Amzonverkauf - Käufer will zurücktreten

Und selbst wenn es kein Privatverkauf war: Das Fernabsatzrecht sieht einen Zeitraum von 14 Tagen nach Erhalt der Ware eine Rückabwicklung vor.
Danach geht es höchstens noch per Kulanz, Garantie oder Gewährleistung je nachdem ob das Teil auch defekt ist.

Ich bin da nicht so bewandert, aber gilt das nicht eher für Firma vs. Konsumenten und nicht zwischen Privatleuten?
 
Wurde ja schon ne Menge richtiges gesagt,

aber noch einmal etwas zum Thema Privatverkauf:
Die Regeln sind für alle Marktteilnehmer gleich. Ob man jetzt eine juristische Person (Unternehmen) oder eine natürliche Person (der Mensch an sich) ist ist dabei nicht relevant. Das ganze Thema "Privatverkauf" ist vor Jahren aufgetaucht, weil diese erfundene Klausel die Rückgabe der Artikel verhindern soll.
Allgemein hat man immer 2 Wochen Rückgaberecht.

@ Fetter Fettsack:
Wenn man etwas weiterverkauft läuft letztendlich die Garantie des Herstellers H immer noch weiter. Der neue Besitzer B - Eigentümer E ist man immer noch selbst, da man den Vertrag mit H geschlossen hat - äußert dann gegenüber dem E seine Ansprüche, der diese dann wiederrum an H weitergeben kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allgemein hat man immer 2 Wochen Rückgaberecht.

Geh zurück auf'n Berg und nimm ein BGB mit. Dort kannst du z.B. in den 312b ff. nachlesen, wann ein Widerrufsrecht besteht, bei Geschäften unter Verbrauchern ziemlich genau nie.

Die Regeln sind für alle Marktteilnehmer gleich.

Und auch das wurde hier schon durch Posten der Marketplace-AGB widerlegt.

Edita:

Wenn man etwas weiterverkauft läuft letztendlich die Garantie des Herstellers H immer noch weiter. Der neue Besitzer B - Eigentümer E ist man immer noch selbst, da man den Vertrag mit H geschlossen hat - äußert dann gegenüber dem E seine Ansprüche, der diese dann wiederrum an H weitergeben kann.

Der Unsinn geht weiter, was soll denn bitte diese Aussage?
Wenn ich die Sache dem neuen Käufer übereigne, wird der Eigentümer, ich hingegen habe mein Eigentum verloren.
Und mit dem Hersteller dürfte man wohl in den seltensten Fällen einen Vertrag haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Yetisports:

Das finde ich schon ziemlich dreist, nachdem Doc Foster eben die Sachlage anschaulich zusammengefasst hat, einen Beitrag hier abzusetzen dessen völlige Tatsachenentfremdung nur aus totaler Unwissenheit heraus geboren sein kann. Vielleicht sollte ich mal Anfangen, über Augenoptik zu referieren - ich habe zwar nicht den Hauch einer Ahnung davon, aber das scheint heutzutage ja kein Hindernis mehr zu sein.
 
Bei Privatverkäufen alles uninteressant.

Gerade auch bei Privatkäufen ist es sehr wohl wichtig, was das Gesetz für dispositive Regeln bereithält, weil die wenigsten alle Eventualitäten regeln und daher in solchen Fällen bei Bedarf die gestzlichen Regeln notwendig werden.
 
Ich versuche mal kurz zusammen zufassen, auch wenn es grad etwas verwirrend ist.

??? "Ich muss die Rückgabe nicht akzeptieren, für mich ist der Verkauf abgeschlossen ohne weitere Verpflichtungen" ???
 
Wenn es ein Privatverkauf war, dann steht dem Käufer zumindest kein Widerrufsrecht zu.

Ob die Sache mangelhaft war, kann ich als Laie jetzt nicht wirklich beurteilen, es sieht aber eher nicht danach aus.

Verbindliche Auskünfte gibt der nette Anwalt vor Ort (der haftet dann nämlich im Gegensatz zu den fröhlichen Schreibern hier dafür).
 
Das ist klar ;-)

Aber man kann ja ruhig versuchen die Lage vorher zu betrachten :-)
 
Aber was ich nicht verstehe ist, du hast doch geschrieben er vermutet, dass seine Geräte nicht mit DVI-I klarkommen. Also wieso probiert er es dann nicht einfach aus?
 
edit: Anfang Doppelpost


derhenk:
Was er wie versucht ist mir ziemlich egal. Mir geht es nur darum ob es zurücknehmen muss oder nicht.
 
Ich sage du musst den Artikel nicht zurücknehmen.

Erstens: Weil kein Mangel am Produkt vor liegt und somit nichts zum verbessern gibt.
Zweitens: Die Rügabefrist von 2 Wochen nach Fernabsatzgesetz abgelaufen sind.

Ganz unabhängig von Privat oder Gewerblicher verkauf.

Wenn ich bei HoH DDR1 Speicher zu überteuerten Preisen kaufe und nach 3 Monaten feststelle dass dieser zu meinem DDR2-Slot nicht passt, kann ich auch nur auf die Kulanz von HoH hoffen. Ein Recht darauf hab ich nicht...
 
Edit:

Hab mich vertan :)
 
Ich bin da nicht so bewandert, aber gilt das nicht eher für Firma vs. Konsumenten und nicht zwischen Privatleuten?
Dies gilt bei jeglichen Telefon und Onlineverkäufen, unabhängig ob der Verkäufer Privat oder Geschäftlich ist.

Im übrigen gilt es nicht wenn der Käufer ein Geschäftskunde ist.
 
Nein, was erzählst du für einen Unsinn? Lies mal §§ 312b ff. BGB
 
MWR87 schrieb:
Ich sage du musst den Artikel nicht zurücknehmen.

Erstens: Weil kein Mangel am Produkt vor liegt und somit nichts zum verbessern gibt.
Zweitens: Die Rügabefrist von 2 Wochen nach Fernabsatzgesetz abgelaufen sind.

Ganz unabhängig von Privat oder Gewerblicher verkauf.

Na dann lieber TE, mach das und im Fall der Fälle weißt du ja, wen du wegen eventuell falscher Auskunft zur Rechenschaft ziehen kannst :D

Ernsthaft, geh zu einem Anwalt vor Ort oder lass es, aber egal wie du dich entscheidest, niemals auf Grund von Beiträgen, die hier verfasst wurden...
 
Feuerferkel schrieb:
Bei Privatverkäufen alles uninteressant.

Ja, da hast Du recht ;)
Sorry, hatte vergessen das auch so in den Beitrag mit reinzubasteln :D
 
Hab jetzt folgendes auf die letzte Nachfrage geschrieben.

Sehr geehrter Herr XxX,

wie bereits geschrieben hat mich das Gerät voll funktionsfähig und getestet verlassen. Da Sie das Paket angenommen haben wird es ebenfalls nicht beschädigt gewesen sein, anderenfalls hätten Sie die Annahme verweigern müssen.
Desweiteren bemerkten Sie in der letzten email das Ihnen das Gerät nicht mehr gefällt da Sie es nicht verwenden wollen da ihre Geräte anscheinend nicht kompatibel sind. Dieses bedeutet ebenfalls das das Gerät nicht defekt ist sondern ihre Infrastruktur unpassend.

Ich, als privater Verkäufer, bin weder gesetzlich verpflichtet noch gewillt ein voll funktionsfähiges Gerät zurück zu nehmen.

Bitte wenden Sie Sich für weitere Informationen über Richtlinien zur Rückgabe für private Verkäufer an Amazon.

Mit freundlichen Grüßen
XXX
 
Die E-Mail ist gut verfasst. ;)
Da sich aber die Meinungen z. T. widersprechen, würde ich entweder einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen oder aber du schreibst Amazon an und erkundigst dich. Die werden dir weiterhelfen, denke ich, da Amazon eben diese Möglichkeit bietet, sich als Verkäufer anzumelden.


MFG Matze
 
Ähmm, wie kommt ihr auf die 3 Monate?
Gekauft wurde erste Woche August, aber auch das sollte bei einem Privatverkauf völlig irrelevant sein, auch da sollte es keine 14Tage Rückgaberecht wie beim Händler geben, oder?

@ Crossfire Sebi: Er hats erst Anfang August verkauft. ;)


Wie mache ich das mit dem Zitat, dass der Name mit Link ebenfalls dabei steht?


MFG Matze
 
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