Amazon Rücksendegarantie - Frage

neverending

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Huhu,

ich verstehe die Amazon Rücksendegarantie nicht ganz. Man kann ja 30 Tage nach Bestellung Ware zurückschicken. Jetzt hab ich da eine kontroverse entdeckt, die ich nicht verstehe:

- einerseits heißt es:

Sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.

- andererseits kann man als Rücksendegrund zum Beispiel angeben: "Gefällt mir nicht mehr" oder "Leistung oder Qualität ungenügen" und noch viele weitere Gründe, die auf ein vorheriges Testen, also Benutzen, hindeuten....

Was ist denn nun? Kann ich z.b. 2 Wochen gespielte PS3-Spiele zurücksenden oder nicht?

mfg
 
Probieren kannste es, hab schon mal ein PSP Spiel nach einem Monat wieder zurückgeschickt (ist aber bestimmt schon 4-5 Jahre her). Ist halt die Frage ob sie das immer noch machen.
 
Computerspiele und Video/Tonträger sind davon ausgeschlossen, soweit ich weiß. Die kannst du nur in Orginalverpackung zurückgeben. Das haben wir den Raubkopierern zu verdanken. Du kannst ja auch einfach mal anrufen oder ne e-Mail schreiben. Der Amazon Support war bei mir immer sehr hilfreich.
 
Nein, kannst DU nicht!

"ür eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen."

Du kannst die Sachen wie im Laden anschauen, kein Laden tauscht Dir ein geöffnetes Spiel um!
Ergänzung ()

@Mr. Zweig naja etwas einseitig! 30 Tage Rückgaberecht bei einem Spiel. Mal flott durchgespielt und dann zurück und das nächste bestellt kann ja auch nicht der Deal sein! Das sind nicht NUR Raubkopierer schuld!
 
Auch wieder wahr.
 
das ist doch nicht nur bei Amazon so, wo ist das Problem ?
 
@neverending

Tipp von mir an dich: Kurz fünf Minuten selbst nachdenken und dann hast du die Antwort!!
 
Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.

Du hast die Antwort doch schon selbst gepostet. o.O
 
Man könnte ja aber damit argumentieren, dass das Game einfach Bullshit ist, und es deswegen gerne umtauschen würde. Das geht nicht ohne, dass man es aufmacht.

- andererseits kann man als Rücksendegrund zum Beispiel angeben: "Gefällt mir nicht mehr" oder "Leistung oder Qualität ungenügen" und noch viele weitere Gründe, die auf ein vorheriges Testen, also Benutzen, hindeuten....

Hatte selber schon genug Games und Musikalben, die sich als fataler Fehlkauf erwiesen haben.
 
Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen.

das lässt wenig Spielraum ;)
auf kulanz kann man natürlich immer hoffen.
 
Nunja...wie siehts aus wenn man der EULA oder den AGBs nicht zustimmt, die kann ich erst lesen wenn ich die SW installiere
 
@ckone2208

Schlauch gedacht aber ein Fehler beim Denken, wenn du bei Amazon das Spiel bestellst....akzeptierst du deren Rücknahmebedingungen....und somit...kannst du nur auf Kulanz hoffen...

"Sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. Für eingeschweißte und/oder versiegelte Datenträger (zum Beispiel CDs, Audiokassetten, VHS-Videos, DVDs, PC- und Videospiele sowie Software) bedeutet dies, dass wir die Ware nur in der ungeöffneten Einschweißfolie bzw. mit unbeschädigtem Siegel zurücknehmen."
 
Naja Ribery spätestens wenn in der Lizenzvereinbarung eine Klausel vorkommt mit der ich nicht rechnen konnte. Kann ich die Software zurück geben. Und das ist Gesetz, da interessiert nicht die Klausel mit dem Rückgaberecht des Händlers.

Das Gesetz steht nunmal über den AGB der Händler (Ausnahmen gibts ich weiß).
 
worüber diskutiert ihr denn?
Ich kenne KEINEN, aber wirklich KEINEN Händler der geöffnete Software zurück nimmt.
und das aus gutem Grund.


Es gibt kein Urteil welches besagt das der Händler geöffnete Software zurück nehmen muss.
Daher wird es wohl auch rechtens sein...
 
@Xyn

Wo steht das drinnen, dass der Händler es zurücknehmen muss, wenn dir die Klauseln des Spiel-Unternehmen nicht passt?

Welchen Bestandteil der erbrachten Leistung hat der Händler verletzt?

@florian

Leider wird in dem Markt wo ich arbeite...geöffnete Software zurückgenommen....nicht alle aber einige schon....was ich nicht verstehen kann!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Ribery88
Da frag ich mich doch glatt wie ihr kontrolliert ob die Seriennummer bereits verwendet wird ;)
 
@ Ribbery88: Weil der Verkäufer gegenüber dem Kunden haftet und nicht der Hersteller, so will es der Gesetzgeber.

Beispiel: Durch die Lizenzvereinbarung erfahr ich das der Kopierschutz tief in mein System eingreift und Daten über mich Sammelt. Lehne ich diese ab und damit eigentlich den Kauf.

Zumindest theoretisch, da ich keine Urteile kenne, kann ich nur so sprechen wie ich die Sache sehe und handhabe.
 
Selbst WENN sie es zurücknehmen würden, sie dürften dir die Wertminderung durch deinen Gebrauch von der Gutschrift abziehen und der dürfte ziemlich hoch sein, verglichen mit dem ursprünglichen Verkaufspreis.
 
Xyn schrieb:
@ Ribbery88: Weil der Verkäufer gegenüber dem Kunden haftet und nicht der Hersteller, so will es der Gesetzgeber.

Beispiel: Durch die Lizenzvereinbarung erfahr ich das der Kopierschutz tief in mein System eingreift und Daten über mich Sammelt. Lehne ich diese ab und damit eigentlich den Kauf.

Zumindest theoretisch, da ich keine Urteile kenne, kann ich nur so sprechen wie ich die Sache sehe und handhabe.

Du schreibst immer von Gesetz und Gesetzgeber, welches Gesetz ist denn bei einem Kopierschutz verletzt?
 
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