News Autonomes Fahren: VW will Level 4 bis 2025 kommerzialisieren

Das größte Problem werden vor allem die halt noch nicht automatisierten Fahrzeuge sein und die wird es noch zu Hauf geben. So unvorhersehbare Manöver wie ich sie teilweise in der Stadt sehe sind schwer von der Technik zu verarbeiten sein. 100% Sicherheit wird es nicht mal bei komplett Computergesteuerten Fahrzeugen nicht geben. Die Menschen die auf der Straße laufen oder Fahrrad fahren wird man nie ganz berechnen können, und wenn ein Fahrradfahrer einfach nur aus Versehen über eine Kastanie fährt und dir direkt vor das Auto fällt.
 
Ich musste so lachen als bei der Golf Präsentation diese VW Manager Opas auf der Bühne englisch mit buzzwords um sich geworfen haben. Und dann holt man Jogi Löw als celebrity Marketing Botschafter . Marketing für ü50 oder wie? VW wirkt bei Digitalisierung und Zukunft nicht dynamisch sondern verzweifelt. Man sucht nur den langweiligen Kompromiss. Alleine optisch ist man Schnee von gestern.
 
new Account() schrieb:
nein, das ist einfach nur die Wahrheit
Es ist aber eben NICHT Schluss. Das kannst du drehen und wenden wie du willst.
Wenn du für DICH selbst entschieden hast, dass wo auch immer Schluss ist, dann ist das ja ok.
Aber verlange bitte nicht von anderen, dass sie deine Sichtweise übernehmen!
 
Hayda Ministral schrieb:
Sehr schönes Märchen, wunderbar erzählt. Oder hast Du etwa wirklich schon ein Auto mit diesem Automatisierungslevel der neuesten Generation? Dann solltest Du uns Modell, Jahrgang und Kaufpreis nennen um Deine Glaubwürdigkeit zu erhalten.
Audi A4, Bj. 2018
Ein Tesla kann das, wie gesagt, sogar noch deutlich besser. Abgesehen davon ist das nun wirklich kein Hexenwerk. Abstand halten per Rader ist schon bald 10 Jahre alt, also nichts besonderes. Automatische Anpassung der Geschwindigkeit geht per Kartendaten und Kamera (entsprechend ein wetterbedingtes System mit Fehlern hin und wieder). Das bremsen in Kurven und Kreuzungen geht per GPS, das auf ca. einen Meter genau ist (evtl. auch Galileo? So genau weiß ich es nicht.)
Das Auto ist ansonsten geleast und hätte als Vorführwagen mit ca. 10.000km knapp 44.000€ gekostet.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung und Klarstellung)
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burglar225 schrieb:
Ein Tesla kann das, wie gesagt, sogar noch deutlich besser.
Ein Tesla ist aber von der Verarbeitungsqualität eher Niveau Lada oder noch schlechter. Außerdem willst du nicht gegen einen weißen LKW fahren oder dein Auto auf einem Parkplatz zerstören.
 
Froz0ne schrieb:
Ein Tesla ist aber von der Verarbeitungsqualität eher Niveau Lada oder noch schlechter. Außerdem willst du nicht gegen einen weißen LKW fahren oder dein Auto auf einem Parkplatz zerstören.
Mir ging es lediglich um die Qualität der Automatisierungssoftware.
Zu den Unfällen muss man tatsächlich sagen, dass mir sowas eher nicht passieren kann, einfach, weil die Systeme nicht so hochautomatisiert sind, wie bei Tesla. Abgesehen davon halte ich den Verzicht auf ein Radarsystem für einen Fehler. Im Vergleich zu Kameras sind die halt einfach wetterunabhängig.
 
Joa, Tesla ist ziemlich weit, allerdings setzen die auch Sachen um, die noch nicht wirklich Marktreife erreicht haben.
 
Sophisto schrieb:
Zumal das dann über eine Versicherung abgedeckt wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür müssen natürlich erst noch geschaffen werden.

dann steigen wir doch mal ein, in deine meinung.

ein unfall, der von einem automatischen fahrassistenten verursacht wird, kann ja nun auf keinen fall von deiner versicherung reguliert werden.

genauso wenig kann eine hochstufung in den freiheitsklassen bei der versicherung des fahrzeughalters erfolgen. er war ja zu keinem zeitpunkt führer des fahrzeuges. :evillol:

wie genau, diese rechtlichen rahmenbedingungen dann aussehen werden ist noch nicht entschieden, aktuell sieht es aber danach aus, dass die hersteller dieser assistenten dann haften müssen und versichert sein müssen.

hier versuchen aktuell halt die lobbyisten gegen zu steuern, zweigleisig fahren schadet ja aber auch nie.

logischer weise will aber natürlich nicht der mutterkonzern VW selber haften. :heilig:

mfg
 
domian schrieb:
Was ist mit engen Wegen, Schlaglöchern, Einfahrten, Be– und Entladestellen, auf die Strasse springende Menschen oder anderen unvorhersehbaren Szenarien, wo ein jeder Rechner an seine Grenzen kommt und intuitive Entscheidung nötig ist? Level 5 im tatsächlichen Sinne wird man sich nur annähern aber nie erreichen können.
Alles abschaffen. Man wird sich nicht nur von den Fahrzeugen an Leven 5 annähern müssen sondern auch von den Umgebungsverhältnissen.
Wenn ich mir die Straßen von 1970 ansehe, haben wir in den nächsten 50 - 70 Jahren genug Zeit dazu.
Alles muss geregelt sein. Tempolimit, möglichst wenig Teilnehmer < Level 5, wenige klare Fahrwege, einheitliche Kommunikation der Verkehrsteilnehmer.
Wie bei einem gut geölten getriebe müssen alle Zahnräder ineinander greifen. Fremdkörper entfernen und alles muss verlässlich sein.
 
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[wege]mini schrieb:
von deiner versicherung reguliert werden.
Ich sprach von der Versicherung des Herstellers des autonomen Systems. Dieser wird sich gegen Schäden die sein System verursacht versichern lassen. Sorry für die Unklarheit.
 
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@new Account()
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn
Ein Rechtsfahrgebot auf Autobahnen gilt generell. Auf den linken Fahrstreifen darf in der Regel nur gefahren werden, um andere Fahrzeuge zu überholen. Im Anschluss daran muss sich der Fahrzeugführer wieder rechts einordnen.
Und wenn du halt nicht überholen kannst aufgrund von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder der Motorleistung musst du halt zurückstecken und rechts fahren. Sollte ich falsch liegen korrigiert mich denn mein FS 1b liegt nun schon 23 und der FS3 schon 21 Jahre zurück.
 
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Taxxor schrieb:
Davon ab ist es dennoch richtig, dass ich in einer 120er Zone nicht überholt werden darf, wenn ich rechts oder in der Mitte 120 fahre, weil jede Spur nur 120 fahren darf.
Also wem würde es schaden, wenn ich es links tue?
Sicherlich kann man über eine solche Situation Streiten. Disziplinierung der anderen Autofahrer ist jedoch nicht deine Aufgabe als normaler Verkehrsteilnehmer. Dennoch gilt auch bei Tempolimit Rechtsfahrgebot. Ob das dann konkret Nötigung ist wenn man die linke Spur blockiert oder nicht vermag ich nicht zu entscheiden da ich nicht diese Authorität besitze. Es ist zumindest dünnes Eis.

Weiterhin: Wenn man links einen Überholvorgang begonnen hat kann es u.U. auch zulässig sein diesen auch nach beginn des Tempolimits zu beenden wenn ansonsten eine Gefährdung durch das abbremsen entstehen würde.
 
@Orcon deswegen darf man dennoch nicht höher als die zugelassene Geschwindigkeit fahren...

@Topic... ich hab da noch meine Zweifel, ob das mit dem autonomen Fahren bis 2025 was wird. Gerade auch weil eben oft jeder fährt wie er will...
 
Hayda Ministral schrieb:
Ausgehend von den Erfahrungen mit "vorauseilenden" Verwandten (Onkels, Uronkels,...) freue ich mich auf die noch etwas vage Aussicht, auch deutlich nach Eintritt ins Rentenalter noch mobil zu bleiben ohne dabei ständig das Totenhemd zu tragen. :-)

Lebensmittelpunkt von mir ist Berlin, da brauche ich kein Auto.
Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen, aber deine Aussage stimmt natürlich auch.
 
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Sophisto schrieb:
Dieser wird sich gegen Schäden die sein System verursacht versichern lassen. Sorry für die Unklarheit.

das ist mir schon klar....

dir scheint nicht klar zu sein, dass eine versicherung nur für unfälle aufkommt.

für verschlampte oder gar illegale software ganz sicher nicht. da zahlt der hersteller 100% aus eigener tasche. daher ist es gut, eine gmbh als tochtergesellschaft gegründet zu haben, die am ende einfach abgewickelt wird.

hat denn keiner was aus dem contergan skandal oder dem wilke desaster gelernt?

selbst deine versicherung für dein fahrrad, mit dem du jeden tag zu schule fährst, wird gekündigt wenn du dich zu oft beklauen lässt. :heilig:

mfg
 
@Aphelon Deswegen schrieb ich ja zurückstecken. Da muss ich meine Geschwindigkeit verringern und mich wieder rechts einordnen wenn ich den Überholvorgang nicht beenden kann, aus welchem Grund auch immer. Auch aufgrund einer Verkehrsregel.
 
[wege]mini schrieb:
dir scheint nicht klar zu sein, dass eine versicherung nur für unfälle aufkommt.

für verschlampte oder gar illegale software ganz sicher nicht. da zahlt der hersteller 100% aus eigener tasche.
Soll ich jetzt meinen ganzen ursprünglichen Beitrag nochmal zitieren?
Da schrieb ich bereits von "nicht grob fahrlässig" und"nach menschlichem Ermessen sicher"!
Das schließt das von dir aufgegriffene "verschlampt" und "illegal" schon aus!:freak:

Und was heißt "ist mir schon klar"?
DU warst doch der der daraus "deine Versicherung" gemacht hatte!?
Man man man!!!
 
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Orcon schrieb:
Und wenn du halt nicht überholen kannst aufgrund von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder der Motorleistung musst du halt zurückstecken und rechts fahren.
Vor wem soll man zurückstecken?

Und der Text den du zitiert hast, sagt doch gar nichts?
Er überholt ja. Da steht nichts von Überholvrgang abbrechen auf Grund eines Limits.

Es gab auch ein entsprechendes Urteil eines Gerichts, das besagt, dass man nur nach rechts fahren müsste, wenn rechts frei ist.

Orcon schrieb:
n und mich wieder rechts einordnen wenn ich nicht den Überholvorgang beenden kann
Er kann direkt nach dem Limit vollendet werden.
Würde man extra bremsen ums ich rechts einzuordnen, würde man ggf. nur rechtsfahrende zum Rechtsüberholen nötigen (bitte nicht am Wort nötigen aufhängen) und zudem den Hintermann ausbremsen.
 
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e-Funktion schrieb:
Weiterhin: Wenn man links einen Überholvorgang begonnen hat kann es u.U. auch zulässig sein diesen auch nach beginn des Tempolimits zu beenden wenn ansonsten eine Gefährdung durch das abbremsen entstehen würde.
Das gilt aber eher für Situationen mit Gegenverkehr
 
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