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Das wird nur vor Gericht niemanden interessieren, was du demonstrieren kannst oder nichtRMS_der_Zweite schrieb:Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Sarkastisches hahaha, dann warst Du noch nicht vor Gericht. Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht. Erst recht nicht, wenn der oder die Richter keine Ahnung davon haben.RMS_der_Zweite schrieb:Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Dann räumen wir mit dem Unwissen mal auf.User007 schrieb:Wow, was hier so an auf Unwissen beruhenden Vermutungen rumschwirrt ist schon...faszinierend
Falsch. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte man niemals unterschreiben. Siehe dazu auch:User007 schrieb:Man befolgt die "Forderung" aus dem Abmahnschreiben, die wohl aus Unterlassungserklärung (UE) und Kostennote besteht, vollständig und hat danach höchst wahrscheinlich Ruhe
Allerdings sei auch vor einer zu schnellen Unterschrift der Unterlassungserklärung gewarnt. Denn je nach Formulierung der Unterlassungserklärung kann es nämlich möglich sein, dass der Schuldner seine eigenen Rechte einschränkt. In jedem Fall sollte ein Anwalt deshalb die Unterlassungserklärung überprüfen, bewerten und gegebenenfalls modifizieren.
Wie ich schon oben geschrieben hab, wurde die 3-jährige Verjährungsfrist durch eine 10-jährige ersetzt:User007 schrieb:Dies wäre eigtl. die richtige, wenn auch wahrscheinlich aufwändigste und Resilienz beanspruchendste Variante, die letztlich jedoch auch temporär auf die nach §195 BGB gesetzlich sog. "regelmäßige Verjährungsfrist" für drei Jahre begrenzt ist.
Der Richter wird vor Gericht feststellen, dass das nicht nötig ist. Verknackt wirst du trotzdem, weil Dein juristisches Wissen nicht für eine Selbstverteidigung vor Gericht ausreicht.RMS_der_Zweite schrieb:Das ist nicht irrelevant, ich kann das ja sogar demonstrieren wenn nötig.
Wie in jeder Branche gibt es auch bei Juristen kompetente Menschen und inkompetente Menschen.Syntax_41 schrieb:Ich nö, aber meine Frau
Das Entscheidende hier ist im Konjunktiv gesetzt - also irrelevant! Was man so alles nicht soll... 🤷♂️Pummeluff schrieb:Falsch. Die beigelegte Unterlassungserklärung sollte man niemals unterschreiben.
Pummeluff schrieb:Wie ich schon oben geschrieben hab, wurde die 3-jährige Verjährungsfrist durch eine 10-jährige ersetzt:
RAMSoße schrieb:Dann ist man durch so ein Schreiben auf jeden Fall schon mal 100 Euro los. Übel!
Doch, solange ein Firmenname darüber prangt und Geld dafür geflossen ist (Gutachten), diese werden meist berücksichtigt. Aber ein Gutachten des Beklagten, der alles, aber nicht unabhängig vom Fall ist, nein, das wird wohl eher nichts.nutrix schrieb:Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht
Sicher war ich das, und meine Erfahrung ist dass Richter sich geduldig die Argumente anhören. Pech haben kann man immer. Eine schlichtweg falsche Aussage wie "ein Torrent-Client sendet immer" lässt sich nun einmal entkräften.nutrix schrieb:Sarkastisches hahaha, dann warst Du noch nicht vor Gericht. Fakten interessieren da teilweise überhaupt nicht. Erst recht nicht, wenn der oder die Richter keine Ahnung davon haben.
So macht das eher Sinn ... Der Staat kann nichtmal seine Bürger dazu zwingen sein Staatsgebiet zu verteitigen, aber ein dehergelaufener Anwalt (kein Staatsanwalt oder so) kann mich dazu zwingen meine Zeit und Geld zu opfern um mir einen Anwalt zu suchen?User007 schrieb:wenn der Forderungssteller wirklich eine valide berechtigt und legale Forderung hat, bedient er sich auch der seriösen Möglichkeit seinen Forderungsanspruch durchzusetzen.
h00bi schrieb:[...] die einfach nur sagt "mach ich nicht mehr" und diese zurückzuschicken.
Metalveteran schrieb:Das bedeutet ja wohl in meinem Laien-Verständnis, dass ich überhaupt keine eigene IPv4 habe [...]
Nein, die Einstellungen waren genauso wie die Zugangsdaten bereits eingespeist (1&1 Miet-Fritzbox). Nur DNS hab ich geändert (und die WLAN SSID unsichtbar geschaltet)User007 schrieb:Die Konfigurationseinstellung stammt nicht von Dir?
Wir haben weiter oben eindeutig festgestellt, dass Du eine IP Adresse von der Telekom hast, und die ist immer eine „eigene“, also zum entsprechenden Zeitpunkt nur von Dir genutzte. DS Lite gibt es bei Anschlüssen mit Telekom Routing nicht, egal, was in der Fritzbox konfiguriert ist, die entsprechende Einstellung wird dann einfach ignoriert.Metalveteran schrieb:Das bedeutet ja wohl in meinem Laien-Verständnis, dass ich überhaupt keine eigene IPv4 habe, obwohl es oben (weiss den Beitrag nicht mehr) behauptet wurde... also werde ich die Sache wohl einfach ignorieren...
War alles weiter oben schon geklärt, er ist zwar bei 1und1, aber anhand seiner öffentlichen IPv4 ist klar, dass er sein Anschluss über Telekom WIA realisiert wird (sprich er hat einen von 1und1 verkauften Telekom Anschluss).User007 schrieb:Welchen Internetanbieter nutzt Du?
Ok, wenn ich zu unaufmerksam bin, ist's jetzt wohl eindeutig Zeit zu Bett zu gehen. 🙋♂️TomH22 schrieb:War alles weiter oben schon geklärt, [...]
Wie dir erklärt wurde ist das ein Trugschluss. Du kannst doch eigenständig Online-Monitor unter Verbindungsdetails schauen, was dort steht, wenn du schon in den Einstellungen herumsuchst. Wenn du da eine IPv4-Adresse siehst, dann hast du auch kein DS-lite.Metalveteran schrieb:Das bedeutet ja wohl in meinem Laien-Verständnis, dass ich überhaupt keine eigene IPv4 habe