News Zweite Instanz bekräftigt Urteil im Fall Heise.de

Jan

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Das Oberlandesgericht München hat heute in zweiter Instanz das Urteil des Landesgerichtes München vom März dieses Jahres bestätigt, in welchem dem Heise-Verlag das Verlinken von Online-Angeboten, auf denen in Deutschland verbotene Software angeboten wird, untersagt wurde – die Berichterstattung bleibt indes auch weiterhin erlaubt.

Zur News: Zweite Instanz bekräftigt Urteil im Fall Heise.de
 
Mein Gott dan neben die diese "Links" eben raus...
Wer was haben will der kann schnell über Googel alles finden.
 
Im ORF ON Forum schreiben User sogar Links zu Crackseiten - Stört keinem und ist rechtliche Grauzone in Österreich.
Ich finde aber, dass zum Beispiel NoCD Cracks und Virtual CD Emulatoren - falls man die Orginal CD hat - wieder legal werden sollen, da ich das ständige CD Wechseln satt habe.
 
ja ich finde es auch nerfig wenn ich bei den spielen immer die cd reinlegen muss, einzig gutes vorbild ist da half-life2 was auch ohne dvd bei mir auskommt der rest will immer die cd/dvd haben.
@ topic: was jetzt den fall heise.de angeht, muss man edm redakteur von heise zustimmen wer das wirklich haben will, läßt sich nicht daran hindern das auf heise kein link vorhanden ist, wenn ich ne information brauch wird einfach google zu rate gezogen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bis soetwas bei der Richterschaft ankommt, wird es wohl noch eine Zeit dauern. Spätestens aber wohl, wenn ich bzw. meine Generation Juristen später vielleicht mal in einem Gericht als Richter setzen werde/wird, wird das Internet und dessen Umgangsformen auch in den oberen Instanzen angelangt sein. Bis dahin muss man sich wohl weiter über die Entscheidungen manches 60-Jährigen wundern.
 
Vielleicht wird ja dann bald auch Google verboten, weil Google es ermöglicht illegale Software zu finden ...
 
Immerhin wurde die Berichterstattung über illegale Software erlaubt, dass ist auch schon mal etwas. Meiner Meinung nach war das auch der wichtigste Punkt. Es sollte kein Gesetz über dem der Meinungs- und Pressefreiheit stehen. Mich regt es immer auf wenn jemand dies verboten wird, ganz egal ob ich mit der Meinung einverstanden bin oder nicht.
 
Art 5 II GG:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Kann man nichts machen. Das GG erlaubt grundsätzlich Eingriffe in den Schutzbereich des Artikel 5 I GG.
 
dadurch geht keine einzige cd zusätzlich über die theke... die musikindustrie ist scheinbar zu 100% merkbefreit und absolut lernresistent... *kopfschüttel*
 
die sind immun gegen wissen
 
@Christoph:
Meinst du als Jura-Student wirklich, dass die Richter, die solche Fälle wie den genannten behandeln, keine Ahnung davon haben? Hier geht es immerhin nicht um technische Raffinessen, sondern um grundsätzliche Fragen.

Ich bin nur etwas hin- und hergerissen von dem Urteil.
Mal ein Beispiel: Sagen wir, Akte 05 (Sat.1) bringt einen Bericht darüber, wie leicht es ist, auf deutschen Schulhöfen Waffen zu bestellen und nennt nun auch den Namen eines Verkäufers. Schon wäre der Aufschrei groß. Mit diesen Waffen und dessen Verkäufer/Hersteller könnte man ja das Gesetz brechen. Undenkbar, wenn nun auch noch die Adresse des Lieferanten öffentlich gemacht würde.
Ähnlich wäre es bei Drogen o.ä.. Nun, Urheberrecht ist ursprünglich mal zwischen Zivil- und Strafrecht angesiedelt worden, mittlerweile stellt die Industrie es so dar, als wäre es mit Sexualstraftaten o.ä. gleichzusetzen.
Trotzdem, prinzipiell ist Heise schon klar gewesen, dass sie damit eine eventuelle „Straftat“ provozieren, auch wenn einige hartgesottene „Ich-benutze-Emule-nur-für-Debian-Releases“-Freaks jetzt mit irgendwelchen scheinheiligen Ausreden kämen.
Die Frage ist allerdings: Warum darf Heise nicht, was Google darf. Dort bedarf es zwar der Eingabe des Nutzers, aber auch auf Heise.de ist mindestens ein Klick nötig, um zur gewünschten URL zu gelangen.
In der Hinsicht unterstelle ich den Richtern mal nicht Mangel an Fachwissen, eher hat es wohl an der Argumentation des Verlags gehapert. Denn sonst wäre das Urteil nicht so ein Mittelding zwischen Maulkorb und freiem Spielraum.

Naja, es wurde ja auch nur über die einstweilige Verfügung entschieden, Heise könnte noch im eigentlichen Fall vor Gericht ziehen, soweit ich es richtig verstanden habe.
 
Wow, selten so ein überlegtes Statement wie von Faustpfand gelesen hier in den Comments.
 
@Faustpfand
Der Vergleich zwischen Waffenhändlern und Slysoft hinkt schon ein wenig! Schließlich sind Waffenhändler, die zudem ihre Waffen Jugendlichen auf Schulhöfen zukommen lassen nicht nur in Deutschland rechtswidrig. Im Gegenteil, da wirst du wohl kein Land finden, das dies billigt.
Anders sieht es anscheinend bei diesem Produkt aus! Also was ist zum Beispiel mit einem Deutschen, der gerne auf Heise liest, aber in einem Land wohnt, wo die Verwendung dieser Software nicht rechtswidrig ist?

Aber Du hast schon recht, ich würde den Richtern auch kein Mangel an Fachwissen unterstellen, obwohl mir Worte wie "100% merkbefreit und absolut lernresistent" schon gefallen *grins*

Ich finde, zu diesem Thema gibt es viele Seiten, die betrachtet werden müssten und das haben die Richter sicherlich gemacht. Die Richter sind da ja auch gebunden und entscheiden nicht willkürlich... *daumendrück*

Die Berichterstattung ist ja weiterhin erlaubt, zum glück!!!! Wenn da kein Link dabei ist, wen störts... Man kann ja einen Link für die richtigen Keywords zu Google einbinden... dann muss man einmal mehr klicken.

g beny
 
Reaktion von Mail an die ORF On Futurezone:
Sent: Tue 3/8/2005 12:24 PM
To: ORF-ON Futurezone
Subject: Das Forum der ORF ON Futurezone

Ich habe häufiger einige Kommentare zu Berichten der
ORF ON Futurezone gelesen. Mir ist immer wieder die
absurdität der Beiträge aufgefallen. Von Serial -
Crack - illegalem Filesharing ist die Rede, ja es wird
so gar empfohlen -> Schau auf xxx.xx da bekommst du
deine sachen gratis(illegal). Ich denke mir, würde
irgendjemand dort kontrollieren, währe die Seite ORF
ON Futurezone einer der ersten, die abgemahnt würde.


Hallo, freundlichen Dank für die Antwort
Abmahnen nach deutschem Muster ist in Österreich nicht möglich. Wir meinen, dass das alles reichlich übertrieben ist. Ein Linkverbot ist lächerlich, wenn es zu wissen genügt, dass die Firma [Zensiert] heisst. Das eigentlich Absurde ist vielmehr, dass in Deutschland die Nationalbibliothek [Zensiert] Produkte benutzt um ihrem Archivierungsauftrag nachzukommen.

Ich bin kein Kontroleur oder sonst irgendein
beautragter, aber das bringt mich zum Kopfschütteln.
erst recht, wenn ein Bericht genau über dieses Thema
berichtet (zb. Heise)

Was das Forum angeht, so ersuche ich zu beachten, dass vielleicht der eine oder andere Beitrag in den Foren nicht gar so ernst gemeint ist, wie er einem neuen Leser der Foren erscheinen mag.
mit freundlichem Gruß
[Zenisert]
In Deutschland sieht man das ganze bekanntlich etwas anders als der ORF ON:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir geht es nicht um die Kenntnis. Es geht vielmehr darum, wie das Internet im Ganzen wahrgenommen wird. Während ich damit quasi aufgewachsen bin, mag es im Kopf manches Rchters vielleicht noch ein "neumodisches Etwas" sein.
 
das mit den links find ich gehört schon rein.
In der schule wird einem bei einem referat beigebracht man mus eine ordentliche quellen angabe machen
An der uni bei veröffntlichung wissenschfatlicher texte gehört eine quellen angabe rein
das is nur korrekt das sowas auch bei solchen news dabei steht.
Das gehört zu ihrem ordentlichen handwerk es mit wuellen angabe zu machen, die schränken da die ausübung eines jobs ein und das find ich nicht korrekt
 
Meiner Meinung nach ist das Verbieten einer Quellenangabe in Form eines Links der erste Schritt zur Zensur des Internets. Ob jemand eine Illegale Software nutzt oder nicht liegt im Ermessensbereich des Users. Das verbieten eines Links würde ja bedeuten das alleine der Besuch der Webseite eine Strafbare Handlung ist. Ich für meinen Teil kaufe mir meine Spiele, Musik und Software wenn ich Sie haben will. Aber ich will trotzdem bei einer News eine Vernünftige Quellenangabe sonst haben wir bald keine News-Seiten mehr weil die News erst von einem Juristen auf seine Unbedenklichkeit hin überprüft werden müsste. Glücklicherweise hat es mit heise jemanden getroffen der sein Recht auch mit Finanziellen Mitteln unterstreichen kann, sprich mit angemessenen Rechtlichen Mitteln gegen diese Bevormundung vorgehen kann.
 
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