Angebliche Urheberrechtsverletzung, wie verfahren?

RMS_der_Zweite schrieb:
Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Das wird nur vor Gericht niemanden interessieren, was du demonstrieren kannst oder nicht ;)
 
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RMS_der_Zweite schrieb:
Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Sarkastisches hahaha, dann warst Du noch nicht vor Gericht. Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht. Erst recht nicht, wenn der oder die Richter keine Ahnung davon haben.
 
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User007 schrieb:
Wow, was hier so an auf Unwissen beruhenden Vermutungen rumschwirrt ist schon...faszinierend
Dann räumen wir mit dem Unwissen mal auf.

User007 schrieb:
Man befolgt die "Forderung" aus dem Abmahnschreiben, die wohl aus Unterlassungserklärung (UE) und Kostennote besteht, vollständig und hat danach höchst wahrscheinlich Ruhe
Falsch. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte man niemals unterschreiben. Siehe dazu auch:
https://www.anwalt.org/unterlassungserklaerung-unterschreiben/
Allerdings sei auch vor einer zu schnellen Unterschrift der Unterlassungserklärung gewarnt. Denn je nach Formulierung der Unterlassungserklärung kann es nämlich möglich sein, dass der Schuldner seine eigenen Rechte einschränkt. In jedem Fall sollte ein Anwalt deshalb die Unterlassungserklärung überprüfen, bewerten und gegebenenfalls modifizieren.

User007 schrieb:
Dies wäre eigtl. die richtige, wenn auch wahrscheinlich aufwändigste und Resilienz beanspruchendste Variante, die letztlich jedoch auch temporär auf die nach §195 BGB gesetzlich sog. "regelmäßige Verjährungsfrist" für drei Jahre begrenzt ist.
Wie ich schon oben geschrieben hab, wurde die 3-jährige Verjährungsfrist durch eine 10-jährige ersetzt:
10 Jahre Verjährung für Lizenzschaden in Filesharing-Fällen

RMS_der_Zweite schrieb:
Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Der Richter wird vor Gericht feststellen, dass das nicht nötig ist. Verknackt wirst du trotzdem, weil Dein juristisches Wissen nicht für eine Selbstverteidigung vor Gericht ausreicht.
 
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Syntax_41 schrieb:
Ich nö, aber meine Frau
Wie in jeder Branche gibt es auch bei Juristen kompetente Menschen und inkompetente Menschen. ;)
Da hat man nicht automatisch recht, nur weil man auf dem Papier eine entsprechende Qualifikation hat. Die Frage ist ja auch: Was für ein Anwalt ist deine Frau überhaupt? Ob ein Patentanwalt in solchen Themen viel Exprtise hat? Who knows.
 
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@Pummeluff:
Erstmal hab' ich ja - sogar extra gekennzeichnet - nur Handhabungsvarianten (orig. "Umgangsmethoden") aufgezeigt und beschrieben - davon ist nichts eine Handlungsempfehlung oder gar -aufforderung! ☝️​
Pummeluff schrieb:
Falsch. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte man niemals unterschreiben.
Das Entscheidende hier ist im Konjunktiv gesetzt - also irrelevant! Was man so alles nicht soll... 🤷‍♂️
Pummeluff schrieb:
Wie ich schon oben geschrieben hab, wurde die 3-jährige Verjährungsfrist durch eine 10-jährige ersetzt:
Das bezieht sich aber eben nur auf Ansprüchen aus Lizenzvergehen und hier erfolgt die Kostenforderung nur als "Aufwandsentschädigung" für die Dienstleistung des Abmahnanwalts und ist somit eindeutig als Forderung nach BGB zuzuordnen - der "Anspruch" verjährt also nach drei Jahren.​
 
Wir gehen mal davon aus der TE ist unschuldig. Man bekommt so ein Schreiben. Ist Rechtschutzversichert... aber die meisten verlangen eine Selbstbeteiligung wenn man aktiv wird. Meist 100 Euro. Kann mich aber auch irren, sollte das je nach Rechtsfall unterschiedlich sein.
Dann ist man durch so ein Schreiben auf jeden Fall schon mal 100 Euro los. Übel!
 
RAMSoße schrieb:
Dann ist man durch so ein Schreiben auf jeden Fall schon mal 100 Euro los. Übel!
Genau dswg. eigtl. erstmal ignorieren - wenn der Forderungssteller wirklich eine valide berechtigt und legale Forderung hat, bedient er sich auch der seriösen Möglichkeit seinen Forderungsanspruch durchzusetzen.
Alle anderen Möglichkeiten müssen eigtl. als unseriös betrachtet und damit disqualifiziert werden. Leider verfallen viele Menschen - oftmals durch eine entsprechend implizierte Panikmotivation (entsprechend oktroyierende Kommunikation, formulierte Korrespondenz, Dritt-Dienstleister) - lieber der bequemen anstatt der richtigen Entscheidung.​
 
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nutrix schrieb:
Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht
Doch, solange ein Firmenname darüber prangt und Geld dafür geflossen ist (Gutachten), diese werden meist berücksichtigt. Aber ein Gutachten des Beklagten, der alles, aber nicht unabhängig vom Fall ist, nein, das wird wohl eher nichts.
 
nutrix schrieb:
Sarkastisches hahaha, dann warst Du noch nicht vor Gericht. Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht. Erst recht nicht, wenn der oder die Richter keine Ahnung davon haben.
Sicher war ich das, und meine Erfahrung ist dass Richter sich geduldig die Argumente anhören. Pech haben kann man immer. Eine schlichtweg falsche Aussage wie "ein Torrent-Client sendet immer" lässt sich nun einmal entkräften.
 
@Samurai76:
Hach, da ist aber auch viel Spekulation oder zu viel Hollywood-Affinität bei - selbstverständlich finden von beiden Parteien beauftragt unabhängig erstellte Gutachten Beachtung, nur werden sie mglw. anhand von subjektiver Auffassung der (gerichtlichen) Entscheider in ihrer "Wertigkeit" unterschiedlich zugewiesen. 🤷‍♂️​
 
User007 schrieb:
wenn der Forderungssteller wirklich eine valide berechtigt und legale Forderung hat, bedient er sich auch der seriösen Möglichkeit seinen Forderungsanspruch durchzusetzen.
So macht das eher Sinn ... Der Staat kann nichtmal seine Bürger dazu zwingen sein Staatsgebiet zu verteitigen, aber ein dehergelaufener Anwalt (kein Staatsanwalt oder so) kann mich dazu zwingen meine Zeit und Geld zu opfern um mir einen Anwalt zu suchen?

There is no way das ein Bürger vor Gericht verurteilt wird, weil er nicht auf so ein Erpresserschreiben reagiert hat. Vorausgesetzt der Empfänger ist wirklich unschultig natürlich :-)
 
Nun sind 6 Seiten geschrieben. Vor Jahren war der Goldstandard, sich eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Netz zu besorgen, die einfach nur sagt "mach ich nicht mehr" und diese zurückzuschicken.

Ist das mittlerweile überholt, dass hier so viel diskutiert wird?
 
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h00bi schrieb:
[...] die einfach nur sagt "mach ich nicht mehr" und diese zurückzuschicken.
Na ja, ich würd' das unter Voraussetzung mir keinerlei schuldhaftem Vergehen bewußt zu sein auch nicht einsehen - da geht's doch um ein grundsätzliches Prinzip! 🤷‍♂️​
 
Auf Grund der hier geposteten News bin ich mal meine Router-Einstellungen durchgegangen um die DNS-Server anzupassen, und in einem anderen Menüpunkt hab ich dann folgendes gesehen:

Bildschirmfoto_20260506_003132.png


Das bedeutet ja wohl in meinem Laien-Verständnis, dass ich überhaupt keine eigene IPv4 habe, obwohl es oben (weiss den Beitrag nicht mehr) behauptet wurde... also werde ich die Sache wohl einfach ignorieren...
 
Metalveteran schrieb:
Das bedeutet ja wohl in meinem Laien-Verständnis, dass ich überhaupt keine eigene IPv4 habe [...]
Die Konfigurationseinstellung stammt nicht von Dir?
Es muß halt nicht zwingend ein Beleg für Deine Annahme sein, sondern könnte ja bspw. auch einfach nur ein falsch gesetzter Haken sein.
Welchen Internetanbieter nutzt Du?​
 
User007 schrieb:
Die Konfigurationseinstellung stammt nicht von Dir?​
Nein, die Einstellungen waren genauso wie die Zugangsdaten bereits eingespeist (1&1 Miet-Fritzbox). Nur DNS hab ich geändert (und die WLAN SSID unsichtbar geschaltet)
 
Metalveteran schrieb:
Das bedeutet ja wohl in meinem Laien-Verständnis, dass ich überhaupt keine eigene IPv4 habe, obwohl es oben (weiss den Beitrag nicht mehr) behauptet wurde... also werde ich die Sache wohl einfach ignorieren...
Wir haben weiter oben eindeutig festgestellt, dass Du eine IP Adresse von der Telekom hast, und die ist immer eine „eigene“, also zum entsprechenden Zeitpunkt nur von Dir genutzte. DS Lite gibt es bei Anschlüssen mit Telekom Routing nicht, egal, was in der Fritzbox konfiguriert ist, die entsprechende Einstellung wird dann einfach ignoriert.
Ergänzung ()

User007 schrieb:
Welchen Internetanbieter nutzt Du?
War alles weiter oben schon geklärt, er ist zwar bei 1und1, aber anhand seiner öffentlichen IPv4 ist klar, dass er sein Anschluss über Telekom WIA realisiert wird (sprich er hat einen von 1und1 verkauften Telekom Anschluss).
 
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TomH22 schrieb:
War alles weiter oben schon geklärt, [...]
Ok, wenn ich zu unaufmerksam bin, ist's jetzt wohl eindeutig Zeit zu Bett zu gehen. 🙋‍♂️
 
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Metalveteran schrieb:
Das bedeutet ja wohl in meinem Laien-Verständnis, dass ich überhaupt keine eigene IPv4 habe
Wie dir erklärt wurde ist das ein Trugschluss. Du kannst doch eigenständig Online-Monitor unter Verbindungsdetails schauen, was dort steht, wenn du schon in den Einstellungen herumsuchst. Wenn du da eine IPv4-Adresse siehst, dann hast du auch kein DS-lite.

Und selbst wenn du DS-lite hättest: Dir wurde hier auch schon erklärt, dass das keinen Schutz vor Identifizierung bietet. IP-Adresse und Port zusammen mit dem Zeitstempel genau einem Kunden zuzuordnen. Ist technisch überhaupt kein Problem.
 
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