Erfahrung mit Amazon bei Lieferzeit > 4 Wochen

Schade...
Amazon hat Lieferstatus Anfang der Woche auf "Lieferung bis spätestens 11.02." geändert, um dann am 11.02. zu stornieren.
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Ich meine mich zu erinnern, dass ich mal so etwas wie "Der Artikel ist nicht mehr lieferbar." gelesen hätte. Schade ist es auf jeden Fall.

Ich hatte 2024 einen Artikel im Januar bestellt (zu einem außergewöhnlich günstigen Preis) und dann erst Ende Juli geliefert bekommen. Aber bei Speicher ist das wohl selbst für Amazon ein zu schlechtes Geschäft.
 
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Zu schlechtes Geschäft ist kein Stornierungsgrund im rechtlichen Sinn. Auch Lieferzeitverzug idR nicht. Wenn es also den Artikel noch prinzipiell zu kaufen gibt, egal wo, hätte man wohl Recht auf Lieferung bzw Schadensersatz. Ich würde da mal nachhaken.
 
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Rechtlich ist das oft schwierig zu beurteilen, da nicht immer sofort ersichtlich ist, ab wann den wirklich ein Kaufvertrag zustande kommt.
Ist es bei Amazon nicht auch so, dass der Vertrag erst mit Versand der Ware zustande kommt?
Solange das Ganze noch als "Angebot" läuft, sind die Gesetze etwas "lockerer".
 
Wie soll das bei den DRAM AI getriebenen Preissteigerungen funktionieren? Schon im Dezember wäre nicht mal der Einkaufspreis beim Lieferanten mit dem Einkaufspreis zu halten gewesen.

Ich habe zum Ende Oktober einem Kumpel dringend empfohlen sich zeitnah den Crucial Pro RAM für das neue System zu kaufen, der noch um 115€ kostete. Noch im November ging es auf etwa 180€ rauf. Liegt jetzt bei 440€ und bekanntlich hat sich Crucial aus dem Konsumentenmarkt verabschiedet.

Stornierungen sind bedauerlich, aber bei so volatilen Produkten mit sprunghaften Tagespreisen einfach nicht zu halten. Der Händler und Amazon hat zwar eigene Lager, nur kann man hier nicht vorhandene Ware bei einem anstehenden Großhandelsmangel einfach durch Umschichten um den Kundenbestellungen zu begegnen, hätte dennoch zeitig den Kunden informieren sollen. Für solchen Tagespreiskalkulationen ist nicht mal die Amazon Warenwirtschaftssoftware ausgelegt.

Hier kann man sich bei Sam Altman bedanken, der bei seinem Unternehmenskennzahlen einen Koenigsegg fährt, wenn das kein KI Video war und als Autosammler sogar einen Mclaren F1 hat. Wenn er wirklich den Gerüchten nach einen kleinen aber sehr teuren Autopark hat, hätte er einen Teil seines Kleingeldes für die Windrad Erzeugung und noch in einige Software Entwickler stecken sollen um nicht bei ChatGPT hinterherzuhinken. 1MW Windkraft sollen nur um 2 Millionen $ an Windananlagen plus Anschluss kosten. Weitere 1MW PV Anlage für Stabilitätsausgleich um 1,5 Millionen $. Um wenigstens ein kleines KI Zentrum aufzubauen, auf das man selber bauen kann. Land hätte er sich bei Trump erbetteln können. Ist natürlich nicht die Gigawatt KI Anforderung.

Louis Rossmann hat sein gut geführtes, aber kleines Apple Reparaturgeschäft mit Reinvestitionen und nicht auf persönlicher Verschwendung aufgebaut. Was er einnahm, in solides Werkzeug für gute und effiziente Reparaturergebnisse investiert.
 
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Das habe ich per Mail bekommen:
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Ja, ist bei anderen Händlern (nicht auf Amazon oder Amazon-Marktplatz) verfügbar für exakt 500 Euro mehr. Sehr witzig...
 
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Das ist ärgerlich. Amazon scheint das nach "US-Recht" zu regeln und da gilt scheinbar, dass der Kaufvertrag erst mit dem Versenden der Ware in Kraft tritt. Bei deutschen Onlinhändlern ist es wohl so, dass bereits die Auftragsbestätigung direkt nach Bestellung+Zahlung als Kaufvertrag gilt.

Besonders ärgerlich natürlich, wenn seit November die Preise täglich steigen und man erst kurz vor anvisiertem Versandtermin die Stornierung erhält. Ich würde versuchen, da irgendwie eine entschädigende Gutschrift zu bekommen.
 
@bluemax2001 Hast Du bereits gezahlt? Also z.B. Vorkasse. Dann kommt der Verkäufer nicht raus.
 
Wenn direkt bei Amazon bestellt wird, steht immer da, dass der Artikel erst bei Versand in Rechnung gestellt wird. Vokasse habe ich noch nie gesehen.

Folgendes habe ich auf e-recht24.de gefunden:

"Der Rechtslage rund um den Kaufvertrag bei Amazon hat sich bereits 2017 das Amtsgericht Plettenberg gewidmet. So hat das AG Plettenberg in einem Urteil vom 23.10.2017 (Az. 1 C 219/17) entschieden, dass mit der Bestellbestätigung noch kein Kaufvertrag geschlossen wird."
 
TorenAltair schrieb:
Zu schlechtes Geschäft ist kein Stornierungsgrund im rechtlichen Sinn.
iirc haben leute das auch schonmal, zummindest bei preisfehlern, durchgeklagt und recht bekommen haben.
https://ohn.haendlerbund.de/recht/urteile-entscheidungen/140327-smartphone-vertrag-fehler
https://www.heise.de/news/EuGH-Versehentliche-Falschauskunft-ist-abmahnfaehig-2732914.html
in anderen eher nicht:
https://www.juraforum.de/forum/t/preisfehler-onlinshop.570460/

Das mit den smartphones ist recht aktuell. such dir da mal das urteil und 2-3Berichte darueber und red mal mit dem support
 
Laie1 schrieb:
dass bereits die Auftragsbestätigung direkt nach Bestellung+Zahlung als Kaufvertrag gilt.
Heutzutage sendet doch quasi niemand mehr eine rechtgültige Auftragsbestätigung raus. Du bekommst eine "Bestellinformation" oder eine "Eingangsbestätigung der Bestellung", manchmal auch eine "Bestellbestätigung" oder wie auch immer der Händler das Ding nennt. Es ist aber explizit keine Auftragsbestätigung.

Daher rührt ja auch die häufig angewandte Interpretation, dass die Aufforderung zur Zahlung und Annahme der Zahlung als Vertragsschluss gilt.
Amazon bucht bei solchen Bestellungen auch nicht sofort. DIe wissen schon warum.
Bestellst du bei einem Händlershop und wirst direkt zum Paypal Checkout gelotst, sieht die Sache anders aus.
 
Ich bin kein Jurist, aber ich finde das was Amazon direkt nach der Bestellung schickt ist eindeutig:
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Da finde ich es wenig aussichtsreich zu klagen. Aber wie gesagt - ich bin in juristischen Themen alles andere als ein Experte.
 
TorenAltair schrieb:
@bluemax2001 Hast Du bereits gezahlt? Also z.B. Vorkasse. Dann kommt der Verkäufer nicht raus.
Wer bitte zahlt bei Amazon per Vorkasse?
Ergänzung ()

Creeping.Death schrieb:
Ich bin kein Jurist, aber ich finde das was Amazon direkt nach der Bestellung schickt ist eindeutig:
Anhang anzeigen 1705726
Da finde ich es wenig aussichtsreich zu klagen. Aber wie gesagt - ich bin in juristischen Themen alles andere als ein Experte.
Deine Einschätzung aufgrund des gesunden Menschenverstandes ist zutreffend - eine tiefergehende juristische Fachkenntnis ist nicht benötigt.

Insgesamt sollten sich viele (ich meine nicht dich) hier in den Foren allgemein mit ihrem halbseidenen Halb-und-halb-"Fach"-Wissen deutlich zurückhaltender äußern, da die meisten "Tipps" einer "fachlichen" (oft reicht der von dir genutzte gesunde Menschenverstand) nicht einmal im Ansatz standhalten!?

Wie immer: My2Centz
Ergänzung ()

Laie1 schrieb:
Das ist ärgerlich. Amazon scheint das nach "US-Recht" zu regeln und da gilt scheinbar, dass der Kaufvertrag erst mit dem Versenden der Ware in Kraft tritt. Bei deutschen Onlinhändlern ist es wohl so, dass bereits die Auftragsbestätigung direkt nach Bestellung+Zahlung als Kaufvertrag gilt.
Noch einmal: Bei Amazon wird erst dann gezahlt, wenn die Ware unterwegs / bei dir ist!

Das hat NICHTS(!) mit US-Recht zu tun, welches im EU-Wirtschaftsraum zudem irrelevant ist (Gerichtsstände und andere "Details" ausgenommen)!
 
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AmDati schrieb:
Noch einmal: Bei Amazon wird erst dann gezahlt, wenn die Ware unterwegs / bei dir ist!

Das hat NICHTS(!) mit US-Recht zu tun, welches im EU-Wirtschaftsraum zudem irrelevant ist (Gerichtsstände und andere "Details" ausgenommen)!
"US-Recht" war natürlich Quatsch und sollte eher bedeuten, dass es nach der Art und Weise vollzogen wird, wie in den USA üblich, bzw. wie Amazon es zumindest dort handhabt.

Tatsächlich ist es aber wohl so, dass auch in Deutschland der Kaufvertrag im Online-Handel sehr regelmäßig erst mit dem Versand rechtswirksam zustande kommt.
Man bekommt die Eingangsbestätigung der Bestellung und auch wenn man bei Bestellung sofort bezahlt - man hat rechtlich noch nix in der Hand. Wieder was gelernt. Wie wäre es mit einer Stornogebühr im Sinne von Verbraucherschutz - Irgendwas in Prozent des Betrags pro Tag ab Geldeingang?
 
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Laie1 schrieb:
Wie wäre es mit einer Stornogebühr im Sinne von Verbraucherschutz - Irgendwas in Prozent des Betrags pro Tag ab Geldeingang?
Wie wäre es damit, nicht seit 25 Jahren die Verbraucherrechte im Onlinehandel immer weiter zugunsten der Kund:innen auszuweiten und damit sowohl die Offline-Konkurrenz als auch die Onlinehändler immer weiter zu benachteiligen, auf dass erstens die Markteintrittshürden für kleine Anbieter immer weiter wachsen und der stationäre Handel in den Ruin getrieben wird?
 
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AmDati schrieb:
Bei Amazon wird erst dann gezahlt, wenn die Ware unterwegs
Das auf jeden Fall nicht im Marketplace. Ich hatte, als ich noch bei Amazon bestellt hatte,. es regelmäßig, dass Marketplace-Händler nach spät. einem Tag die Ware auf versendet gesetzt hatten und Amazon abbuchte, die Ware selbst aber teilweise erst 2 Wochen später kam.
 
@TorenAltair Ich meinte mit "Amazon" "Amazon", beim Marketplace ist das sicherlich schwieriger, die Vorgaben seitens Amazon als Vermittler gelten dann trotzdem, die Gewähr des Versandes wird damit vom Händler wahrgenommen, die gesetzlichen Bestimmungen greifen demgemäß!

Das ist das, was im Fall einer Haftung / eines Regresses / einer Preisgrundlage maßgeblich ist.
 
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