Angebliche Urheberrechtsverletzung, wie verfahren?

Mir ist noch bekannt, dass jeder Bürger in D das Recht hat, einmal jährlich eine anwaltliche Erstberatung kostenfrei zu erhalten. Berechtigungsschein dafür gibt es bei deinem zuständigen Amtsgericht. Aber vorsicht, dunkles hablwissen an mich herangetragen, keine eigenen Informationen.
 
Scirca schrieb:
nein das ist schon empfohlen so
Von wem und wo wird das so empfohlen?
Scirca schrieb:
Die loggen über irgendwelche Dienstleister mit wer welche IP was heruntergeladen hat, da öffentlichen IPv4 Adresse mittlerweile bei den ISPs hinter einem Block zusammengefasst werden werden, sogar Bonus für sie.
Dann reicht es wenn einer da nur was runterlädt was gar nicht genau stimmen muss und sie fragen bei ISP die Benutzer des Blocks ab und alle werden abgemahnt.
Hier mal eine Milchmädchen Rechnung
ISP hat 1 öffentliche IPv4 Adresse, dahinter sind 10.000 Kunden jetzt lädt 1er versehntlich etwas herunter, alle werden abgemahnt.
50 davon zahlen direkt, easy hat sich schon gelohnt.
Schöne Rechnung/Geschichte, es wurde aber schon geklärt, dass das bei ihm nicht zutrifft. Übrigens, das Wort das du suchst ist CG-NAT.
Block ist hier fachlich wie umgangssprachlich schlicht falsch, da er etwas ganz anderes besagt. (Nämlich eigentlich das komplette Gegenteil von dem was du meinst)

@Samurai76
Das ist so erstmal falsch. Menschen mit geringem Einkommen können einen solchen Schein beantragen. Und die Grenze ist hier sehr gering. :-)
 
Artanis90 schrieb:
Genau, da werden bei allen Inhalten Fallen und versteckte Weiterleitungen gestellt. Deswegen meinte ich ja die angeblichen Anwälte komplett zum kaputt-lachen.
Und dann ist man sicher weil auf dem illegalen Link Taylor Swift stand und man stattdessen bei diesem Spiel gelandet ist?!

Natürlich, nein und daran ist auch nichts lachhaft. Der TE hat jetzt erst mal die nächsten Monate/Jahre Stress mit dieser Kanzlei, unabhängig davon ob ihm da eine Falle gestellt worden ist.

Technisch gesehen hat er die files sehr wahrscheinlich runtergeladen und auch verteilt über P2P.

Dass das ganze unter einem falschen Dateinamen stattfand, schützt ihn überhaupt nicht, eher im Gegenteil kann man ihm daraus noch den Verschleierungsversuch vorwerfen.

Just my 2 Cents
 
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Hatte sowas mal wegen eines Torrents. Standardschreiben zurückgeschickt dass ich mich zur Unterlassung verpflichte und ansonsten keinerlei Zahlungen leiste. Kam dann irgendwann nichts mehr.

Die Argumentation war sowieso nicht stichhaltig, denn die basierte drauf dass Torrent-Clients immer auch Teile an andere verschicken und man somit das Material verbreitet. Kann bei meinem Client den Upload aber auf 0 setzen.
Anwälte sind technisch meist alles andere als versiert, das wäre eine lustige Verhandlung geworden.
 
Wenn am Ende festgestellt wird, dass die Anschultigung falsch waren, wer ersetzt mir dann meine Lebenszeit, die damit verschwendet wurde? Da könnte ja jeder kommen :confused_alt:

Da steckt ja teilweise schon kriminelle Energie drinne.
 
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Janush schrieb:
Wenn am Ende festgestellt wird, dass die Anschultigung falsch waren, wer ersetzt mir dann meine Lebenszeit, die damit verschwendet wurde? Da könnte ja jeder kommen :confused_alt:

Halbwissen: Du könntest vermutlich Zivilklage auf Schadensersatz einreichen. Dann müsstes Du aber wahrscheinlich auch nachweisen, dass Dir auch tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Das, was dabei rumkommt, dürfte in Deutschland aber sehr gering sein...

"Lebenszeit" wird dir wohl niemand ersetzten...
 
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Samurai76 schrieb:
Mir ist noch bekannt, dass jeder Bürger in D das Recht hat, einmal jährlich eine anwaltliche Erstberatung kostenfrei zu erhalten. Berechtigungsschein dafür gibt es bei deinem zuständigen Amtsgericht.
Nein, nicht jeder, da es an Voraussetzungen wie ein geringes Einkommen geknüpft ist.
Außerdem hat man die Möglichkeit der "Prozesskostenhilfe", wodurch der gesamte Betrag in monatlichen (kleinen) Raten abgezahlt werden kann und sogar gedeckelt ist.

Ob man die Voraussetzungen für das Eine oder Andere erfüllt, kann man von Profis in Erfahrung bringen.
Social Media ist grundsätzlich der falsche Ort hierfür.

Einen EXTREM GROBEN Orientierungspunkt der Kosten geben diese Tabellen:
Gerichtskosten: https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_2.html
Anwaltskosten: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html
Diese Werte werden zusätzlich mit einem Faktor (höher oder niedriger) multipliziert und neben den Gerichtskosten und Anwaltskosten können auch weitere Kosten anfallen.
Dies kann man als Laie unmöglich selbst ausrechnen!
Einfach zur Geschäftsstelle des örtlichen Amtsgerichts gehen und/oder zu einem Rechtsanwalt.
 
CoMo schrieb:
Das wird teuer. WBS wird dir ein schlechtes Angebot machen ...
Naja - also zumindest das Erstgespräch scheint mal kostenlos zu sein.
Für alles Weitere werden die dann schon Honorar haben wollen.
 
Deswegen nutze ich seit mehr als 15 Jahren VPN alle meine Geräte selbst der TV läuft über VPN
auch ich hatte mal so post gehabt, obwohl nie was geladen zu haben.
Deswegen nutze ich VPN und mein router ist so eingestellt das andere Geräte nicht zugreifen dürfen

bis ich sie Manuel hin zu füge.
 
@Incanus an einem tot muss man sterben, besser wie markt Analyse durch den isp
und im Hotel offenes WLAN gehe ich ohne VPN nicht rein.
 
MSI-MATZE schrieb:
Deswegen nutze ich seit mehr als 15 Jahren VPN alle meine Geräte selbst der TV läuft über VPN
auch ich hatte mal so post gehabt, obwohl nie was geladen zu haben.
Deswegen nutze ich VPN und mein router ist so eingestellt das andere Geräte nicht zugreifen dürfen
Sorry, ich verstehe jetzt nicht, wie VPN Dir helfen soll, daß Deine IP durch einen Wechsel verwechselt wird mit jemanden, der ein Torrent betreibt?
 
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RMS_der_Zweite schrieb:
Die Argumentation war sowieso nicht stichhaltig, denn die basierte drauf dass Torrent-Clients immer auch Teile an andere verschicken und man somit das Material verbreitet. Kann bei meinem Client den Upload aber auf 0 setzen. Anwälte sind technisch meist alles andere als versiert, das wäre eine lustige Verhandlung geworden.
Technik ist hier irrelevant. Du kannst davon ausgehen, dass der Richter technisch genauso versiert ist wie der Abmahnanwalt. Wenn der aber einen Zettel vorlegt, dass du zu einem bestimmten Zeitpunkt das geistige Werk eines seiner Mandanten im Internet verbreitet hast, dann ist Dein überlegenes technisches Wissen schnell irrelevant.

Recht haben und Recht kriegen sind (nicht nur) in Deutschland zwei komplett verschiedene Dinge.
 
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gaym0r schrieb:
Hm, meinst du nicht, es gibt Gründe, warum die allgemeine Empfehlung ist, dass man es eben nicht aussitzen soll? :)
Gibt ja sogar Berichte von Usern, welche die erste Abmahnung dieser Kanzlei ausgesessen haben und anschließend weitere Abmahnungen bekommen haben. Also die "vergessen" einen nicht einfach so.


Und du hast die Weisheit mit Löffeln gefressen, weil...?

Weil Anwälte daran verdienen, wenn man sie vorher einsetzt … Das ist eine Industrie die sich darauf Spezialisiert hat und zwar auf beiden seiten und beide wollen profit machen. Da sind Leute wie du gefundene Opfer.
Was interessiert mich die Gegenseite, ob die mich vergessen hat oder nicht? Letztendlich zählt nur das was der Richter einem sagt.
Wenn die Klage erhoben wird, dann wird es Zeit, einen guten, teuren Anwalt einzuschalten, der nach Stunden bezahlt wird (bloß keinen billigen Anwalt, der über Rechtsschutz abrechnet)

Da wird nichts kommen ausser belanglose Briefe.

Stichwort: Prozessrisiko ein verlorener Prozess kann ganz schnell sehr teuer werden und den vermeiden Abmahnanwälte (die meist eh zu den schlechtesten gehören, deswegen machen die ja das noch)


Ich nö, aber meine Frau
 
Naja. Da auf der Webseite nicht mal ein konformes Cookie / DSGVO Banner erscheint, habe ich die Jungs mal beim Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet. Davon abgesehen hat eine DSGVO Analyse klare Schwachstellen aufgezeigt. Da ich nun auf der Webseite war, weil mir das Thema ein berechtigtes Interesse abverlangte, fühl ich mich jetzt geschädigt und werde den Jungs mal auf die Pelle rücken :)

Davon abgesehen hat mir Claude und Hermes bereits alle Schwachstellen aufgezeigt (Wordpress und so :D ). Ich glaube heute Abend könnte mir und meinem Kumpel Brute "Magic" Force langweilig sein und sich gezielt austoben :D
Man sieht aber auch ganz genau das die Webseite definitiv nicht von einem Deutschen bzw. einer deutschen Agentur erstellt wurde. Das ganze basiert im Background fast alles auf en_US, daher auch der Name Nimrod. Das ist nur eine gezielte Abmahnkanzlei, die solange macht, bis sie auf den Deckel bekommt. Also eher Illegales Geschäft.
 
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TomH22 schrieb:
Es werden immer mal wieder Leute rechtskräftig wegen Filesharing Urheberrechtsverletzungen zu Schadenersatz verurteilt. Ob die Quote 1% oder höher ist, weiß ich nicht. Klar kann man abwarten und darauf hoffen, dass es im Sande verläuft. Darauf verlassen sollte man sich nicht. Klar, wer gleich einen Anwalt nimmt, wird ohne Rechtssschutzversicherung nicht kostenlos herauskommen. Wer nichts tut, zahlt mit Glück nichts, mit Pech aber mehr, als bei einer proaktiven Strategie. Das hat noch nichts mit juristischem Wissen zu tun, sondern ergibt sich aus den öffentlich verfügbaren Informationen zu dem Thema.

Ich habe übrigens zu keinem Zeitpunkt dem TE in die eine oder andere Richtung geraten, sondern mich auf Beantwortung überwiegend technischer Fragen zu IP Adressen fokussiert.


Bei der Quote von 1% (wobei ich wette, es waren welche, die sofort den Fehler gemacht haben und reagiert haben, evt. versucht es vorher ohne Anwalt zu klären) ist das kein Glück mehr, sondern einfache Mathematik.

Rechtschutz Naja, ein teurer Anwalt, der gewinnt, ist da billiger.

Es gibt einen guten Grund, warum man wie bei KI nicht alles glauben sollte, was einem im Internet erzählt wird. Weil man dort die Meinung relativ einfach beeinflussen kann, besonders in Themen, wo viele mit Halbwissen diskutieren und von Recht keine Ahnung haben. In dem Abmahnspiel gewinnen zwei seiten einmal der Anwalt der Abmahnt und einmal der Anwalt der dagegen vorgeht. (Würde mich nicht wundern wenn die ganzen Youtube Anwälte sich gut kennen und befreundet sind)
Ergänzung ()

cyberpirate schrieb:
Ich würde ohne Anwalt nichts unternehmen. Und die 50€ für eine Erstberatung sollte man wohl aufwenden. Und wenn Ich hier von Tipps wie einfach aussitzen etc kann Ich nur den Kopf schütteln!

50€ Erstberatung? Dann würde ich mich eher von ChatGPT 1.0 vertreten lassen
Ergänzung ()

Pummeluff schrieb:
Technik ist hier irrelevant. Du kannst davon ausgehen, dass der Richter technisch genauso versiert ist wie der Abmahnanwalt. Wenn der aber einen Zettel vorlegt, dass du zu einem bestimmten Zeitpunkt das geistige Werk eines seiner Mandanten im Internet verbreitet hast, dann ist Dein überlegenes technisches Wissen schnell irrelevant.

Recht haben und Recht kriegen sind (nicht nur) in Deutschland zwei komplett verschiedene Dinge.

Deswegen gibt es Gutachter
Ergänzung ()

Incanus schrieb:
Und übergibst alle Informationen einem Dir unbekannten Anbieter.

Der alles Mögliche dafür tut, dass die Informationen nicht weitergegeben werden. Sollte das ein VPN-Anbieter machen, ist der ziemlich schnell weg vom Fenster...
 
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Syntax_41 schrieb:
Der alles Mögliche dafür tut, dass die Informationen nicht weitergegeben werden. Sollte das ein VPN-Anbieter machen, ist der ziemlich schnell weg vom Fenster...
Dann lies Dir mal die AGBs der VPN Anbieter genauer durch. Bei Ermittlungen mit entsprechenden Bescheid müssen sie auch alles ausrücken.
 
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Hi...

Wow, was hier so an auf Unwissen beruhenden Vermutungen rumschwirrt ist schon...faszinierend - und hilft dem TE wohl eher nicht wirklich. 🤷‍♂️

Also, es gibt, wie hier bereits erwähnt wurde, verschiedene Umgangsmethoden dazu:​
  1. Man befolgt die "Forderung" aus dem Abmahnschreiben, die wohl aus Unterlassungserklärung (UE) und Kostennote besteht, vollständig und hat danach höchst wahrscheinlich Ruhe - mag die bequemste Lösung sein, aber muß - und sollte - man nicht erwägen, zumal man damit beiträgt dieses "Geschäftsmodell" am Leben zu erhalten! 🙄​
  2. Man befolgt die "Forderung" nur teilweise, in dem die Kostennote unbefriedigt bleibt, man aber eine geforderte UE abgibt, denn nach wie vor gilt unabhängig von der sog. "Störer(mit)haftung" (die übrigens entgegen der evtl. mißverständlichen Anmerkung in #19 auch nicht pauschal vollständig aufgehoben wurde) das Urheberrecht. Jedoch stellt sich auch hierbei die Frage inwieweit überhaupt der Forderungssteller berechtigt ist eine solche UE einzufordern.
    Auch hier wird bei unnötig freiwilliger Mitwirkung sowohl das Geschäftsmodell weiter erhalten und ist zudem auch keine Garantie dafür, dass sich der Forderungssteller damit zufrieden gibt.
    Anm.:
    Für beide Varianten gibt der Gesetzgeber allerdings klare Rahmenbestimmungen für das Vorgehen vor und es existieren auch genügend Forderungsrückweisungen per Gerichtsentscheiden.​
  3. Man bedient sich juristisch fachqualifizierter Unterstützung - sollte keine entsprechende Rechtsschutzversicherung vorhanden sein oder die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse keine freie Wahl einer rechtlichen Vertretung zulassen, kann bspw. für Leistungsempfänger nach SGB (das umfasst dann auch Bezieher von "Altersruhegeld") ein sog. "Beratungshilfeschein" beim lokalen Amtsgericht beantragt werden oder man wendet sich an die lokal/regional zuständige Zweigstelle der Verbraucherzentrale, die mit ihren Hausjuristen gegen eine geringe Unkostengebühr eine Erstberatung anbieten (Bsp. für mein BL S-H).​
  4. Man ignoriert diese Abmahnschreiben, lässt es eskalieren und "sitzt" es aus - allerdings benötigt das mitunter ein "dickes Fell" und einige Geduld. Auch muß man sich hierbei im Klaren darüber sein, dass man durchaus ebenso mit unschönen "Nebeneffekten" in Kontakt kommen kann, bspw. durch "Belästigung" von Inkassounternehmen sowie evtl. - voreilig unberechtigter - Eintragung bei Bonitätsauskunfteien.
    Dies wäre eigtl. die richtige, wenn auch wahrscheinlich aufwändigste und Resilienz beanspruchendste Variante, die letztlich jedoch auch temporär auf die nach §195 BGB gesetzlich sog. "regelmäßige Verjährungsfrist" für drei Jahre begrenzt ist.
    Sollte dem widerläufig der Forderungssteller doch ein valide berechtigtes Interesse auf die Befriedigung von Kosten haben, wird der Vorgang einen rechtsverbindlichen Rahmen in Form eines gerichtlichen Forderungsverfahrens (per gerichtlichem Mahnverfahren) erhalten - ab da wäre auf jeden Fall juristische Unterstützung zwingend angeraten.​
Metalveteran schrieb:
Naja, habe jetzt bei WBS jetzt mal ein Beratungsgespräch in Anspruch genommen, [...]
Wie hier bereits angemerkt wurde, werden auch die letztlich eher durch ein gegen Dich gerichtetes finanzielles Interesse motiviert sein.
Als jemand, der selbst mal solch eine Situation nach Variante 4 "gehandelt" hat, kann ich aus persönlichem Erlebnis berichten, dass das schon auch so funktioniert, aber halt auch anstrengend ist.
Inwieweit man sich - auch evtl. im Familienverbund - möglichen Belastungen aussetzen will bzw. kann, muß jeder für sich entscheiden.​
 
Zuletzt bearbeitet: (Beitrag ergänzt/Schriftformatierungen beigefügt)
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