Doc Foster
Fleet Admiral
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ynfinity schrieb:@Doc Foster natürlich kommt es auch darauf an was man wie und wo leicht erkennen kann. Bestes Beispiel sind diese Downloadseiten für kostenlose Software wo man dann irgendwo in winzig lesen kann das man ein Abo über ein Jahr für 99€ abgeschlossen hat. Das muss z.B. auch keiner bezahlen weil es nicht korrekt erkennbar war das es ein Abo ist.
Wenn bei Amazon daher nicht oder nur sehr schwer erkennbar ist ob es sich um Privatverkauf oder um einen Händler handelt kann man hier gegeben falls ähnliches annehmen was das Rückgaberecht betrifft.
Wie das allerdings bei Amazon aussieht kann ich nicht beurteilen, aber prinzipiell hast du Unrecht!
Das eine hat doch mit dem andere nichts zu tun.
Ob die Voraussetzungen für ein Widerrufsrecht vorliegen bemisst sich an tatsächlichen und nachprüfbaren Gegebenheiten, es gibt dort keine "Anscheinshaftung".
Vielleicht einfach mal § 312b Abs. 1 BGB lesen und am besten auch verstehen.