News Auslieferung von „Sandy Bridge“-Boards gestoppt

Der Sandy-Bridge-Fehler...

  • ... hält mich vom Kauf ab.

    Stimmen: 314 16,7%
  • ... hält mich nicht vom Kauf ab.

    Stimmen: 267 14,2%
  • ... hält mich vorläufig vom Kauf ab.

    Stimmen: 406 21,6%
  • ... interessiert mich nicht, ich brauche kein Sandy-Bridge-Board.

    Stimmen: 894 47,5%

  • Umfrageteilnehmer
    1.881
  • Umfrage geschlossen .
ok danke
dann kan ich ja mal bestellen ...
Ergänzung ()

ja ja ...
ich hatte halt ma keinen bock starke 480 kommentare durchzulesen !
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
schwachsinn! (...) es gibt leute die bauen sich selber pcs zusammen, haben trotzdem keine ahnung und dem fiasko hier (...)
Schwachsinnstrolle haben wahrscheinlich nicht nur davon keine Ahnung... :evillol:

rille schrieb:
Wieso sollte er das können? Der Mangel besteht ja trotzdem ;)
Ja, aber er gilt als dem Käufer bekannt. Somit nimmt er den Mangel beim Kauf hin.

Klassikfan schrieb:
Das ist Quatsch. Der Mangel wird ja nicht vom Hersteller/Händer als Feature angepriesen. Im Gegenteil, die angepriesene Hardwarefunktion (hier die SATA-Schnittstelle) ist nach wie vor Teil des Kaufvertrages.
Nein, es wurde öffentlich (!) eingeräumt, dass die zuvor angepriesenen Features fehlerhaft sind.

Leute, was regt ihr euch denn so auf? :lol:
Ich gehe nicht davon aus, dass sich ein Händler darauf berufen würde, aber es ist nunmal eine Tatsache. - Wenn der Mangel öffentlich bekannt wurde und man danach das fehlerhafte Produkt kauft, nimmt man den Fehler "in Kauf". Gewährleistung besteht natürlich weiterhin für andere möglicherweise auftretenden Mängel.

Nochmal: Das Problem wurde vom Hersteller tatsächlich öffentlich eingeräumt. Siehe dazu auch Rückrufaktion in der IT-Branche. - Intel hat die Medien informiert, sämtliche Händler wissen Bescheid und viele davon haben den Verkauf vorerst gestoppt. Bei Komplettsystemen und Notebooks mag das anders aussehen, aber wer sich anmaßt, seinen Rechner selbst zusammenbasteln zu wollen, der hat sich im Vorfeld über die Komponenten zu informieren (wird er im Geschäft falsch beraten, ist das natürlich etwas anderes). Ein Klick auf eine x-beliebige Hardwareseite und schon springt ihm die Problematik ins Auge. Macht der Käufer das nicht, liegt meiner Meinung nach grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 442 BGB - Kenntnis des Käufers (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
 
Sid schrieb:
Laut der Intel P67 Express Chipset Spezifikation soll der Chipsatz im Idle max 2.77 Watt verbrauchen und eine max TDP von 6.1 Watt haben.
Nachdem ich meine beiden HDDs vom SATA II auf die SATA 6 Gb/s Ports umgesteckt habe, verbraucht mein System im Idle ca. 5 Watt weniger.
Der Transistor wird anscheinend mit einer zu hohen Spannung betrieben, und der Fehler äußert sich schon jetzt in einem zu hohen Verbrauch.
http://www.intel.com/Products/Desktop/Chipsets/ec-p67/P67-technicaldocuments.htm
Vielen Dank für diese erstklassige Recherche! Wahrscheinlich ist dieser Transistor dann auch Schuld am Ausfall, bzw. der Leistungsverringerung der betreffenden Ports, wenn er denn hops geht, bzw. stark in Mitleidenschaft gezogen wird durch die hohe Leistungsaufnahme.

@Volker:
Vielen Dank für das erneute Update! Wäre auch wirklich katastrophal gewesen, wenn ASUS die Boards einfach weiterverkaufen würde - wie schaut´s jedoch mit GIGABYTE aus? Da gibts dieses "Gerücht" doch immer noch!

Wow, die0 Hits dieser News hier... was letztes Jahr noch die Seagate-Festplatten waren, sind nun die P67/H67 Boards *gg*

Cya, Mäxl
 
@QuantenWalli: wenn der Händler beim Kauf nicht darauf hinweist, bzw. die Produktbeschreibung abgeändert wurde, kann und muss der Käufer sicherlich nicht wissen das irgendwo im Internet auf PC Hardware News Seiten geschrieben steht das der Chipsatz einen Fehler aufweist. Ist ja keine amtliche Bekanntmachung oder dergleichen.
 
Diese Umtauschaktion wird Intel schön Geld kosten :). Wenn ich jetzt sagen würde das ich mich nicht freue, dann wär das gelogen. Aus Sicht des Kunden ist sowas nahezu optimal, denn jetzt kann AMD aufjedenfall besser aufholen während Intel schwächelt und mit Imageschäden zu kämpfen hat.
 
Ich hab am Dienstag noch das ASUS P8P67 erhalten. Mich stört das ehrlich gesagt net, hab zwar 2 SSDs am 3GBit Anschluss hängen aber was soll denn passieren?! Wenns Board ausfällt hab ich doch eh Garantie und kann tauschen. ;)
 
Wer sicher gehen möchte, der bestellt einfach sein Board und sobald dieses eingetroffen ist, setzt man sich mit dem Händler in Verbindung.
Tut am besten ganz dumm und sagt, man hätte gerade von so einem komischen Fehler gehört... und was man jetzt am besten machen soll.

Nach der Antwort kann man dann entscheiden, ob man es innerhalb der ersten 14 Tage zurück schickt, oder es behalten kann^^

...

Das mit der weiteren Auslieferung hätte mich auch stark gewundert. Intel würde wohl kaum für die weiteren daraus entstehenden Unkosten (und sei es nur der Versand) aufkommen...
 
@ynfinity:
Er kann schon und meiner Meinung nach sollte er das auch, wenn er selbst basteln will. Händlerangaben sind sowieso für die Füße, weil die SOLL-Beschaffenheit den Informationen des Herstellers entstammt.

Eine "amtliche Rückrufaktion" wirste bei privatrechtlichen Kaufverträgen auch kaum finden. Rückrufaktionen sind aber gang und gäbe und das Mittel der Wahl, wenn ein Hersteller die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen will/muss, dass durch einen Fehler eines seiner Produkte Schäden entstehen könnte (Datenverlust z.B.).

Ich will hier auch gar nicht weiter rumdiskutieren. Leute, informiert euch, wenn ihr's mir nicht glaubt. => Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz! :rolleyes:
 
schade, ich hätte mir sonst nächste woche nen asus sabertooth + 2500k/2600k gekauft.
da es eh 4 Sata 6 ports hat, würde mich das so nicht großartig stören und ich könnte es später immer noch umtauschen.

bis es wieder Boards gibt, kann man auch gleich auf bulli warten -.-*
und was mach ich jetzt bis dahin? auf 1156 oder am3 zu setzen macht auch kaum sinn wenn man power will und gleichzeitig noch sparsam sein möchte =(
 
offizielle Antwort von vv-computer, nachdem ich per Mail gefragt habe (bezogen auf die Frage, ob es eine Umtauschaktion geben wird und wie man als Kunde davon erfährt und was man machen muss):

Sehr geehrter Kunde,

leider gibt es noch keine Offizielle Mitteilung von Asus. Hier ein Auszug wie Gigabyte dies behandelt.
Da MSI dies ebenfalls ausführt, gehen wir davon aus, dass es bei Asus auch so kommen wird.
Sobald uns eine Offizielle Mitteilung vorliegt, werden wir Sie Informieren.


Hier die aktuellen Infos von GIGABYTE zu den Intel Chipsätze der 6er-Serie:

Frage: Welches Problem besteht mit den Chipsätzen aus Intels 6er-Serie?

Antwort: Wie Intel® mitteilt, können die SATA 2 Ports 2~5 bei Mainboards der Intel® 6er-Serie mit B2 Stepping nach längerer Nutzungsdauer ihre Leistung verlieren. Dieses Problem tritt bei allen Mainboards mit Intels Chipsatz der 6er-Serie (Sandy Bridge) auf - bei jedem Hersteller. Systeme, die nur die SATA3-Anschlüsse nutzen, werden nicht beeinflusst. Intel® hat über den Fall informiert und mitgeteilt, dass man hinter dem Produkt stehe und die Qualität verbessern wolle: "Warnung für Intel® 6 Series Express Chipsatz und Intel® Xeon® C200 Chipsatz Nutzer" veröffentlicht von Intel am 31. Januar 2011. http://www.intel.com/support/chipsets/sb/CS-032263.htm


Frage: Welche Modelle sind von dieser Problematik betroffen?
Antwort: Alle GIGABYTE Mainboards mit den Chipsätzen P67/H67/P65/PH67 mit B2 Stepping sind betroffen. Alle anderen GIGABYTE Modelle basieren auf anderen Chipsätzen, die nicht betroffen sind und GIGABYTE setzt dabei weiterhin auf die höchsten Produktstandards und die beste Servicequalität.

Frage: Was sollte ich tun, wenn ich bereits ein GIGABYTE Mainboard mit Chipsatz der 6er-Serie erworben habe?
Antwort: Wenn Sie nur die SATA3-Ports nutzen, müssen Sie nichts unternehmen. Wenn Sie die SATA2-Anschlüsse nutzen, besteht die Möglichkeit, dass die Leistung nach einer Zeit einbricht. Um den hohen Anforderungen an den Produktstandard und der Servicequalität gerecht zu werden, empfiehlt GIGABYTE allen Käufern eines GIGABYTE Mainboards der 6er-Serie Kontakt mit dem Händler aufzunehmen, bei dem das Mainboard erworben wurde. Ende April wird GIGABYTE einen Mainboard-Austausch anbieten, bei dem die Kunden ein gleichwertiges Mainboard als Ersatz erhalten.

Frage: Wie ist die GIGABYTE Vorgehensweise beim Austausch der GIGABYTE Mainboards der 6er-Serie?
Antwort: GIGABYTE wird Ende April ein Austausch-Mainboard mit dem neuen Chipsatz aus der 6er-Serie anbieten, um die Unannehmlichkeiten für unsere Kunden, die von dem Problem betroffen sind, zu reduzieren.

Frage: Wie erfolgt der Austausch von Mainboards der GIGABYTE 6er-Serie?
Antwort: Bitte wenden Sie sich Ende April mit Ihrem Mainboard der 6er-Serie an den Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Sollte das Austauschprodukt noch nicht verfügbar sein, hinterlassen Sie bitte Ihre Seriennummer und Ihre Kontaktdaten, damit Sie über das weitere Vorgehen informiert werden können.

Frage: Wann wird das Austauschprodukt verfügbar sein?
Antwort: Laut Intels Produktionsplan werden die Chipsätze der 6er-Serie mit B3 Stepping im April 2011 verfügbar sein. GIGABYTE wird basierend auf Intels Produktionsplan im Anschluss die Austauschmainboards produzieren und ausliefern.

Frage: Wo erhalte ich weitere Informationen?
Antwort: Für weitere Informationen zu den GIGABYTE Mainboards der 6er-Serie informieren Sie sich auf der GIGABYTE Webseite unter http://www.gigabyte.de und im GIGABYTE Forum


Mit freundlichen Grüßen
[Name des Mitarbeiters von vv-computer]
 
@Pyroplan
na was wohl? warten, bis die wieder im handel sind. ich hatte vor, mir gegen ende märz ein neues system zu kaufen. tja, wahrscheinlich werden sich meine planungen ein wenig verzögern, was ich doch recht ärgerlich finden werde. aber es gibt sicher viele leute, die jetzt halt ungeduldig warten.
 
QuantenWalli schrieb:
Schwachsinnstrolle haben wahrscheinlich nicht nur davon keine Ahnung... :evillol:

genau, aber die forentrolle die sachverhalte aus dem zusammenhang nehmen und dann unvollständig zitieren;)


§ 442 BGB - Kenntnis des Käufers (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

wenn man nicht gerade bei Intel selber arbeitet oder sonst wo in der Branche, ist es so gut wie unmöglich einem diese grobe fahrlässigkeit nachzuweisen geschweige denn den mangel überhaupt zu kennen, so lange nichts beim angebot eindeutig darauf hinweist! das habe ich, aber auch viele andere dir bereits mehr als einmal gesagt. ich verstehe nicht warum du das immer wieder in den thread werfen musst und unerfahrene user dadurch nur unnötig verunsicherst!

du hast deinen standpunkt kund getan, er ist berechtigt und hilfreich, aber wie gesagt du wiederholst dich
 
Zuletzt bearbeitet:
@speedyjoe
joar schon, trotzdem sch**** ...
hoffentlich hört man dann gleich was von AMDs Bulli und wie teuer und schnell der ca. wird.
Dann wirds vllt doch ein AMD so wie es ursprünglich geplant war, bis sich rausstelle dass er 1-2 monate später kommt.
 
Sid schrieb:
Laut der Intel P67 Express Chipset Spezifikation soll der Chipsatz im Idle max 2.77 Watt verbrauchen und eine max TDP von 6.1 Watt haben.
Nachdem ich meine beiden HDDs vom SATA II auf die SATA 6 Gb/s Ports umgesteckt habe, verbraucht mein System im Idle ca. 5 Watt weniger.
Der Transistor wird anscheinend mit einer zu hohen Spannung betrieben, und der Fehler äußert sich schon jetzt in einem zu hohen Verbrauch.

http://www.intel.com/Products/Desktop/Chipsets/ec-p67/P67-technicaldocuments.htm


kann ich in meinem fall nicht bestätigen ...

Asus P8H67-M Evo lief mit einer SSD und einer WD Green am Sata 6 gb/s port mit ca 48W idle nun hab ich noch zwei WD RE4 500GB am Sata 3 gb/s dazu gepackt und bin bei 60W idle was ziemlich genau zu den 5,9W idle aus dem RE4 datenblatt passt.

und 5W für "einen" transistor von dieser größe halt ich auch für eher unwahrscheinlich dann hätte er sich sicher schon in rauch aufgelöst :D
 
Tw1cE schrieb:
@chii

Ich habe ja zum Glück nicht dort bestellt und werde es auch nicht.

Von einem Rücktrittsrecht ist da nirgends die rede, sondern man soll warten. Besonders schön wenn gerade das 14-tägige Rückgaberecht abläuft.

Mir hat sich gezeigt welcher Laden wie reagiert, und bei HoH müssen die Kunden hoffen das der Mainboard Hersteller mitmacht :freak:

Naja da verwechselst du etwas, die 14 Tage gelten dafür, wenn du das Produkt gekauft hast und es dir nicht so zusagt, wie es die Beschreibung dir vermittelt hat. Du darfst an der Stelle halt nicht Garantie, Gewährleistung und Fernabfragegesetz vermischen. Das Board wegen des Defektes auszutauschen müsste eh der Hersteller machen, da es sich ja hierbei um einen Mängel auf Grund der Herstellung handelt. Da dies für den Händler vor dem Verkauf (vor der Meldung von Intel) nicht ersichtlich war hat er sich hier auch nichts zu Schulden kommen lassen, von daher greift an dieser Stelle die Herstellergarantie und da kann der Händler halt nichts für, es ist ein entgegenkommen von ihm, dass er das Produkt für den Hersteller entgegen nimmt und einschickt, das bräuchte er lt. deutschem Gesetz nicht tun. Nur im Sinne der Garantie, die sagt allerdings aus, dass du ein Produkt kaufen kannst und 2 Jahre ohne Benutzung herumstehen lassen kannst und es erst nach 2 Jahren testest um zu sehen ob es funktioniert. Sobald es dies aber tut ist der Händler im eigentlichem Sinne von den Pflichten befreit und die Herstellergarantie greift, diese ist aber nicht im deutschem Gesetz verankert, sondern nur in den jeweiligen Ländern, wo die Hersteller sitzen bzw im europäischem Gesetz.

Kurz gesagt:
Kaufen per Mail, Onlineshop, Telefon, Fax-> gefällt nicht innerhalb 14 Tagen zurück [gesetzlich geregelt]
Kaufen -> 2 Jahre liegen lassen und nach 2 Jahren Testen -> funktioniert nicht -> Händlergarantie [gesetzlich geregelt]
Kaufen -> benutzen -> Kaput -> Herstellungsfehler -> Herstellergarantie [nur bedingt gesetzlich geregelt]

Bestes Beispiel sind hier Notebooks:
Du kannst ihn zwar innerhalb von 2 Jahren zurückgeben, wenn er beim ersten Einschalten bereits nicht geht, sollte er aber funktionieren, so greift die Herstellergarantie, welche meistens 1 Jahr limited ist und auf den Akku nur 6 Monate!!
 
@chii:
Der Händler gibt keine Garantie sondern Gewährleistung - riesiger Unterschied. Davon abgesehen hast du im 2. Jahr bei einem Defekt erst mal die Beweislast zu tragen - ebenfalls ein großer Unterschied zum 1. Jahr der Händlergewährleistung, bzw. generell zur Garantie (die die 2 Jahre auch überschreiten - aber auch unterbieten kann).

Cya, Mäxl
 
@chii und DJMadMax

ich denke in diesem speziellen Fall will Intel alle Kosten übernehmen, egal wer was wann wusste und ob Defekt oder nicht ob unter oder über 6 Monate beim User, Hauptsache die Boards verschwinden bald komplett von der Bildfläche.

MfG
Heinz
 
DJMadMax schrieb:
@chii:
Der Händler gibt keine Garantie sondern Gewährleistung - riesiger Unterschied. Davon abgesehen hast du im 2. Jahr bei einem Defekt erst mal die Beweislast zu tragen - ebenfalls ein großer Unterschied zum 1. Jahr der Händlergewährleistung, bzw. generell zur Garantie (die die 2 Jahre auch überschreiten - aber auch unterbieten kann).

Cya, Mäxl

Hehe Sorry ja die Begriffe Garantie und Gewährleistung sind mir schon ein Begriff, da die meisten Leute (ich nehm mal an 90% incl. mir) die Begriffe aber immer durcheinander werfen bezeichne ich es auch wenn es korrekt gesehen nicht so heist das ganze immer Hersteller und Händer damit halt letztendlich klar ist zu wem der eigentliche Endkunde gehen muss. Das mit der Beweislast wollte ich nun nich auch noch ins Spiel bringen, denn das hätte in dem Fall der 67 Chips von Intel ja keinen Sinn, da Intel ja von sich aus das ganze schon eingeräumt hat.
Wollte damit eigentlich nur klar machen, dass es bei dieser Rückrufaktion letztendlich vom Hersteller auszugehen hat und nicht vom Händler, dem Händler macht das ganze nämlich nur arbeit obwohl er witziger weise bei den Board, die vor der Intel Pressemitteilung verkauft wurden noch nicht mal gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

PS: Bin selbst in der GWL Abwicklung als Service Techniker bei Fujitsu Siemens gewesen ;)
Ergänzung ()

HeinzS schrieb:
@chii und DJMadMax

ich denke in diesem speziellen Fall will Intel alle Kosten übernehmen, egal wer was wann wusste und ob Defekt oder nicht ob unter oder über 6 Monate beim User, Hauptsache die Boards verschwinden bald komplett von der Bildfläche.

MfG
Heinz

Naja an der stelle ist aber mal zu sagen: Alle Händler, die weiterhin Board für Sandy Bridge verkaufen ohne auf den Fehler hinzuweisen sich an sich des Verschweigen von Mängeln strafbar machen. In diesem Fall müsste dann an sich nicht Intel die Umtauschkosten für diese Boards tragen sondern der jeweilige Händler ;) soweit meine Rechtsauffassung
 
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