Das wird hier sicherlich kaum einer lesen aber egal.
Das man "normale" Wörter schützen lassen kann, ist eh schon ein Witz.
1. Normale Umgangssprache kann man nicht schützen lassen, siehe, Baum, Wasser, Brücke, Schnee etc. alles nicht machbar.
2. Seinen Markennamen kann man für entsprechende Klassen zwar schützen lassen, aber nicht für ewig, alle 10 Jahre ist eine Erneuerung nötig.
3. Es ist nicht gestattet wahllos Klassen zu bunkern und diese dann nicht zu verwenden. Wird ein Markenname in einer Klasse nach spätestens 5 Jahren vom Anmelder nicht genutzt, ist er locker von einem Interessenten einzufordern, Apple hätte hier die Pflicht nachzuweisen, dass sie z.B. professionell Kuchen, Wein oder Rucksäcke mit diesem Namen vertreiben, können Sie das nicht, sieht es schlecht für sie aus.
4. Ist hier gar nicht geklärt und das wäre wesentlich, ob es sich um eine Bildmarke, Geschmacks- oder Wortmarke handelt. Denkbar wäre aber hier eher die Bildmarke des Apfel-Logos und nicht das Wort Apple selbst. Selbstverständlich und das ist völlig nachvollziehbar möchte Apple sein Logo nicht auf IT-Fremden Produkten sehen.
5. schon bestehende Schutzrechte sind nicht angreifbar, wer also Wein, Pullover, Holzmöbel, etc. unter dem Namen Apple verkauft, kann dies auch weiter tun.
Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino
Bekommen IT Redakteure eigentlich Strafen, wenn Sie den Hauptsitz nicht erwähnen oder ist das einfach nur die mangelnde Ausdrucksfähigkeit bei Apple-News die da durchschlägt?
