Amzonverkauf - Käufer will zurücktreten

brenner

Commander
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Moin,
ich habe mich mal vor 3-4 Monaten bei amazon als einfacher Verkäufer angemeldet und diesen Artikel hier Anfang August verkauft:
http://www.amazon.de/gp/product/B000BO2EKY

Natürlich tauchte meiner da unter gebraucht auf. Beschreibung war wie folgt:
Zustand: Gebraucht - Wie neu
Anmerkungen: Inkl. 3 kompletten Anschlusssätzen! Neupreis je ca. 25


Nun meldet sich der Käufer und will es zurück geben. Es geht bei ihm nicht. Anscheinend können seine Geräte kein DVI-I und ich hätte das nicht in die Beschreibung geschrieben.

Weiß jemand ob ich es zurücknehmen muss. Es war doch ein Privatverkauf oder sieht amazon das anders?
 
Zuletzt bearbeitet: (Verkaufsdatum klarer gemacht.)
Selbst wenn es kein Privatverkauf war, so ist nach 3 Monaten die gesetzliche Rückgabefrist garantiert abgelaufen.
 
Wann wurde das Teil verkauft? Vor 3-4 Monaten und jetzt erst kommt der Käufer?:D

Da muss der Käufer mit leben.
 
Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, hat der Käufer grds. 2 Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen.
 
Das hat keine Relevanz. Ein Artikel muss so verkauft werden wie beschrieben. Wenn du bei der Artikelbeschreibung die Anschlüsse angegeben hast, dann ist es ok.
Wenn du sie nicht angegeben hast, dann sollte man vorher beim Hersteller nachsehen.

Grundsätzlich hast du also nichts falsch gemacht.

Und selbst wenn es kein Privatverkauf war: Das Fernabsatzrecht sieht einen Zeitraum von 14 Tagen nach Erhalt der Ware eine Rückabwicklung vor.
Danach geht es höchstens noch per Kulanz, Garantie oder Gewährleistung je nachdem ob das Teil auch defekt ist.
 
Es steht doch in der Amazon Beschreibung, dass es DVI ist...

RückbeRECHT gibts keines. Höchstens als freiwillige Leistung eines Händlers.

Da das Gerät in Ordnung ist hat er sowieso keine Chance.

Anders wärs, wenn es beschädigt wäre. Dann gibts Gewährleistung. Allerdings muss er nach ner bestimmten Zeit beweisen, dass der Fehler bereits zum Kaufdatum existierte.


Aber da das ja ein Privatverkauf war, hat der Käufer noch weniger Rechte. Welche genau, weis ich jetzt nicht.

Aber der wird jedenfalls keine Chance haben.
 
Wenn ihm erst nach drei Monaten auffällt, dass er das Gerät nicht benutzen kann, ist das seine Schuld.
 
dann müsste man Amazon auch verklagen - bei sowas ist der Käufer selber schuld und müsste sich die passenden Adapter besorgen, da es auf der Produktseite steht, dass der KVM DVI hat.
 
Was stand denn zum Thema DVI in der Artikelbeschreibung?

Nur DVI, DVI-D?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist Privatverkäufer, der kann dir gar nix, sofern du nicht unbedingt grob fehlerhafte Informationen angegeben hast, um den Verkauf zu fördern, aber das ist sicher nicht der Fall.^^

Außerdem ist die Begründung doch sehr fraglich. Auf der Amazon-Produktseite sieht man Bilder, auf denen eindeutig DVI zu erkennen ist und wenn seine Hardware kein DVI unterstützt, hätte er die Augen besser aufmachen müssen und sich beim Hersteller informieren sollen.

Kommt die explizite Nennung von DVI-I von dir oder deinem Käufer? Weil DVI-I ist ja sogar noch besser, da tun's einfache Adapter und man kann das analoge VGA-Signal nutzen. DVI-I entspricht DVI-D Plus DVI-A.
 
In der Artikelbeschreibung steht eindeutig DVI drin.
Selbst wenn es nicht drin gestanden hätte, das ist kein. Der Kunde hätte sich Informieren können.

Nach 3 Monaten fest gestellt, dass seine Geräte kein DVI können ?
Sry der brauch das Teil nicht mehr und wills blos los werden.
 
Seine Geräte können kein DVI-I, das ist wohl ein Unterschied, weil DVI-D und DVI-I nicht anschlusskompatibel sind (http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Visual_Interface#DVI-D.

Was das Herumreiten auf einem Privatverkauf soll, wissen die schlauen Beitragsschreiber vermutlich selber nicht so genau, ich kann jedenfalls in den §§ 433ff BGB keine Ausnahme für Verbraucher erkennen.
 
Aso,

doch, ist ein Privatverkauf und auch der Erste (und wohl Einzige) gewesen.


Ähmm, wie kommt ihr auf die 3 Monate?
Gekauft wurde erste Woche August, aber auch das sollte bei einem Privatverkauf völlig irrelevant sein, auch da sollte es keine 14Tage Rückgaberecht wie beim Händler geben, oder?

Artikelbeschreibung selber kann man ja bei amazon lesen und von da aus wird ja auf die Gebrauchtartikel gelinkt, d.h. der Artikel entspricht den Daten dort. Komischerweise habe ich an keinem Rechner bisher Probleme gehabt mit dem Gerät. Der Käufer vermutet übrigens nur das seine DVI-D Geräte damit nicht zurecht kommen...
 
Seine Geräte können kein DVI-I, das ist wohl ein Unterschied, weil DVI-D und DVI-I nicht anschlusskompatibel sind

Man kann zwar keinen DVI-I Stecker in 'ne DVI-D Buchse stecken, aber umgekehrt geht das sehr wohl.

Der wird also das Gerät einfach nicht mehr wollen.
 
Das Gesetzliche Rückgaberecht bei Telefon und Onlineverkäufen beträgt 14 Tage (2 Wochen). Die Frist beginnt mit dem Erhalt beim Käufer.

Zur Gewährleistung: Der Käufer hat Grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung auf das gekaufte Produkt, sofern es kein Privatverkauf ist, nicht mit Grundstücken/Bauleistungen im Zusammenhang steht oder es nichts Gebrauchtes ist (bei Gebraucht 6 Monate).
Allerdings gilt ab dem 6. Monat die Beweislastumkehr. D.h. dass der Käufer dann nachweisen muss, dass die Sache zum Zeitpunkt(!) des Kaufs bereits einen Mangel hatte (was an sich unmöglich ist).

Dann kommt es weiter auf die Produktbeschreibung an. Wenn das Gerät etwas nicht kann (z.b. hier DVI-I) muss man es nicht aufführen sondern nur die Sachen, für die das Gerät gebaut(!) wurde.
Allerdings sollte man wenn etwas nicht funktioniert obwohl es vom Hersteller dafür konzipiert wurde es auch deutlich als defekt deklarieren.
Z.b.: Verkaufe Fernsehgerät mit defekten Antennenanschluss. (o. ä.)


Nochmal zu der Gewährleistung bzw. zum Mangel. Gesetzlich hat der Verkäufer das Recht 2 mal nachzubessern (zu reparieren), erst dann ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
?

Das heißt bei ebay z.B. kann ich auch alles wieder zurück geben wie ich lustig bin (z.B. SofortKauf)?
 
falsch ... wenn seine Geräte DVI-D als Stecker haben und der Switch DVI-I als Buchse, sind beide ohne wenn und aber kompatibel. Im umgekehrtern Fall (DVI-D als Buchse) bleibt nur der Umweg über einen Adapter.

Zudem besteht ja keinerlei Mangel. Selbst wenn Informationen fehlen würden, es sind dann keine Falschangaben und dadurch keine Mängel. Der Käufer hätte sich über das Produkt informieren müssen.

Die Rumreiterrei auf Privatverkauf bezieht sich auf die gesetzliche Gewährleistung. Welche nur bei einem Gewerbebetreibenden zieht:
 
brenner schrieb:
Das heißt bei ebay z.B. kann ich auch alles wieder zurück geben wie ich lustig bin

Nein, bis auf wenige Ausnahmen war der Beitrag totaler Murks.
 
@ Mrxy1986:

Das Gesetzliche Rückgaberecht bei Telefon und Onlineverkäufen beträgt 14 Tage (2 Wochen). Die Frist beginnt mit dem Erhalt beim Käufer.

Widerrufsrecht ist die korrekte Bezeichnung.
Der Fristlauf ist in § 355 geregelt, so pauschal ist die Aussage falsch.

Zur Gewährleistung: Der Käufer hat Grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung auf das gekaufte Produkt, sofern es kein Privatverkauf ist, nicht mit Grundstücken/Bauleistungen im Zusammenhang steht oder es nichts Gebrauchtes ist (bei Gebraucht 6 Monate).

Aus Privat- oder Gebrauchtverkauf folgen per se keine Verkürzungen der Frist, der Privatverkäufer kann die Frist verkürzen, beim Verbrauchsgüterkauf von Gebrauchtwaren kann sie auf ein Jahr verkürzt werden.
Wird nichts entsprechendes vereinbart, gilt die gesetzliche Frist.

Allerdings gilt ab dem 6. Monat die Beweislastumkehr. D.h. dass der Käufer dann nachweisen muss, dass die Sache zum Zeitpunkt(!) des Kaufs bereits einen Mangel hatte (was an sich unmöglich ist).

Der Käufer muss das grds. im Streitfall immer beweisen, nur beim Verbrauchsgüterkauf gilt die widerlegbare Vermutung des § 476 BGB.

Nochmal zu der Gewährleistung bzw. zum Mangel. Gesetzlich hat der Verkäufer das Recht 2 mal nachzubessern (zu reparieren), erst dann ist es möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Dem Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden, der Käufer hat dabei grds. die Wahl zw. Nachlieferung und Nachbesserung.

Fazit:

Viel geschrieben, wenig richtiges dabei.
 
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