? Finde zu viele unterschiedliche Angaben.
 
da meldet man sich an , loggt sich täglich ein und guckt sich dämliche videos an und bekommt punkte. Die Punkte kann man dann in Prämien wandeln und es funktioniert sogar, hab es schon getestet.
Bei Interesse schick mir ne PN, da ich den Link nicht posten möchte
 
Durch die Einführung des ipad wird wieder stärker kontrolliert. Wenn man die Waren nicht anmeldet und die USt fällig wäre, muß man die USt zahlen + den selben Betrag nochmals als Strafe. Daher => vorsichtig.
Schlauerweise nehmen die Leute immer wieder die Originalverpackung + Rechnung im Gepäck ebenfalls mit, anstatt die gleich wegzuwerfen.
Bei Laptops kommt noch erschwerend das englische OS und Tastaturlayout hinzu. Da greift die Ausrede nicht 'habe ich beim Media-Markt schon vor 1 Monat gekauft'.
 
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