Arbeitgeber bestimmt Notenschnitt

M

MurphsValentine

Gast
Hallo miteinander,
ich habe mal eine rechtliche Frage.

Ich beginne jetzt bald ein Duales Studium in der Wirtschaftsinformatik.

Nebenbei läuft bei mir die Berufsschule, aber das ist jetzt nur Nebensache.

In meinem Zusatzvertrag, welcher sich auf das Studium bezieht, ist ein Notenschnitt geschrieben, welchen ich erreichen muss, ansonsten wird der Arbeitsvertrag aufgekündigt.

Ich möchte jetzt nicht sagen, dass ich lernfaul bin und grad so das Studium schaffen möchte, aber darf mein Arbeitgeber sowas?

Ich meine, ihr wisst selbst, wie schnell man mal ne schlechte Note schreibt.

Daher wollte ich eben mal Fragen ob sich da irgendwer auskennt.
Wie das so ist?

Ich meine mal gehört zu haben, dass es eben nicht rechtskräftig wäre.

Würde mich über eine schnelle Hilfe sehr freuen.
 
Warum sollte dies nicht rechtskräftig sein?

Es gibt Arbeitsverträge, wo dein Körpergewicht nur um plusminus 1-2kg abweichen darf.


Ich hatte damals auch solch eine Klausel und mich nicht daran gestört, dies signalisiert meist, dass der Arbeitgeber an einer Übernahme nach dem Studium interesiert ist, da benötigt er keine "zweitklassigen" Studenten.

Und "mal" eine schlechte Note versaut keinen Notenschnitt.
 
Wenn du pro Semester in jedem Fach nur eine Prüfung hast, zieht eine schlechte Note gewaltig runter, bzw den Notenschnitt hoch.
 
Zumindest ist soetwas durchaus üblich, wie es mit der rechtlichen Grundlage aussieht, weiß ich nicht, ich hab aber noch nicht gehört, dass es nicht rechtens wär.
 
MurphsValentine schrieb:
Wenn du pro Semester in jedem Fach nur eine Prüfung hast, zieht eine schlechte Note gewaltig runter, bzw den Notenschnitt hoch.

Dann sollte da wohl keine schlechte Note stehen.

Anyway, dir wird wohl kaum ein Notenschnitt von 1,5 vorgeschrieben worden sein, sondern mehr was in Richtung 2-2,5. Tjo, dann darfst du dir wohl keine 5 leisten, aber das dürftest du eh nicht. Mehr wie eine 4 wäre auch blöd, sollte aber nicht vorkommen. (eine dürfte dir nicht schaden)


Und nein, im Studium ist so oder so kein Platz mehr für "mal ausversehen ne schlechte Note", im späteren Berufsleben wirst du mit 50% Leistung (Note 4) auch nicht weit kommen.
 
kenne ich von Freunden in dualer Ausbildung oder richtiger Ausbildung. Bei (zu) schlechten Noten gibts Gespräche, Hilfe, Druck.

Klar, das Unternehmen steckt da (viel) Geld in dich, wenn du am Ende deinen Abschluss verpasst oder auch nur knapp bekommst ist das eine Fehlinvestition. Unternehmen wollen ja gute Mitarbeiter, keine 4-Nuller Kandidaten.

Ich denke auch, dass das rechtlich ok ist. Zum einen sehe ich das durchaus im RAhmen der Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgeben und Arbeitnehmer und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, dass (auch) die großen Unternehmen in ihren Standardverträgen rechtlich angreifbare Vereinbarungen vereinbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:
MurphsValentine schrieb:
Ich meine, ihr wisst selbst, wie schnell man mal ne schlechte Note schreibt.
Eine Note versiebt noch lange nicht den Schnitt (sofern man nicht bei 1,0 steht) und wenn das zu oft passiert sollte man etwas dagegen tun. Klar kann man mal total reinfallen. Das sollte aber die Ausnahme bleiben.

MurphsValentine schrieb:
Wenn du pro Semester in jedem Fach nur eine Prüfung hast, zieht eine schlechte Note gewaltig runter, bzw den Notenschnitt hoch.

Der Notenschnitt bezieht sich doch auf das Studium insgesamt und nicht auf einzelne Fächer oder? Und normal sind etwas zwischen ca. 4 und 9 Prüfungen/Semester. Also sollte eine nur minimal ins Gewicht fallen.

Damien White schrieb:
Tjo, dann darfst du dir wohl keine 5 leisten, aber das dürftest du eh nicht.
Dir ist aber bekannt, dass eine 5 als durchgefallen gewertet wird, dadurch wiederholt werden muss und somit eigentlich nicht in den (endgültigen) Notenschnitt miteinfließt? Deswegen darf man sich schon ne 5 leisten, wenn gleich diese für den Schnitt evtl. sogar besser wäre als eine 4,0 sofern man sich danach verbessert. ;)


@TE
Ganz allgemein würde ich sagen, dass du den Arbeitsvertrag (ungezwungen) akzeptiert hast und der damit erst einmal gültig ist. Und das ist auch eine gängige Klausel.
Zudem wird der AG nicht nur alleine auf deinen Notendurchschnitt schauen, da es ja ein duales Studium ist. Also wenn du dich dort nicht so schlecht anstellst wird er ggf. sogar ein Auge zudrücken.
Ich kenne jemanden, der flog schon X mal durch seine Prüfungen und verfehlt den Schnitt in seinem Arbeitsvertrag wohl total. Bisher hat aber noch keiner etwas zu ihm gesagt. Und das bei einem großen DAX Unternehmen...

Aber die Überschrift ist etwas unpassend gewählt.
 
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