priNzz_aZem
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2011
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Sag bescheid, ich komm mit 
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Deine Gedanken in allen Ehren Bluefire87, sie haben aber wenig mit der Sache zu tun, nach zwei Monaten ist es egal, wie argumentiert wird, da kann auch kein Anwalt mehr viel machen! Er kann doch gegen ihn vorgehen, soll er machen, mit Anwälten und der Pest dohen - ich wünsche ihm ja auch viel Erfolg, dennoch ist es wohl vergebene Mühe. Im Übrigen droht heute jede Nase direkt mit nem Anwalt - gähn, wer es hinterher aber durchzieht und auch Erfolg hat, das ist eine ganze andere Wahrheit!
hasek53 schrieb:Würde das hier jedem Interessierten empfehlen :
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Demnach kann der private Verkäufer die "Gewährleistungsfrist" max. auf 1 statt 2 Jahren kürzen, aber für den Sachmangel muss er gerade stehen. Für mich sieht das auch eher nach einem arglistig verschwiegenen Mangel bzw. Betrug aus, da er sicher den Kühler selbst montiert hat und auch deswegen wissen musste, um welche Karte es sich dabei handelt.
Hast also gute Chancen!
iRNMAN schrieb:Och ne, ich bin eher auf eine gebrauchte 6870 aus.