Bafög berechtigt ?

Daltimo

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März 2006
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Ich denke in diesem Forum treiben sich doch einige Studenten umher, die Bafög zum einen beziehen und in diesem Thema recht fit sind.

Es geht dabei um meine Freundin, sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und möchte nun studieren. Wir haben gemeinsam einen eigenen Hausstand. Ihr derzeitiges Gehalt wird sie logischerweiße nicht beziehen. Ggf. könnte es sein, dass es ein Teilzeitstudium mit Studiengebühren wird oder ein Vollzeitstudium ohne Studiengebühren. Kommt drauf an, welchen Weg sie einschlagen möchte.

Unter welchen Voraussetzungen wird Sie Bafög erhalten? Leider habe ich hier und i Internet nicht viel gefunden...
 
Meine Cousine macht derzeit ebenso eine Weiterbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung.
Allerdings ist es bei ihr so, dass sie ihren Fachwirt in Form von Abend- und Wochenendschule innerhalb zweier Jahre macht.
Sie bekommt Bafög und einen Teil ihrer Prüfungskosten erstattet, wie es jedoch mit einem Vollzeitstudium nach der Berufsausbildung ist weiß ich nicht. Prinzipiell dürfte es jedoch kein Problem sein, sofern sie nicht genug Eigenvermögen besitzt.
Ganz unabhängig davon kann jedoch JEDER in Deutschland Wohngeld beantragen...
 
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