Alternate Garantie abwicklung bei MB ok?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
moquai schrieb:
Und was soll diese Aussage mir nun sagen? Kratzer auf dem verchromten Holley-Lufi, der ja INNEN im Motorraum ist?
Das würde mir nicht gefallen. ;)

Ka ob das als Spam gilt.
Aber nur als Beispielt zu der Uhr.
Das man auf eine Uhr 2 Jahre Garantie hat ist teilweise ein Irrglaube (: .
Es gibt ausgewählte Hersteller die 2 J Garantie geben , korrekt.
Aber in 80% der Fälle bekommst du 2 Jahre Garantie auf das Uhrwerk , also auf die Technik.
Alles andere (Gehäuse , Band) hat 6 Monate Garantie.
Und rate mal was als erstes kaputt geht :D
So ist es bei günstigen Uhren und auch bei teuren Uhren .
 
Zuletzt bearbeitet:
Daniken schrieb:
Das man auf eine Uhr 2 Jahre Garantie hat ist teilweise ein Irrglaube (: .
Es gibt ausgewählte Hersteller die 2 J Garantie geben , korrekt.
Aber in 80% der Fälle bekommst du 2 Jahre Garantie auf das Uhrwerk , also auf die Technik.
Alles andere (Gehäuse , Band) hat 6 Monate Garantie.

Abgesehen davon, dass beinahe alles an der Aussage falsch ist: Wenn manche Menschen irgendwann den Kinderschuhen entronnen sein sollten, dann kann man sie im Leben der inneren Kratzer und Beulen willkommen heißen. Dann kapieren sie vielleicht auch, dass die Aussage von Alternate alles andere als kundfreundlich ist.
 
moquai schrieb:
Abgesehen davon, dass beinahe alles an der Aussage falsch ist: Wenn manche Menschen irgendwann den Kinderschuhen entronnen sein sollten, dann kann man sie im Leben der inneren Kratzer und Beulen willkommen heißen. Dann kapieren sie vielleicht auch, dass die Aussage von Alternate alles andere als kundfreundlich ist.

Manchen Menschen ist nicht zu helfen.
Du hast deine Meinung , ich meine.

Manche haben in Sachen Umtauschrecht und Garantieabwicklung einfach zu hohe Ansprüche.
Auf der rechtlichen Ebene hat sich Alternate komplett richtig verhalten.
Über was diskutieren wir hier ? Über Moral ?
Komm mir nicht mit solchen Floskeln.

Den Kinderschuhen bin ich schon lange entronnen, ich kämpfe jeden Tag mit Leuten die meinen im Recht zu sein.
Für 24/7 Service mag aber keiner bezahlen ......, es muss billig sein für Qualität zahlen heute nur noch die wenigsten und dann jammern wenn was defekt ist und man schlechten Support bekommt.

Made my day
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Verhalten von ALTERNATE ist absolut richtig.

Den einzigen Fehler hat der TE gemacht, als er sein defektes Board nicht sofort eingeschickt hat. Innerhalb der ersten 6 Monate hätter er anstandslos ein neues bekommen.
Jetzt hat er halt ein Austauschboard bekommen. Er hat nur den Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzprodukt unter Berücksichtigung der Wertminderung.

Der Kratzer auf dem Kühler schränkt weder die Nutzungdes Mainboards ein noch ist ein unverkratzter Kühler ein wichtiges Merkmal des Produkts. Insofern ist die Sache für den TE zwar ärgerlich, aber auch selbst verursacht.
 
nur mal so nebenbei ne frage, bzw. antwort.

a) schickt alternate die dinger nicht an gigabyte und die schicken irgendwas zurück?
=> das alternate nichts für den verkratzten kühler kann. kenne das nur so, dass händler das an die hersteller schicken und die machen dann was damit.

b) alternate gewährt nur gewährleistung, bei gebrauchtne artikeln 12monate, bei neuware 24monate. die garantie gibts nur vom ehrsteller. folglich müsstest du dich bei gigabyte beschweren, wenn du bei nem garantiefall was zerkratztes zurckbekommst.

c) warum meldest du den vorfall nicht direkt, sondern nen halbes jahr später?
 
nik_ schrieb:
a) schickt alternate die dinger nicht an gigabyte und die schicken irgendwas zurück?
=> das alternate nichts für den verkratzten kühler kann. kenne das nur so, dass händler das an die hersteller schicken und die machen dann was damit.

Das läuft so ab, Alternate bekommt defektes Board X , Alternate schickt Board nach Gigabyte.
Gigabyte schickt Board zurück an Alternate (repariert).
Nun ist es so das TE ein Board von jemandem bekommen hat, der nicht vorsichtig war und hat den Kühler verkratzt.
Dafür bekommt ein anderer das Board vom TE :) , dass ohne Macken .

Fehler von TE wurde schon geschrieben , Board nach Gigabyte einschicken lassen nicht direkt austauschen.
Das man nach so kurzer Zeit nicht sein eigenes Board zurück bekommt sollte logisch sein.

Egal ich klink mich hier nun aus , egal welche geistigen Ergüsse hier weiterhin stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
GTMarkuz schrieb:
Was ist eigentlich dein Problem?

und warum mischt du dich jetzt so sinnfrei ein? hilf dem TE lieber, der hat kratzer auf dem kühlkörper!!!
 
KMut schrieb:
und warum mischt du dich jetzt so sinnfrei ein? hilf dem TE lieber, der hat kratzer auf dem kühlkörper!!!

Glaube du bist hier derjenige der dringend Hilfe braucht, aber das ist das falsche Forum dafür.
 
GTMarkuz schrieb:
Glaube du bist hier derjenige der dringend Hilfe braucht, aber das ist das falsche Forum dafür.

Glaube ist eine sehr persönliche Sache. Daher mische ich mich nicht ein. Hier vertrete ich die Auffassung, dass jeder seinen Glauben haben und ausleben soll - solange hierbei die Rechte des Anderen nicht eingeschränkt werden.
Gehe in Frieden!
 
Die Frage die mich hier mal ganz brennent interresieren würde, hat der TE ein anrecht darauf sein Defektes Board mit seiner Seriennummer reperiert von Alternet - Gigabyte- Alternet zurück zubekommen oder muss er Gesetzlich mit einem getauschten anderen Mainboard andere Seriennummer (gleiches Modell) vorlieb nehmen, egal ob es 1Woche oder 7 Wochen dauert.

Wie sieht hier die Gestzliche Lage aus, darf Alternet das Board einfach gegen ein anderes Tauschen oder müssen sie es Reperieren lassen und zurück schicken????????????????????
 
alternate hat gar nichts getauscht im endeffekt, wenn ich das richtig verstanden habe.

alternate schickt das ding an gigabyte, die gucken, ahja, ist defekt, schicken wir ein anderes repariertes zurück. glaube kaum, dass die nochmal die dinger selber angucken ob da kratzer sind. dann geht das paket an alternate und die schickens an den kunden k.

nein, man hat kein anrecht auf das mb mit der seriennummer was man vorher hatte. man hat nur ein anrecht auf vergleichbare ware.
Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Quelle: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Bei Hardware ist davon auszugehen, dass sich die Garantie auf die Funktionsfähigkeit auswirkt, nicht auf das Design. D.h., wenn der Kühler einwandfrei funktioniert, liegt kein Funktionsmangel mehr vor.


Zu der Frage, bzgl. der Neuware:
Ersatz muss nicht neu sein
Ersatzlieferung im Garantie- oder Gewährleistungsfall bedeutet nicht, dass Sie automatisch ein nagelneues Gerät erhalten. Es kann sich auch um ein voll funktionstüchtiges Gebrauchtmodell handeln. Trotzdem gelten die ursprünglichen Rechte und Anspruchsfristen weiter.
Quelle: http://www.chip.de/artikel/Kaputte-Hardware-Reklamation-Garantie-Gewaehrleistung-3_39302483.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur ist Dein Zitat leider aus dem Zusammenhang gerissen. Denn für verursachte Schäden während der Gewährleistungs- oder Garantiezeit hat der Verursacher zu haften. Ob fahrlässig oder mutwillig, dies gilt es dann abzuklären.
Wenn ein nachweisbarer Schaden entstanden ist, dann unter Umständen auch für den Schadensersatz.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
Mal nur so das Grundsätzliche zur Rechtslage: Zum 1. Es geht hier nur noch um Gewährleistung und NICHT um Garantie! Zum 2. Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes... Also Beschaffenheit, das ist der gesamte Zustand und nicht nur die Funktion! zum 4. Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit... liegt auch vor wenn die Ware ...eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Kratzer sind sicher nicht die übliche Art! Zum 5.Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer.. Zum 6. Ansprechpartner ist immer der Verkäufer und NICHT der Hersteller! ALSO Klartext: Die Ersatzleistung muß der üblichen Beschaffenheit entsprechen, also ohne Fehler (hier Kratzer) sein, sie muß vom Verkäufer geleistet werden. Ggf. steht auch ein Schadensausgleich dem Käufer für die Dauer der Nacherfüllung zu. Ist aber auch ein weiteres Problem. Ein anderes Problem ist natürlich auch die Beweisführung, ist aber anderes Thema! Siehe u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung !
 
Zuletzt bearbeitet:
Also hätten wir das jetzt erst einmal geklärt, wenn der TE nachweisen kann das das Board vorher in einem optischen einwandfreien zustand war dann ist also Alternet verpflichtet nicht nur ein technisch sondern auch ein optisch einwandfreies Mainboard liefern.
 
Dem einen passts, dem anderen nicht. Wem es nicht passt - beschweren gehen, jeder andere wird froh sein dass er sein Board schneller wieder hat.

/thread
 
GoGo1982 schrieb:
Also hätten wir das jetzt erst einmal geklärt, wenn der TE nachweisen kann das das Board vorher in einem optischen einwandfreien zustand war dann ist also Alternet verpflichtet nicht nur ein technisch sondern auch ein optisch einwandfreies Mainboard liefern.

Nein, nein, nein. Das würde nur dann gelten, wenn er sein eingeschicktes Board wiederbekommen hätte. Dann könnte er sich darauf berufen, dass ihm ein Schaden entstanden ist und dessen Beseitigung verlangen.

Da sein altes Mainboard jedoch defekt ist, hat er ein ANDERES, einwandfreies als Ersatz bekommen. Dieses Ersatzmainboard entspricht in seiner Art und Güte sowie dem Wert dem altem Mainboard. ALTERNATE ist seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht voll und ganz nachgekommen und hat den Mangel angemessen behoben.
 
Palomino schrieb:
Da sein altes Mainboard jedoch defekt ist, hat er ein ANDERES, einwandfreies als Ersatz bekommen. Dieses Ersatzmainboard entspricht in seiner Art und Güte sowie dem Wert dem altem Mainboard.

Bis auf die Kratzer....
 
Uechel schrieb:
Mal nur so das Grundsätzliche zur Rechtslage: Zum 1. Es geht hier nur noch um Gewährleistung und NICHT um Garantie! Zum 2. Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes... Also Beschaffenheit, das ist der gesamte Zustand und nicht nur die Funktion! zum 4. Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit... liegt auch vor wenn die Ware ...eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Kratzer sind sicher nicht die übliche Art! Zum 5.Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer.. Zum 6. Ansprechpartner ist immer der Verkäufer und NICHT der Hersteller! ALSO Klartext: Die Ersatzleistung muß der üblichen Beschaffenheit entsprechen, also ohne Fehler (hier Kratzer) sein, sie muß vom Verkäufer geleistet werden. Ggf. steht auch ein Schadensausgleich dem Käufer für die Dauer der Nacherfüllung zu. Ist aber auch ein weiteres Problem. Ein anderes Problem ist natürlich auch die Beweisführung, ist aber anderes Thema! Siehe u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung !


Palomino schrieb:
Nein, nein, nein. Das würde nur dann gelten, wenn er sein eingeschicktes Board wiederbekommen hätte. Dann könnte er sich darauf berufen, dass ihm ein Schaden entstanden ist und dessen Beseitigung verlangen.

Da sein altes Mainboard jedoch defekt ist, hat er ein ANDERES, einwandfreies als Ersatz bekommen. Dieses Ersatzmainboard entspricht in seiner Art und Güte sowie dem Wert dem altem Mainboard. ALTERNATE ist seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht voll und ganz nachgekommen und hat den Mangel angemessen behoben.

NEIN NEIN NEIN

Was in diesem fall auch optisch einwandfrei sein muss
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben