Amd Overdrive

Malganis

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Mai 2009
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zur "Amd Vision", sprich die Zentrale einer Amd Radeon-Grafikkarte.
Nämlich steht unter Leistung, (Zeile 2) "AMD OverDrive", hierzu die rechtliche Frage... wenn ich die Lizenzvereinbarung akzeptiere, bewege ich mich bereits im Umbruch der Garantie?
Übertaktet habe ich im dem Sinne nämlich nicht, lediglich mir die Möglichkeit freigestellt oder sehe ich dies falsch? Zudem bei einer Neuaufsetzung die Lizenzvereinbarung sowieso erneuert werden muss und somit lediglich eine Warnung bestand... oder?

(Bitte nehmt mir die Fragen nicht übel... ich bin nur etwas verunsichert)

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Herzlichen Dank im voraus.

LG
Malganis :freak:
 
Sorry ich glaube du hast mich falsch verstanden! Es geht mir um die Lizenz die ich angenommen habe... ich frage mich ob die Garantie verloren ist, dadurch weil ich vom Grafikkartentreiber die Overdrive-Lizenz angenommen habe... :confused_alt:
 
Serlbst dann, keiner überprüft das wenn was kaputt geht ob du das angenommen hast oder niciht. Das ist nur ein rechtliche Sicherung seitens AMD mehr nicht.
 
Solange man nicht übers BIOS übertaktet also das BIOS überschreibt, kann man Übertaktungen die per Software geschehen nicht feststellen/nachweisen.
 
Ich bedanke mich recht herzlich für alle Antworten!
Nun kann ich beruhigt schlafen gehen... *g*:schaf:

gn8 zusammen ;D
 
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