henniheine schrieb:Weiß ich nicht. Muss Amazon es nachweisen oder muss der Kunde es nachweisen ?
Ohne juristischen Hintergrund, nur mit normalem Menschenverstand, sollte man sich diese Frage beantworten können. Zwar sind Gesetze nicht immer logisch, aber in diesem Fall denke ich mir ist es eindeutig.
Amazon muss nachweisen, dass im Paket wirklich 2 SSDs waren, ein Lieferschein dürfte dafür wohl nicht ausreichend sein. Solange Amazon dies nicht belegen kann, würde ich tippen, muss ich als Kunde auch nicht nachweisen, dass nur eine SSD drin war.
Selbst wenn die SSD erst auf dem Weg zum Kunden verschwunden ist, ist Amazon zur Nachlieferung verpflichtet! Bei Verbrauchergeschäften gilt immer erst die Lieferadresse als Erfüllungsort. Soll heißen, erst wenn beim Kunden 2 SSDs angekommen sind, hat Amazon seinen Vertrag erfüllt, nicht mit dem Übergeben der Ware an der Versanddienstleister.
Ich würde mich wundern, wenn Amazon sich hier querstellt. Auch einem großen Versandhaus können Fehler beim Verpacken und/oder Zusammenstellen der Ware passieren.
