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Das wird nur vor Gericht niemanden interessieren, was du demonstrieren kannst oder nichtRMS_der_Zweite schrieb:Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Sarkastisches hahaha, dann warst Du noch nicht vor Gericht. Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht. Erst recht nicht, wenn der oder die Richter keine Ahnung davon haben.RMS_der_Zweite schrieb:Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Dann räumen wir mit dem Unwissen mal auf.User007 schrieb:Wow, was hier so an auf Unwissen beruhenden Vermutungen rumschwirrt ist schon...faszinierend
Falsch. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte man niemals unterschreiben. Siehe dazu auch:User007 schrieb:Man befolgt die "Forderung" aus dem Abmahnschreiben, die wohl aus Unterlassungserklärung (UE) und Kostennote besteht, vollständig und hat danach höchst wahrscheinlich Ruhe
Allerdings sei auch vor einer zu schnellen Unterschrift der Unterlassungserklärung gewarnt. Denn je nach Formulierung der Unterlassungserklärung kann es nämlich möglich sein, dass der Schuldner seine eigenen Rechte einschränkt. In jedem Fall sollte ein Anwalt deshalb die Unterlassungserklärung überprüfen, bewerten und gegebenenfalls modifizieren.
Wie ich schon oben geschrieben hab, wurde die 3-jährige Verjährungsfrist durch eine 10-jährige ersetzt:User007 schrieb:Dies wäre eigtl. die richtige, wenn auch wahrscheinlich aufwändigste und Resilienz beanspruchendste Variante, die letztlich jedoch auch temporär auf die nach §195 BGB gesetzlich sog. "regelmäßige Verjährungsfrist" für drei Jahre begrenzt ist.
Der Richter wird vor Gericht feststellen, dass das nicht nötig ist. Verknackt wirst du trotzdem, weil Dein juristisches Wissen nicht für eine Selbstverteidigung vor Gericht ausreicht.RMS_der_Zweite schrieb:Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Wie in jeder Branche gibt es auch bei Juristen kompetente Menschen und inkompetente Menschen.Syntax_41 schrieb:Ich nö, aber meine Frau
Das Entscheidende hier ist im Konjunktiv gesetzt - also irrelevant! Was man so alles nicht soll... 🤷♂️Pummeluff schrieb:Falsch. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte man niemals unterschreiben.
Pummeluff schrieb:Wie ich schon oben geschrieben hab, wurde die 3-jährige Verjährungsfrist durch eine 10-jährige ersetzt:
RAMSoße schrieb:Dann ist man durch so ein Schreiben auf jeden Fall schon mal 100 Euro los. Übel!
Doch, solange ein Firmenname darüber prangt und Geld dafür geflossen ist (Gutachten), diese werden meist berücksichtigt. Aber ein Gutachten des Beklagten, der alles, aber nicht unabhängig vom Fall ist, nein, das wird wohl eher nichts.nutrix schrieb:Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht