§ 58 Telekommunikationsgesetz

log11

Captain
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Feb. 2007
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Hallo,

ich habe mal eine Frage an Euch, die sich rechtlich ein wenig auskennen.

Wir hatten bei unserem Internetanbieter einen Internet und Telefon Totalausfall von 3,5 Monaten wegen einem lokalisierten Erdkabelschaden.
Dieser wurde inzwischen behoben. Direkt nach der Behebung wurde mir vom Kundenbetreuer die Entschädigungssumme für den gesamten Ausfallzeitraum genannt.
Nun habe ich eine Zahlungsbestätigung vom Anbieter, bei der der Betrag nur 1/3 des ursprünglich genannten Betrags ist.
Auf Rückfrage teilte man mir schriftlich mit, dass das zuständige Tiefbauamt ca 2 Monate für die Grabe-Genehmigung gebraucht hat. Für diesen Zeitraum wäre der Internetanbieter nicht verantwortlich und es bestehe meinerseits kein Anspruch auf Entschädigung für diesen Zeitraum.

Das ist aus meiner Sicht falsch. Der Internetanbieter ist mein direkter Vertragspartner. Sollte durch 3te eine Verzögerung eintreten ( in dem Fall das Tiefbauamt), dann ist für mein Verständnis der Kunde direkt vom Internetanbieter zu entschädigen und dieser kann sich ggf. vom TBA einen Teil zurückholen.

Sehe ich das falsch?
Danke für Eure Meinungen dazu.
 
Das siehst du meines Erachtens richtig. Du bist Verbraucher und kannst die Entschädigung beim Anbieter verlangen. Die Ausnahmen aus § 58 Abs. 3 S. 1 sehe ich hier nicht gegeben.
Über eine eventuelle Erstattung dürfen sich dann Anbieter und Gemeinde streiten, wobei dann u.A. §§ 125 ff. TKG relevant sein dürften.

Je nach Umfang der "Grabearbeiten" könnte der Anbieter sogar nach einfacher Anzeige der Arbeiten direkt loslegen (§ 127 Abs. 4 TKG). Fordert die Gemeinde den Anbieter dann dennoch auf, einen formalen Antrag zu stellen, muss sie meiner Meinung nach auch für die dadurch entstandenen Schäden des Anbieters aufkommen.

Das ist meine Einschätzung. Ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale können da sicherlich noch fundiertere Aussagen treffen. Vielleicht ist auch eine Nachfrage bei der Bundesnetzagentur hilfreich.
 
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@Zoidberg42 , vielen Dank. Das deckt sich mit meinem Kenntnisstand. Ich habe jetzt Vodafone nochmal angeschrieben und eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Sollte diese verstreichen, werde ich meine Rechtschutzversicherung (ohne SB) bemühen. Es geht schließlich um nen ziemlich langen Zeitraum und ich war bisher auch sehr geduldig... ;)
 
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Hat Vodafone dir in diesem sehr langen Zeitraum keinerlei Alternativlösung wie z.B. ein LTE-Router oder zumindest ne SIM-Karte fürs Smartphone als Hotspot angeboten?
 
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Ab Mitte November gab es einen SIM Karten Hotspot als Notfall Alternative. Das war zumindest besser als nichts.
 
Ist Mitte November denn irgendwie passend zu der 1/3 - 2/3 Aufteilung? Eventuell könnte Vodafone damit argumentieren, dass sie den Ausfall bei dir damit beseitigt bzw. zumindest umgangen haben.
 
@Zoidberg42 , nein das ist nicht passend. Die schriftliche Argumentation war, dass die Verzögerung durch dr Grabegenehmigung dem zuständigen TBA anzulasten ist.
 
Ja, schon klar. Heißt aber nicht, dass die im weiteren Verfahren dann nicht doch mit der Argumentation kommen, dass der Totalausfall ja durch eine Alternativmaßnahme behoben wurde.
 
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