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88er Ultra für 410 Euro ?
- Ersteller BigBratsack
- Erstellt am
Gotteshand
Banned
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- Jan. 2006
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- 1.253
oh man wie kann so großer Fehler bei Amazon unterlaufen??? DAs ist doch Kundenverarsche hoch 10!!!
exzessiv
Lieutenant
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- Jan. 2007
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- 725
bestell se ruhig e-bug nimmt schon ware zurück nur keine kaputte! hab da auch schon meine erfahrungen mit e-bug is allemal nen versuch wert! wenn ich grad geld hätte würd ich´s genau so machen! ausserdem liegt die firma net in norwegen sondern hat natürlich auch in deutschland geschäfte und da gelten die deutschen gesetze^^
Freynhofer
Commander
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- Feb. 2006
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Jo, geht klar...
pampelmuse
Admiral Pro
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Poste es doch einfach hier im Forum oder schick mir auch ne pm.^^
Einhörnchen
Rear Admiral
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 5.180
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es darauf hinausläuft:
1. Es kommt eine GTX
2. Berschwerde
3. Händler: Falsche Name, richtige technische Daten
4. Käufer: Richtiger Name, falsche Daten
5. Händler: 14-Tage Widerrufsrecht, bei Nicht-gefallen zurück
Dann habt ihr die Wahl zu klagen (schätze Erfolgschance 50:50) oder zurückzuschicken.
Falls es eine Ultra ist bitte mir PM
.
1. Es kommt eine GTX
2. Berschwerde
3. Händler: Falsche Name, richtige technische Daten
4. Käufer: Richtiger Name, falsche Daten
5. Händler: 14-Tage Widerrufsrecht, bei Nicht-gefallen zurück
Dann habt ihr die Wahl zu klagen (schätze Erfolgschance 50:50) oder zurückzuschicken.
Falls es eine Ultra ist bitte mir PM
maddin91
Commander
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- 2.190
IgG schrieb:Ich bin mir ziemlich sicher, dass es darauf hinausläuft:
1. Es kommt eine GTX
2. Berschwerde
3. Händler: Falsche Name, richtige technische Daten
4. Käufer: Richtiger Name, falsche Daten
5. Händler: 14-Tage Widerrufsrecht, bei Nicht-gefallen zurück
Dann habt ihr die Wahl zu klagen (schätze Erfolgschance 50:50) oder zurückzuschicken.
Falls es eine Ultra ist bitte mir PM.
Check ich jetzt nicht, du meinst doch GTS oder? Warum sollte er sich wegen ner GTX beschweren
also ich habe vorhin genau dieselbe auftragsbestätigung bekommen wie Freynhofer .
wie gesagt , gekauft habe ich eine ultra . wenn irgendwas anderes kommt dann gehts zurück , ist ja logisch .
man kann also nix falsch machen imo . ein evtl. fehler ^^ liegt ja nicht an mir !
wie gesagt , gekauft habe ich eine ultra . wenn irgendwas anderes kommt dann gehts zurück , ist ja logisch .
man kann also nix falsch machen imo . ein evtl. fehler ^^ liegt ja nicht an mir !
Unyu
Banned
- Registriert
- Okt. 2004
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- 6.891
Das glaubst du doch selber nichtIgG schrieb:Dann habt ihr die Wahl zu klagen (schätze Erfolgschance 50:50) oder zurückzuschicken.
Erfolgschance 0%!
Es ist eine ganz klar fehlerhafte Produktbeschreibung, gegen die sich die Händler in ihren AGBs abgesichert haben.
Entweder es kommt garnix + Geld zurück
oder es kommt eine überteuerte GTS.
PS. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand zustande.
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 26.045
Haha lustiger Thread. Sorry Jungs, aber wer ist denn so gutgläubig hinter diesem Angebot eine 8800Ultra zu vermuten?
Da muss ich ja echt nurnoch lachen. Und dann auchnoch bei Norsk-IT und Konsorten zu kaufen zieht den ganzen Thread echt noch weiter nach unten.
Da muss ich ja echt nurnoch lachen. Und dann auchnoch bei Norsk-IT und Konsorten zu kaufen zieht den ganzen Thread echt noch weiter nach unten.
Einhörnchen
Rear Admiral
- Registriert
- März 2007
- Beiträge
- 5.180
@dene_mudda: Ja du hast Recht, wiedermal vertippt...
Es ist keine fehlerhafte Produktbeschreibung sondern (wir vermuten es jedenfalls) eine fehlerhafte Produktbezeichnung. Für sowas kann es Abmahnungen hageln (siehe Media Markt, der macht sowas gern und dann auch gleich in ordentlicher Höhe), ggf. kann ein Kunde auch auf Nachbesserung klagen, so dass er eine Ultra bekommt.
Eine AGB Bestimmung, nachdem ein Kunde Pauschal kein Recht auf Nachbesserung falsch ausgeschriebener Artikel hat wäre rechtlich unwirksam, da er den Kunden unangemessen benachteiligt. Schließlich kommt der Kaufvertrag nach Treu und Glauben zustande und da kann die Artikelbezeichnung sehr wohl ausschlaggebend sein. Man kann von Käufern nicht erwarten, dass sie Details durchsuchen um das zu prüfen.
Unyu schrieb:Das glaubst du doch selber nicht
Erfolgschance 0%!
Es ist eine ganz klar fehlerhafte Produktbeschreibung, gegen die sich die Händler in ihren AGBs abgesichert haben.
Entweder es kommt garnix + Geld zurück
oder es kommt eine überteuerte GTS.
PS. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand zustande.
Es ist keine fehlerhafte Produktbeschreibung sondern (wir vermuten es jedenfalls) eine fehlerhafte Produktbezeichnung. Für sowas kann es Abmahnungen hageln (siehe Media Markt, der macht sowas gern und dann auch gleich in ordentlicher Höhe), ggf. kann ein Kunde auch auf Nachbesserung klagen, so dass er eine Ultra bekommt.
Eine AGB Bestimmung, nachdem ein Kunde Pauschal kein Recht auf Nachbesserung falsch ausgeschriebener Artikel hat wäre rechtlich unwirksam, da er den Kunden unangemessen benachteiligt. Schließlich kommt der Kaufvertrag nach Treu und Glauben zustande und da kann die Artikelbezeichnung sehr wohl ausschlaggebend sein. Man kann von Käufern nicht erwarten, dass sie Details durchsuchen um das zu prüfen.
flatworm
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 1.287
Ich sag nur soviel: Amazon Marketplace ist der letzte Scheiß, ich werd mit Sicherheit nie wieder was bei denen bestellen. Die haben ihre datenbank sowas von überhaupt nicht im Griff, das is unfassbar. Fehlerhafte Angebote wie diese gibts da haufenweise. Ich hab da letztens auch nen "sehr günstigen" CPu-Kühler bestellt, bekommen hab ich nen Staubfilter für 12cm-Lüfter 
Wenigstens hat die Geldzurückerstattung schnell und problemlos geklappt, musste nichmal den Filter zurückschicken.
Trotzdem is dieser Marketplace totaler Blödsinn in meinen Augen.
Wenigstens hat die Geldzurückerstattung schnell und problemlos geklappt, musste nichmal den Filter zurückschicken.
Trotzdem is dieser Marketplace totaler Blödsinn in meinen Augen.
ExTrEmE Zocker
Ensign
- Registriert
- Apr. 2007
- Beiträge
- 203
IST JETZT NE ULTRA IM HAUS ODER NICHT, dann bestell ich auch
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