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Aliens vs Predator™ 3
- Ersteller Rule2k
- Erstellt am
H
hanussen
Gast
Hm, also wie haben uns schon AVP innerhalb der EU gekauft und auch in Steam freigeschaltet.. Wir hatten auch die Demo installiert und diese wurde nun entfernt...
Wäre ja echt spassig wenn die mir, einem mündigen, voll geschäftsfähigen EU-Bürger ein Computerspiel "abnehmen", welches verfassungsrechtlich unbedenklich ist und somit in Deutschland keinesfalls "verboten" ist.
Was bitte hat der Jugendschutz (USK, die BPJM) mit mir zu tun??
Wenn das Spiel hier in Deutschland nicht verkauft wird, bitteschön, aber ich werde es mir wohl noch importieren dürfen...
MfG Hanussen
Wäre ja echt spassig wenn die mir, einem mündigen, voll geschäftsfähigen EU-Bürger ein Computerspiel "abnehmen", welches verfassungsrechtlich unbedenklich ist und somit in Deutschland keinesfalls "verboten" ist.
Was bitte hat der Jugendschutz (USK, die BPJM) mit mir zu tun??
Wenn das Spiel hier in Deutschland nicht verkauft wird, bitteschön, aber ich werde es mir wohl noch importieren dürfen...
MfG Hanussen
V
val9000
Gast
die wurzel allen übels sind unsere politiker...
andere länder werden da nicht so bevormundet
andere länder werden da nicht so bevormundet
Beutebeute
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2005
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- 445
lufkin schrieb:@hanussen
Die USK und die BPJM haben damit gar nichts zu tun.
s. meinen Beitrag 4 Posts weiter oben.
Die Entscheidung liegt allein bei Sega.
wäre die USK bzw bpjm nicht immer so lächerlich würde sega überhaupt nicht erst auf die Idee kommen diese aktion durchzuziehen.
Es ist zwar SEGAs entscheidung, aber der grund für diesen schwachsinn liegt bei der USK/BPJM.
HALVA_01
Newbie
- Registriert
- Feb. 2010
- Beiträge
- 5
Genau so siehts aus.
Sega muß für den DE Markt das Spiel laut USK schneiden, um es auf den Markt zu bringen. Da dies aber für sie, wohl aus finanzieller sicht nicht in Frage kommt, bleibt das Spiel für Deutschland (und Australien) aus.
Ebenfalls darf laut USK auch das Game dann auch nicht importiert und auf dem heimischen Steam aktiviert werden.
Hier Sega die Schuld zu zu schieben, wäre nicht ok.
Sega muß für den DE Markt das Spiel laut USK schneiden, um es auf den Markt zu bringen. Da dies aber für sie, wohl aus finanzieller sicht nicht in Frage kommt, bleibt das Spiel für Deutschland (und Australien) aus.
Ebenfalls darf laut USK auch das Game dann auch nicht importiert und auf dem heimischen Steam aktiviert werden.
Hier Sega die Schuld zu zu schieben, wäre nicht ok.
hellraiser1337
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Nov. 2007
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- 52
wie kommst du dadrauf das man es nicht importieren darf es gibt auch filme die man sich kaufen kan im ausland weil die hier geschnitten sind und dis fsk nie so zulassen würde das ist ok ?
das spiel ist nicht auf den index und auch nur für leute ab 18 im ausland bestellbar.
das spiel ist nicht auf den index und auch nur für leute ab 18 im ausland bestellbar.
-SouL ReaveR-
Commodore
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- Nov. 2006
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- 4.803
Hier Sega die Schuld zu zu schieben, wäre nicht ok.
Sehe ich genauso.
Zuerst muss mal geklärt werden wer diese Schritte eingeleitet hat, die Demo zu entfernen, genauso ob eine Aktivierung einer Importversion möglich sein wird oder nicht. Über Steam oder Sega sich hier so aufzuregen ohne genau zu wissen wer verantwortlich ist, macht überhaupt keinen Sinn und ist von daher unnötig und überflüßig.
Es kann natürlich auch sein, dass die USK sich bei Steam beschwerte, dass es für Deutsche möglich sei es zu spielen. Oder Sega hat es aus Angst im Nachhinein verhindert. Ich schätze Steam ist das Ganze so ziemlich am egalsten.
Ganz klar muss man hier aber sagen, dass Sega ein Publisher ist und auf jeden Fall möchte, dass alle das Spiel spielen können, es liegt ja in ihrem Interesse. Daher schätze ich genauso wie HALVA_01, dass es eine finanzielle Rolle spielt.
Wir werden es erst erfahren, wenn alle Stellungnahme genommen haben und natürlich wenn die Vollversion erscheint und so ersichtlich wird, ob Deutsche es aktivieren können oder nicht.
lufkin
Admiral
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- Jan. 2003
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- 9.450
Das ist völliger Quatsch, die USK hat das Spiel nie zu Gesicht bekommen!
Somit hat es keine Freigabe und darf in Deutschland nicht verkauft werden (daher wurde auch die Demo gesperrt, auch die bräuchte ein Freigabe und wenn es eine ab 18 Freigabe wäre) es darf jedoch ohne Probleme importiert werden! Solange das Spiel nicht gerichtlich beschlagnahmt wurde kann dir das niemand verbieten! Selbst wenn es indiziert wäre dürfte es importiert werden solange der Käufer volljährig ist.
AvP ist jedoch weder beschlagnahmt noch indiziert worden, es hat einfach keine Freigabe weil es nie zur Prüfung vorgelegt wurde. Da bedeutet lediglich ein Verkaufsverbot in Deutschland aber kein Importverbot!
Das das Spiel hier nicht aktiviert werden kann liegt allein an Sega!
Somit hat es keine Freigabe und darf in Deutschland nicht verkauft werden (daher wurde auch die Demo gesperrt, auch die bräuchte ein Freigabe und wenn es eine ab 18 Freigabe wäre) es darf jedoch ohne Probleme importiert werden! Solange das Spiel nicht gerichtlich beschlagnahmt wurde kann dir das niemand verbieten! Selbst wenn es indiziert wäre dürfte es importiert werden solange der Käufer volljährig ist.
AvP ist jedoch weder beschlagnahmt noch indiziert worden, es hat einfach keine Freigabe weil es nie zur Prüfung vorgelegt wurde. Da bedeutet lediglich ein Verkaufsverbot in Deutschland aber kein Importverbot!
Das das Spiel hier nicht aktiviert werden kann liegt allein an Sega!
-SouL ReaveR-
Commodore
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- Nov. 2006
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- 4.803
Das das Spiel hier nicht aktiviert werden kann liegt allein an Sega!
Und was für einen Grund siehst du dahinter?
Ich kanns mir einfach nicht vorstellen.. Du kannst schon Recht haben, natürlich.
y33H@
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2006
- Beiträge
- 25.689
Spiele, die die USK nicht gesehen hat, können sehr wohl verkauft werden - siehe Jericho. Nur wenn sie indiziert werden, müssen sie aus dem (offiziellen) Regalhandel genommen werden - unter der Theke sind auch indizierte Spiele legal. Erst bei einer Bbeschlagnahmung ists illegal.
hellraiser1337
Cadet 3rd Year
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- Nov. 2007
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- 52
aber auch bei einer beschlagnahmung ist
- Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
- Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
- Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
- Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
Ein Beschlagnahmungsantrag kann auf Grundlage folgender Gesetze gestellt werden:
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: § 86a StGB
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole: § 90a StGB
- Volksverhetzung: § 130 StGB
- Anleitung zu Straftaten: § 130a StGB
- Gewaltdarstellung: § 131 StGB
- Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften: § 184a StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: § 184b StGB
- Beleidigung: § 185 StGB
- Verleumdung: § 187 StGb
es könnte wegen der gewaltdarstellung (sehr unwarscheinlich ) beschlagnahmt werden außer es ist irgendwas im spiel vorhanden was die punkte anspricht was ich nicht glaub .
aber man darf es Besitzen und das ist der punkt hier
hier wer es genau wissen will
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
- Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
- Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
- Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
- Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
Ein Beschlagnahmungsantrag kann auf Grundlage folgender Gesetze gestellt werden:
- Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: § 86a StGB
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole: § 90a StGB
- Volksverhetzung: § 130 StGB
- Anleitung zu Straftaten: § 130a StGB
- Gewaltdarstellung: § 131 StGB
- Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften: § 184a StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: § 184b StGB
- Beleidigung: § 185 StGB
- Verleumdung: § 187 StGb
es könnte wegen der gewaltdarstellung (sehr unwarscheinlich ) beschlagnahmt werden außer es ist irgendwas im spiel vorhanden was die punkte anspricht was ich nicht glaub .
aber man darf es Besitzen und das ist der punkt hier
hier wer es genau wissen will
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
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m-sharingan
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.369
Auf Grund aktueller Internetgerüchte bezüglich der PC-Version von Aliens vs. Predator 2 und der Aktivierung über Steam in Deutschland, konnte uns der Produktmanager von SEGA Deutschland, Otto Henning, folgendes bestätigen:
Entwarnung: "Gekaufte Versionen können von Deutschland aus ganz normal aktiviert werden. Über Steam direkt kann das Produkt lediglich aus Deutschland nicht bezogen werden, was aber keinen Einfluß auf die Aktivierung einer Boxed Copy darstellt."
Funktionsgarantie: Boxed Copy jetzt kaufen und auch in Deutschland spielen - garantiert USK-frei!
http://www.gamesonly.at/XQ/ASP.index/QX/index.html
Leider steht da "Aliens vs Predator 2", aber ich glaube einfach mal, die meine das neue
lufkin
Admiral
- Registriert
- Jan. 2003
- Beiträge
- 9.450
Und es folgt die offizielle Entwarnung.
-edit-
ach verdammt, zu langsam.
Ich denk man kann aber getrost davon ausgehen, dass AvP gemeint ist. Alles andere würde ja keine Sinn ergeben da er sich ja explizit auf die aktuelle Diskussion bezieht.
Und eben jener Absatz "Über Steam direkt kann das Produkt lediglich aus Deutschland nicht bezogen werden" erklärt auch das Problem mit der Demo die das ganze Geschrei erst ausgelöst hat.
Keine dt. Freigabe = kein öffentliches Anbieten der Demo und Vollversion ohne gesicherte Alterskontrolle.
Quelle: http://gamesonly.at/XQ/ASP.index/QX/index.htmlAuf Grund aktueller Internetgerüchte bezüglich der PC-Version von Aliens vs. Predator 2 und der Aktivierung über Steam in Deutschland, konnte uns der Produktmanager von SEGA Deutschland, Otto Henning, folgendes bestätigen:
Entwarnung: "Gekaufte Versionen können von Deutschland aus ganz normal aktiviert werden. Über Steam direkt kann das Produkt lediglich aus Deutschland nicht bezogen werden, was aber keinen Einfluß auf die Aktivierung einer Boxed Copy darstellt."
-edit-
ach verdammt, zu langsam.
Ich denk man kann aber getrost davon ausgehen, dass AvP gemeint ist. Alles andere würde ja keine Sinn ergeben da er sich ja explizit auf die aktuelle Diskussion bezieht.
Und eben jener Absatz "Über Steam direkt kann das Produkt lediglich aus Deutschland nicht bezogen werden" erklärt auch das Problem mit der Demo die das ganze Geschrei erst ausgelöst hat.
Keine dt. Freigabe = kein öffentliches Anbieten der Demo und Vollversion ohne gesicherte Alterskontrolle.
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