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und wenn du dich monatelang hinhalten lässt für einen gebrauchten einzelnen Artikel, der damit offensichtlich nicht auf Lager ist, liegt dann auch irgendwie an dir und nicht an Amazon.
Dumm sind die, die nicht sofort ihr Sonderkündigungsrecht (die USA hasst dieses Wort) geltend gemacht haben. Ich habe es damals getan und ohne Rückfragen den Betrag für die verbliebene Laufzeit zurück erstattet bekommen.
Mir liegen Sachen auf der Zunge wie "Wer nicht gekündigt hat, selbst schuld". Aber ja, man kann es übersehen, vergessen, auf Besserung hoffen oder sich schlicht nicht damit auskennen.
Aber es gab einen Ausweg. Und hätten es mehr Menschen gemacht, hätte es mehr weg getan (gegen Amazon).
@CB Bitte Umfrage starten. Alternativ Eisbrecher99 nach Quellen fragen. Finde die Behauptung komisch. Hat wohl noch nicht bemerkt, dass die Preise günstiger sind, wenn die Amazon Margen nicht aufgerechnet werden.
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Aeroway schrieb:
Du warst die 0.05% die sie natürlich einberechnet haben!
Die Formulierung war nicht eindeutig genug. Das Gericht war der Auffassung, dass Kunden nicht klar war, dass man hätte kündigen müssen, wenn man der Preiserhöhung nicht zustimmt, sondern es gereicht hat, der Preiserhöhung zu "widersprechen" und der Vertrag dann aufgrund des Widerspruchs mit alten Preis Bestandskraft gehabt hätte.
"Unrechtmäßig" war insofern die "fehlende Transparenz" der Formulierungen.
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Luxmanl525 schrieb:
Herr im Himmel!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wir reden von einer Preisänderung während der Vertragslaufzeit. Ich gebe es jetzt auf.
Amazon hat den Preis nicht WÄHREND der Vertragslaufzeit geändert... Sondern jeweils zur NEUEN Vertragslaufzeit. Es gibt im Grunde keine echte Vertragslaufzeit. Die Verträge laufen auf unbestimmte Zeit. Je nach Abrechnungsmethode mit der Möglichkeit der monatlichen Zahlung und Kündigung oder jährlichen Zahlung und Kündigung. Auch 2022 schon!
Der Preis wurde jeweils immer zur NÄCHSTEN Abrechnungsperiode erhöht. Im September 2022.
Wenn du also im Juni 2022 eine Jahresmitgliedschaft für den alten Preis abgeschlossen hast, dann hat Amazon diesen Preis nicht erhöht. Nicht nachträglich und auch nicht anteilig. Für dich galt der neue Preis ab Juni 2023, wenn die nächste Zahlung für den neuen Abrechnungszeitraum fällig geworden wäre.
Ich bin mir in Bezug auf die Jahresmitgliedschaft gerade nicht sicher - die kann man bei Amazon meines Wissens vorzeitig beenden. Dann bekommt man eine Teilerstattung.
Bei der monatlichen Mitgliedschaft entsprechend früher.
Ich weiß nicht warum das so schwer zu verstehen ist.
Nochmal. Das BGH bemängelt, dass die Vertragsklausel und insbesondere die Information die per E-Mail erfolgt ist nicht eindeutig genug war.
"Der BGH entschied, dass die von Amazon genutzten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig sind, weil sie lückenhaft und missverständlich waren. Für die Verbraucher war schlicht nicht klar und verständlich formuliert, welche konkreten Rechte sie haben, wenn Amazon die Preise anhebt. Es war beispielsweise nicht ersichtlich, ob Kunden der Erhöhung einfach widersprechen können (und der Vertrag zu alten Konditionen weiterläuft) oder ob sie zwingend kündigen müssen."
Wie gesagt. Wiederhole ich gerne. Ich teile die Einschätzung des BGH nicht, weil das für mich logische Konsequenz ist.
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sav schrieb:
Wenn dem so wäre, warum ist dann die Zustimmungsfiktion bei Banken und Sparkassen unzulässig?
In der damaligen Form. Das BGH hat damals klare Regeln formuliert. Vor allem die transparente und nachvollziehbare Kommunikation und eben eine Gegenseitigkeit. Sinkende Kosten müssen auch zu einer Preissenkung führenb.
Ich finde schade, dass im Artikel letztlich nicht im Detail drin steht, was die Richter bemängeln. Nach meiner Auffassung hat das BGH die Formulierung in der Infomail schon sehr zu Lasten von Amazon auf die Goldwaage gelegt. Nach meiner Deutung waren sowohl AGB wie auch Infomail eigentlich eindeutig:
Preiserhöhung zum Zeitpunkt X
Wer damit nicht einverstanden ist, muss kündigen
Das Gericht dagegen sah die Formulierung "Wer die Änderung ablehnen möchte, müsse seine Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen kündigen." als Möglichkeit des "Widerspruchs". Dabei ist eine Kündigung halt immer etwas endgültiges und eben kein Widerspruch der Preiserhöhung. Im Entfernten ja schon. Ich bin nicht einverstanden, deswegen kündige ich...
Wie dem auch sei. Gerichtsentscheidungen sind unergründlich und können immer auch mal wieder überraschen.
@Aerobraking Aus Sicht des BGH war das Transparenzgebot gestört, weil man die Formulierung in der Info-E-Mail nach Ansicht der Richter hätte missverstehen können.
Danke für die Begründung.
Natürlich finde ich es gut weil diese ewigen Erhöhungen nur noch nerven. Wenn denn die Gehälter entsprechend steigen würden wäre es ok aber so verarmt halt kontinuierlich das normale Volk.
Wie auch immer, finde ich es auf der anderen Seite wenn ich ehrlich bin nicht richtig. Da ist nichts doppeldeutig oder missverständlich an der Ankündigung dran.
...und andersrum hat Amazon viel verdient an dir, Prime ist sicherlich eine komfortable Sache aber sparen tut man da effektiv garnix. Das nächste ist der markttechnische Auswirkung global gesehen, da hat Amazon schon einen gehörigen Impact ausgelöst, alleine die Marketeplace Geschichte ist auch alles andere als nachhaltig.
Spricht i.A. etwas gegen eine generelle Regelung, dass eine Preisänderung (v.a. nach oben) eine aktive Zustimmung benötigt und sonst der Vertrag ausläuft?
Ich habe das bei Spotify damals sehr angenehm empfunden. Da wurde mein Vertrag dann einfach gekündigt und ich hab gesehen, dass es auch so prepaid Jahresabos gibt, die deutlich günstiger sind, als der Preis vor der Erhöhung. Ansonsten wäre ich nie aktiv geworden.
Ich bin aber auch jemand, der Abos überhaupt nicht leiden kann. Wenn es geht, dann jährlich abgerechnet.
Disney+ ist nicht mehr ohne Werbung. Da wird jetzt in allen Abo Modellen Werbung eingeführt. Wir haben auch Standard von Magenta, aber auch da soll, so wie ich es verstanden habe, Werbung kommen.
Zum Thema, ich habe uns auch eingetragen bei beiden Klagen und bin jetzt ebenfalls gespannt was wir bekommen.
Und am Anfang hat es mich nicht gestört, Aber als immer mehr Werbung dazu gekommen ist wurde es nervig. Da hört der Spaß dann auf.
Ich würde das Geld zurückerstatten und in Zukunft keine Geschäftsbeziehungen mehr eingehen. Prime gehört mit zu den günstigsten Anbietern auf dem Markt.
hahahahahahaha, Nein, das wäre ja ein Schaden für Amazon.
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Kuristina schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass Amazon sich was einfallen lassen wird, um den "Schaden" zu kompensieren. Ich selber werde da kein Geld zurückverlangen. Wenn mir die Preiserhöhung nicht gepasst hätte, hätte ich damals schon gekündigt. Die Info gab es ja.
Man Verständnis hat aufgehört, als es nur jede zweite Folge mit Prime gab und die andern zum kaufen angeboten wurden. Ich glaube die haben einen Vogel mich so zu verarschen. Machs dem Kind ne Serie an, willst am nächsten Tag die nächste Folge mit ihr schauen und nix is mit Pokemon, außer man zahlt gleich mit Karte.
In der damaligen Form. Das BGH hat damals klare Regeln formuliert. Vor allem die transparente und nachvollziehbare Kommunikation und eben eine Gegenseitigkeit. Sinkende Kosten müssen auch zu einer Preissenkung führenb.
Naja Preis nicht erhöht, aber afaik eben die Konditionen verschlechtert. Die Werbung hattest du dann bis Ende der Laufzeit weiter, bei gleichen Preis wie bisher.
Du hast das Konzept vom Amazon Marktplatz nicht verstanden. ^^ Wer sicher gehen will, bestellt Verkauf und Versand Amazon. Nicht von Drittanbietern. Altbekannt.
Ansonsten ist mir das etwas zu viel Drama hier. Bisserl mehr Eigenverantwortung wäre schon hilfreich. Ich weiß doch selber, ob mir ein Angebot preislich zu hoch ist oder nicht. Wenn es zu hoch ist, dann kündige ich. Dass ein einfacher Widerspruch nicht reicht, um die nächsten 100 Jahre noch den alten Preis zu zahlen, ist jetzt weniger eine Überraschung. Find ich.
Da geht es um Symmetrie, also, dass wenn Du innerhalb von Vertragslaufzeiten steigende Betriebskosten weitergeben können willst (trotz vorher eigentlich festgelegtem Preis) auch verpflichtet bist, das Gegenteil zu tun.
Du kannst aber auch auf beides verzichten.
Gibt es auch bei Mehrwertsteuer in AGB...