Hallo,
ich habe mal eine Frage an Euch, die sich rechtlich ein wenig auskennen.
Wir hatten bei unserem Internetanbieter einen Internet und Telefon Totalausfall von 3,5 Monaten wegen einem lokalisierten Erdkabelschaden.
Dieser wurde inzwischen behoben. Direkt nach der Behebung wurde mir vom Kundenbetreuer die Entschädigungssumme für den gesamten Ausfallzeitraum genannt.
Nun habe ich eine Zahlungsbestätigung vom Anbieter, bei der der Betrag nur 1/3 des ursprünglich genannten Betrags ist.
Auf Rückfrage teilte man mir schriftlich mit, dass das zuständige Tiefbauamt ca 2 Monate für die Grabe-Genehmigung gebraucht hat. Für diesen Zeitraum wäre der Internetanbieter nicht verantwortlich und es bestehe meinerseits kein Anspruch auf Entschädigung für diesen Zeitraum.
Das ist aus meiner Sicht falsch. Der Internetanbieter ist mein direkter Vertragspartner. Sollte durch 3te eine Verzögerung eintreten ( in dem Fall das Tiefbauamt), dann ist für mein Verständnis der Kunde direkt vom Internetanbieter zu entschädigen und dieser kann sich ggf. vom TBA einen Teil zurückholen.
Sehe ich das falsch?
Danke für Eure Meinungen dazu.
ich habe mal eine Frage an Euch, die sich rechtlich ein wenig auskennen.
Wir hatten bei unserem Internetanbieter einen Internet und Telefon Totalausfall von 3,5 Monaten wegen einem lokalisierten Erdkabelschaden.
Dieser wurde inzwischen behoben. Direkt nach der Behebung wurde mir vom Kundenbetreuer die Entschädigungssumme für den gesamten Ausfallzeitraum genannt.
Nun habe ich eine Zahlungsbestätigung vom Anbieter, bei der der Betrag nur 1/3 des ursprünglich genannten Betrags ist.
Auf Rückfrage teilte man mir schriftlich mit, dass das zuständige Tiefbauamt ca 2 Monate für die Grabe-Genehmigung gebraucht hat. Für diesen Zeitraum wäre der Internetanbieter nicht verantwortlich und es bestehe meinerseits kein Anspruch auf Entschädigung für diesen Zeitraum.
Das ist aus meiner Sicht falsch. Der Internetanbieter ist mein direkter Vertragspartner. Sollte durch 3te eine Verzögerung eintreten ( in dem Fall das Tiefbauamt), dann ist für mein Verständnis der Kunde direkt vom Internetanbieter zu entschädigen und dieser kann sich ggf. vom TBA einen Teil zurückholen.
Sehe ich das falsch?
Danke für Eure Meinungen dazu.