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Mir ging's nur darum, dass CSL erstmal auf Stur stellen kann, weil es im BGB nunmal anders steht. Mehr nicht. Dass Gerichte den Passus verbraucherfreundlicher interpretieren, habe ich nicht bestritten.
Wie dem auch sei. Ich wünsche keinen Erfolg und keinen schönen Sonntag.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
CSL Widerrufsrecht
Ende der Widerrufsbelehrung
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
Der Fall mit dem Notebook zeigt, dass Gerichte dass anders auslegen (können). Besonders wenn es dem Händler/Hersteller zumutbar ist.
Für mich ist das halt nicht glasklar, dass CSL das ohne Murren und Knurren zurücknimmt.
Wenn ihr/du das anders seht, ok.
Wünschen tue ich das dem TE, denn die Zusammenstellung ist nicht gerade prickelnd. Da sind wir uns ja einig
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
Ich weis ja nicht, was die ganze unnötige Diskussion soll. Online bestellte ware kann ohne Angabe von gründen zurückgeschickt werden innerhalb der 14 tätigen Frist bei voller Kaufpreiserstattung.
Falls sich der laden weigert ---> Frist setzen und ggfs Anwalt erwähnen...da haste ruckzuck die Kohle zurück.
Ist mittlerweile gängige Praxis und ich habe noch nie Probleme gesehen, außer bei Fehlern (verstrichene Frist, ware abgenutzt etc)
Ich weis ja nicht, was die ganze unnötige Diskussion soll. Online bestellte ware kann ohne Angabe von gründen zurückgeschickt werden innerhalb der 14 tätigen Frist bei voller Kaufpreiserstattung.
Man muss die rechtliche Differenzierung der AGB auch nicht übertreiben. Schreib den Laden einfach an, schildere die offensichtlichen praktischen Sachmängel und sag, dass du das System aufgrund der verminderten Leistung zurückgeben willst. Dass du dich in einem Fachforum informiert hast und die Konfig auf dem Papier letztlich ohnehin Schrott ist, würde ich gar nicht erwähnen. Der entscheidende Faktor ist, dass das System nicht die erwartete Leistung erfüllt und mit deutlichen Performanceproblemen zu kämpfen hat.
Das ist ein legitimer Grund zum Widerruf, dem jeder halbwegs normaler Anbieter folgen wird. Falls nicht, dann reicht in der Regel ein Wink mit dem Verbraucherschutz.
Wobei auch die Definition eines Mangels in dem Sinne schwierig ist. Hohe Lautstärke und Temperaturen sind nicht fest definiert. Die meisten hier im Forum haben natürlich eine klare Vorstellung davon was "gut" ist und was nicht aber mach das mal einem Richter klar
Aber das wird jetzt doch arg OffTopic.
Ich hoffe zumindest für den TE viel Glück und hoffe der Arme ist hier von der Diskussion nicht eingeschüchtert
Eben. Bringt ja nichts, das Ganze jetzt noch mal rechtlich nach allen Facetten zu beleuchten, so lange wir nicht wissen, ob der Händler nicht so bereits entgegenkommt.
Ich würde die Kiste an Stelle des TE ebenfalls zurückgeben. Wenn er sich jetzt ein neues Gehäuse zulegt, dann hat er ja ohnehin den Aufwand des Umbaus. In dem Zuge kann man dann auch gleich die Zusammenstellung der Hardware in Frage stellen.
Gilt aber auch nur, wenn der Händler das nicht auf Kulanz zurücknimmt.
Im Kulanzfall würde ich um die schriftliche Nennung des spätesten Auszahlungstermin bitten, wenn nicht selbstständig vom Händler genannt.